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Wir erheben so wenig wie möglich: kein Tracking, keine Werbung, keine Profile.

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Vladyslav Mazur, Mazur Software- und E-Commerce-Dienstleistungen, Kleingesee-Brunnenstr. 17, 91327 Gößweinstein
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Beim Besuch der Website

Wir setzen keine Cookies, solange Sie sich nicht anmelden, und binden keine Dienste anderer Anbieter ein: keine Analyse-Werkzeuge, keine Werbung, keine Videos oder Karten von Dritten. Wie unsere Website genutzt wird, zählen wir nur selbst: aus unseren eigenen Server-Protokollen und als Summen je Tag auf unserem Server (siehe „Server-Protokolle“ und „Suche zählen“). Schriften und Grafiken liefern wir von unserem eigenen Server aus.

Wählen Sie das helle oder dunkle Design, speichert Ihr Browser diese Wahl lokal (Local Storage). Sind Sie angemeldet, merkt er sich dort außerdem, dass er Ihnen „Konto“ statt „Anmelden“ zeigen soll. Beides wird nicht an uns übertragen und lässt sich in den Browser-Einstellungen löschen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).

Server-Protokolle

Bei jedem Aufruf protokolliert unser Server: die gekürzte IP-Adresse (bei IPv4 ohne den letzten Zahlenblock, bei IPv6 nur die ersten drei Blöcke), Zeitpunkt, aufgerufene Seite ohne Suchparameter, bei einer Weiterleitung die Zieladresse ohne Suchparameter, Statuscode, übertragene Datenmenge, Antwortzeit und die technischen Angaben, die Ihr Browser mitsendet, etwa Browser-Kennung und Spracheinstellung. Von der Seite, über die Sie zu uns kommen, halten wir nur den Namen der Website fest (etwa „www.google.com“, ohne genaue Adresse und Suchbegriffe). Persönliche Links, etwa zum Anmelden, zum Bestätigen oder zu Ihrem Kalender, stehen im Protokoll ohne ihren geheimen Teil. Wir brauchen diese Angaben, um Fehler und Angriffe zu erkennen und die Last zu steuern. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Protokolle löschen wir nach sieben Tagen. Das gilt auch, wenn unser Ausschreibungs-Kasten auf einer anderen Website eingebunden ist: Dann ruft Ihr Browser den Kasten von unserem Server ab, und im Protokoll steht der Name der Website, die ihn zeigt. Cookies oder Skripte setzen wir dabei nicht.

Aus diesen Protokollen zählen wir außerdem, wie oft unsere Seiten, Feeds, Kalender, Schnittstellen und Suchvorschläge abgerufen werden, auch über Links innerhalb der Website, über welche Websites Besucher zu uns kommen, etwa Suchmaschinen oder KI-Assistenten, auf welchen Seiten sie einsteigen und wie schnell die Seiten antworten. Wie viele Browser unsere Seiten zeigen, schätzen wir daran, wie oft die Datei mit der Gestaltung der Seiten geladen wird; Ihr Browser lädt sie nur einmal und hält sie dann vor. Die Links von Ausschreibungsseiten zur Bekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen führen über unsere Adresse zur Vergabeplattform: Unser Server leitet Sie sofort weiter und zählt den Aufruf wie jeden anderen aus dem Server-Protokoll, als Summe je Tag, Art des Links, Art der Seite und Stelle auf der Seite. Das Ergebnis sind Summen je Tag ohne IP-Adresse und Browser-Kennung; sie lassen keinen Rückschluss auf Sie zu, und wir bewahren sie auf, um Entwicklungen zu sehen. Nur die Adressen der Seiten, auf denen Besucher einsteigen, und der Seiten, die es nicht gibt, halten wir zusätzlich fest und löschen diese Liste nach 90 Tagen. Wir erkennen Sie dabei nicht wieder, setzen dafür keine Cookies und keine Skripte ein und speichern nichts auf Ihrem Gerät. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, zu verstehen, wie unser Angebot gefunden und genutzt wird, um es zu verbessern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sendet Ihr Browser das Signal „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“, zählen wir Ihre Aufrufe in keiner dieser Summen mit; das Protokoll für den sicheren Betrieb bleibt davon unberührt.

Um den Server vor Überlastung zu schützen, zählen wir die Anfragen je IP-Adresse kurzzeitig im Arbeitsspeicher. Diese Zählung wird nicht gespeichert.

Für die Vorschläge beim Tippen in der Suche begrenzen wir die Anfragen je Anschluss. Dafür speichern wir statt der IP-Adresse einen mit einem geheimen Schlüssel gebildeten Kennwert, der nach einer Minute verfällt und spätestens nach einer Stunde gelöscht wird.

Tritt ein technischer Fehler auf, halten wir die Fehlermeldung in einem Fehlerprotokoll fest. Sie kann Angaben aus der fehlgeschlagenen Anfrage oder E-Mail enthalten, etwa eine E-Mail-Adresse, und bei angemeldeten Nutzern die Nummer des Kontos. Wir brauchen sie, um Fehler zu beheben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), und löschen das Fehlerprotokoll nach 14 Tagen.

Suche zählen

Damit unsere Suche findet, was Sie suchen, zählt unser Server bei Suchen und bei Vorschlägen beim Tippen direkt mit, was dabei geschieht. Das Ergebnis sind Summen je Tag. Eine IP-Adresse, die Browser-Kennung, die Uhrzeit, einen Bezug zu einem Konto oder sonst etwas, das auf Sie verweist, speichern wir dabei nicht. Wir führen die Summen nicht mit den Server-Protokollen oder mit Konten zusammen, erkennen Sie nicht wieder und setzen dafür keine Cookies und keine Skripte ein. Sendet Ihr Browser „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“, zählen wir nichts davon mit.

Was Sie in das Feld „Was?“ eingeben, zählen wir je Tag, um die Suche zu verbessern und passende Seiten anzulegen: die Suchwörter, ob die Suche etwas gefunden hat, und wie oft. Findet eine Suche gar nichts, halten wir außerdem den Tag der ersten und der letzten solchen Suche fest. Suchwörter, die wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Links aussehen oder viele Ziffern enthalten, speichern wir nicht. Wir löschen die Suchwörter nach 180 Tagen, bei Suchen ohne Treffer 180 Tage nach der letzten solchen Suche.

Erkannte Orte aus dem Feld „Wo?“ speichern wir nicht im Wortlaut. Wir zählen nur, in welcher Form der Ort angegeben war (etwa Postleitzahl, Ortsname, mit Umkreis oder mit Straße), ob wir ihn erkannt haben und, wenn ja, den Kreis oder das Bundesland; von einer Postleitzahl nur die ersten zwei Ziffern. Erkennen wir einen Ort nicht, speichern wir die Eingabe, um unser Ortsverzeichnis zu ergänzen, aber nur, wenn sie keine Ziffern und kein Wort wie „Straße“ oder „Weg“ enthält, und löschen sie 90 Tage nach der letzten solchen Suche. Ihre Suchwörter speichern wir nicht zusammen mit dem Ort; zusammen zählen wir nur die Art der Eingabe (Branche, CPV-Abteilung, freier Text oder leer) mit der Art des Orts und die erkannte Branche mit dem Kreis oder dem Bundesland.

Außerdem zählen wir, wie gesucht wird: ob „Was?“ leer war, eine Branche oder einen CPV-Code enthielt, welche Filter, welcher Umkreis, welche Sortierung und Ansicht gewählt wurden und ob geblättert wurde, ob von einer Seite unserer Website (und von welcher Art), von einer anderen Website oder direkt gesucht wurde, ob es eine neue Suche war oder eine vorherige verfeinert wurde, ob von einem Mobilgerät gesucht wurde, wie viele Treffer es ungefähr gab, warum eine Suche nichts fand, welche Auswege und Hinweise wir angeboten haben und wie lange die Antwort dauerte. Ob eine Suche neu ist, erkennen wir an der Adresse der vorherigen Seite, die Ihr Browser mitsendet: Wir vergleichen sie nur im Moment der Anfrage und speichern allein das Ergebnis, etwa „Suche verfeinert“. Bei den Vorschlägen beim Tippen zählen wir nur, wie lang die Eingabe war und welche Arten von Vorschlägen wir gezeigt haben, nicht die Eingabe selbst.

Suchwörter und Ortsangaben veröffentlichen wir nicht. Die Summen bewahren wir auf, um Entwicklungen zu sehen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer treffsicheren und schnellen Suche (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Konto ohne Passwort

Für ein Konto speichern wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihre gespeicherten Suchen, die Ausschreibungen, Vergabestellen und Firmen, die Sie beobachten, und den Zeitpunkt Ihrer letzten Anmeldung. Wir brauchen diese Angaben, um Ihnen die gewünschten Funktionen bereitzustellen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ohne E-Mail-Adresse können wir kein Konto anlegen und keine E-Mails schicken.

Sie melden sich mit einem Link an, den wir Ihnen per E-Mail schicken. Er gilt 30 Minuten und einmal. Zu jedem Link speichern wir statt des Links nur einen Hashwert, dazu Ihre E-Mail-Adresse, die IP-Adresse und die Browser-Kennung der Anfrage, um Missbrauch zu erkennen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen diese Angaben einen Tag, nachdem der Link benutzt oder abgelaufen ist. Damit niemand fremde Postfächer mit Links füllt, schicken wir an eine Adresse höchstens einen Link pro Minute und fünf am Tag; dafür speichern wir bis zu 24 Stunden einen mit einem geheimen Schlüssel gebildeten Kennwert der Adresse.

Nach der Anmeldung setzen wir ein technisch notwendiges Sitzungs-Cookie (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Es gilt bis 30 Tage nach Ihrem letzten Besuch oder bis Sie sich abmelden. Zur Sitzung speichern wir auf unserem Server Ihre IP-Adresse und Browser-Kennung, um Missbrauch zu erkennen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), und löschen sie mit dem Ende der Sitzung. Ein anderes Cookie setzen wir nicht.

Für Ihre Fristen im Kalender bekommen Sie eine persönliche Adresse. Wer sie kennt, sieht die Fristen der Ausschreibungen, denen Sie folgen, sonst nichts.

Ihr Konto löschen Sie selbst unter „Ihr Konto“, ganz unten. Konten ohne gespeicherte Suche, ohne Beobachtungen und ohne einen in den letzten zwölf Monaten genutzten API-Schlüssel löschen wir zwölf Monate nach der letzten Anmeldung oder Bestätigung.

E-Mail-Benachrichtigungen

Sie bekommen E-Mails zu Suchen und Beobachtungen nur, wenn Sie Ihre Adresse bestätigt haben (Double-Opt-In) oder angemeldet sind. Mit der Bestätigung legen wir für Ihre Adresse ein Konto an (siehe oben). Rechtsgrundlage für die E-Mails ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Als Nachweis speichern wir, was Sie angefordert haben, den Wortlaut der Einwilligung, Zeitpunkt und IP-Adresse von Anfrage und Bestätigung sowie die Browser-Kennung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO).

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen: über den Link unten in jeder E-Mail oder in Ihrem Konto. Der Widerruf gilt für die Zukunft; die Rechtmäßigkeit der E-Mails bis dahin bleibt unberührt. Den Nachweis bewahren wir danach drei Jahre auf, auch wenn Sie Ihr Konto löschen, um uns gegen Ansprüche verteidigen zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), dann löschen wir ihn. Unbestätigte Anfragen löschen wir nach sieben Tagen, abgemeldete Suchen nach 30 Tagen; bis dahin können Sie sich über den Link wieder anmelden.

Zu jeder E-Mail, die wir automatisch verschicken (Anmelde-Link, Bestätigung, Benachrichtigung), führen wir ein Versandprotokoll: Art der E-Mail, Zeitpunkt, ob der Versand geklappt hat, bei einem Fehler die Antwort des Mailservers ohne E-Mail-Adressen, die technische Kennung der E-Mail (Message-ID) und den Bezug zu Ihrem Konto oder Ihrer Anfrage. Ihre Adresse und den Inhalt der E-Mail enthält es nicht. Wir brauchen es, um Ihnen zu helfen, wenn eine E-Mail nicht ankommt, um Störungen und Missbrauch unserer Formulare zu erkennen und um belegen zu können, wann wir eine E-Mail verschickt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen die Einträge nach 90 Tagen. Schlägt der Versand fehl, bewahren wir die E-Mail bis zu sieben Tage auf, um den Fehler zu finden und sie erneut zu senden.

„Fehler melden“

Wir speichern Ihre Meldung, die gemeldete Seite und, wenn Sie sie angeben, Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen und das Ergebnis. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an richtigen Daten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen die Meldung sechs Monate nach Abschluss.

Gegen Missbrauch zählen wir Meldungen je Anschluss eine Stunde lang. Dafür speichern wir statt der IP-Adresse einen mit einem geheimen Schlüssel gebildeten Kennwert und löschen ihn nach einer Stunde. Das gilt auch für Widersprüche.

Widerspruch

Für einen Widerspruch speichern wir die betroffene Seite, den Namen, wie er in der Bekanntmachung steht, und Ihre E-Mail-Adresse. Wir brauchen sie, um den Widerspruch zu bearbeiten, Ihnen das Ergebnis mitzuteilen und die Bearbeitung nachzuweisen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 12 und 21 DSGVO). Wir antworten so schnell wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats.

Den Widerspruch selbst löschen wir drei Jahre nach Abschluss. Damit die Angabe auch danach ausgeblendet bleibt, wenn der Auftraggeber die Bekanntmachung erneut veröffentlicht oder der Name in einer neuen Bekanntmachung steht, führen wir eine Sperrliste. Sie enthält den Namen, bei Einzelunternehmen stattdessen einen mit einem geheimen Schlüssel aus Name und Ort gebildeten Hashwert. Steht der Name eines Einzelunternehmens auch in einem Text der Bekanntmachung, nehmen wir ihn selbst auf, um ihn dort zu entfernen. Die Sperrliste dient nur diesem Abgleich. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, Ihren Widerspruch dauerhaft zu beachten (Art. 6 Abs. 1 lit. f in Verbindung mit Art. 21 DSGVO). Wir bewahren die Einträge auf, solange wir Bekanntmachungen übernehmen. Auf Ihren Wunsch löschen wir sie früher; dann kann der Name mit einer neuen Bekanntmachung wieder erscheinen.

E-Mail

Schreiben Sie uns eine E-Mail, verarbeiten wir Ihre Adresse, Ihren Namen, falls angegeben, und den Inhalt, um zu antworten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; bei Anfragen zu Ihren Rechten Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 12 DSGVO). Wir löschen die E-Mails sechs Monate nach Erledigung, Anfragen zu Ihren Rechten drei Jahre nach Abschluss, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

API und MCP-Server

Programme und KI-Assistenten können unsere Daten über die API und den MCP-Server abfragen. Für die Begrenzung der Abfragen zählen wir Anfragen ohne Schlüssel je Anschluss eine Stunde lang. Dafür speichern wir statt der IP-Adresse einen mit einem geheimen Schlüssel gebildeten Kennwert und löschen ihn nach einer Stunde. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem stabilen Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Was abgefragt wurde, speichern wir nicht über die Server-Protokolle hinaus.

Für einen API-Schlüssel speichern wir in Ihrem Konto den Namen, den Sie ihm geben, einen Hashwert des Schlüssels, seine ersten Zeichen zum Wiedererkennen und den Zeitpunkt der letzten Nutzung (wir aktualisieren ihn höchstens einmal pro Stunde). Abfragen mit Schlüssel zählen wir je Schlüssel einen Tag lang, beim MCP-Server eine Stunde (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Den Schlüssel selbst entfernen wir aus den Server-Protokollen. Schlüssel löschen Sie selbst in Ihrem Konto, mit dem Konto werden sie gelöscht.

Daten aus Bekanntmachungen

Diese Angaben richten sich an Menschen, die in öffentlichen Bekanntmachungen genannt sind (Art. 14 DSGVO).

Quelle
Öffentliche Bekanntmachungen über Ausschreibungen und Zuschläge aus dem Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de), für Verfahren bis 12.12.2022 aus TED – Tenders Electronic Daily, dem Supplement zum Amtsblatt der EU (ted.europa.eu).
Was wir zeigen
Auftraggeber und Firmen mit Name, Ort und Rechtsform, Zuschläge mit Gegenstand, Summe und Datum, bei Vergabestellen Funktionsadressen wie vergabestelle@ und eine Telefonnummer aus ihren Bekanntmachungen; lässt eine Vergabestelle Verfahren von einer Kanzlei oder Einkaufsstelle führen, können das auch deren Kontaktdaten sein. Bei Einzelunternehmen nur den Ort und die Zuschläge.
Was wir nicht zeigen
Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Ansprechpersonen filtern wir beim Import heraus. Einzelunternehmen zeigen wir nur mit ihrem Ort („Einzelunternehmen aus …“), ohne eigene Seite. Trägt ein Einzelunternehmen einen Namen wie eine Firma, kann es unserer Erkennung entgehen; dann genügt ein Widerspruch. In unserer Datenbank steht ihr Name nicht, nur ein Hashwert, um Zuschläge desselben Unternehmens zusammenzuführen. Die Bekanntmachungen bewahren wir zusätzlich unverändert als Archivdateien auf, um die Datenbank bei Bedarf neu aufzubauen. Die Dateien selbst veröffentlichen wir nicht.
Empfänger
Die Angaben sind auf unserer Website öffentlich abrufbar, auch als Markdown-, Kalender- und Feed-Datei, in Listen und Statistiken, im Marktbericht als CSV-Tabelle zur freien Weiterverwendung (CC BY 4.0) und über unsere kostenlose Schnittstelle (API und MCP-Server), über die auch KI-Assistenten sie abfragen. Suchmaschinen und andere Dienste können sie abrufen.
Zweck
Transparenz über öffentliche Aufträge: wer ausschreibt, wer gewinnt, zu welchen Bedingungen. Firmen finden passende Ausschreibungen, Auftraggeber und Öffentlichkeit sehen den Wettbewerb.
Rechtsgrundlage
Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Angaben sind bereits öffentlich bekannt gemacht, wir zeigen davon so wenig wie möglich über Menschen.
Dauer
Solange die Bekanntmachung für Auftraggeber und Bieter von Bedeutung ist, höchstens zehn Jahre nach der letzten Veröffentlichung zum Verfahren. Das gilt auch für die Archivdateien. Bei Einzelunternehmen löschen wir den Hashwert fünf Jahre nach dem letzten Zuschlag; nach einem Widerspruch bleibt er in der Sperrliste (siehe „Widerspruch“).
Ihr Recht
Sie können der Anzeige jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Die Bekanntmachung selbst bleibt beim Auftraggeber veröffentlicht.

Empfänger

Hosting
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen; Server in Nürnberg; Vertrag zur Auftragsverarbeitung
E-Mail
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur; E-Mail-Postfach und E-Mail-Versand über Server in der EU; Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Wir übermitteln keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU und treffen keine automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Schreiben Sie uns dafür an kontakt@vergabeweiser.de.

Widerspruchsrecht: Verarbeiten wir Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Für Angaben aus Bekanntmachungen nutzen Sie am einfachsten das Formular „Widerspruch“.

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, zum Beispiel beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach.

Stand: 30.10.2026. Fehler melden