Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – FFH-LRT 6130 Schwermetallrasen, FFH-LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, FFH-LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior
Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale)
Landesamt für Umweltschutz hat den Auftrag für Umweltdienste in Halle (Saale) am 31.03.2025 vergeben, Zuschlag an 3 Einzelunternehmen aus Goethestadt Bad Lauchstädt, Halle (Saale) und Mansfeld. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 79.956,25 €. Eingegangen: 2–3 Angebote je Los.
Einzelunternehmen aus Goethestadt Bad Lauchstädt
Einzelunternehmen aus Halle (Saale)
Einzelunternehmen aus Mansfeld
- Summe
- 79.956,25 €
- Angebote
- 2–3 je Los
- Zuschlag
- 31.03.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 13.07.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Umweltdienste: Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – FFH-LRT 6130 Schwermetallrasen, FFH-LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, FFH-LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior
- Wo
- Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 01.03.2025 bis 30.11.2025
- Lose
- 4 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.07.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche …
Ganze Beschreibung lesen
Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.
4 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Halle (Saale)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE02
Verlauf
- 28.11.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 22.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 09.01.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 13.07.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat 3 Einzelunternehmen aus Goethestadt Bad Lauchstädt, Halle (Saale) und Mansfeld erhalten, Summe 79.956,25 €.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Weitere Zuschläge dieses Auftraggebers
- Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH-Berichts¬periode 2025-2030Zuschlag 12.05.2026 an 2 Einzelunternehmen aus Friedrichswalde und Halle (Saale) · 4–5 Angebote je Los
- Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Dessau-Roßlau und WartenburgZuschlag 09.12.2025 an Landesamt für Umweltschutz · 3 Angebote
- Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Gröbern - LandsbergZuschlag 09.12.2025 an Landesamt für Umweltschutz · 4 Angebote
- Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring von Säugetierarten nach Anhang IV FFH-RichtlinieZuschlag 01.12.2025 an Einzelunternehmen aus Markersdorf · 4 Angebote je Los
- Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2026 und 2027 (EU-SPA Hakel, Feldflur bei Kusey, Zeitzer Forst)Zuschlag 25.11.2025 an 2 Einzelunternehmen aus Wiesenburg/Mark und Halle (Saale) · 3–6 Angebote je Los
- Koordination des Monitorings häufiger Brutvogelarten und Betreuung des Kartierernetzes in den Jahren 2026 bis 2029 sowie Kontrolle, Korrektur, Eingabe und Digitalisierung von Linienkartierungsdaten aus dem Monitoring häufiger Brutvogelarten aus den Jahren 2024 und 2028Zuschlag 06.11.2025 an Einzelunternehmen aus Stendal · 2 Angebote