So rechnen wir
Woher unsere Daten kommen, wie wir zählen und was wir nicht zeigen. Die Zahlen auf dieser Seite berechnen wir täglich aus unserer Datenbank.
Inhalt
Quellen
Ausschreibungen und Ergebnisse ab Dezember 2022 stammen aus dem Bekanntmachungsservice des Datenservice Öffentlicher Einkauf (oeffentlichevergabe.de, Lizenz CC0). Dort veröffentlichen Auftraggeber in Deutschland ihre Bekanntmachungen im Format eForms, auch die, die an das EU-Amtsblatt (TED) gehen. Die Bekanntmachungen eines Tages gibt der Bekanntmachungsservice erst am nächsten Tag heraus; wir laden sie jeden Morgen und übernehmen auch Berichtigungen. Was heute erscheint, steht deshalb morgen früh bei uns.
Ältere Verfahren bis 12.12.2022 stammen aus TED – Tenders Electronic Daily, dem Supplement zum Amtsblatt der EU (ted.europa.eu), denn den Bekanntmachungsservice gibt es erst seit Dezember 2022. Das sind fast nur Bekanntmachungen ab den EU-Schwellenwerten, deshalb vergleichen wir diese Jahre nicht mit den Zahlen danach. EU-weite Bekanntmachungen bis zum 24.10.2023 hat der Bekanntmachungsservice nur teilweise, weil sie bis dahin meist direkt an TED gingen. Quellenvermerk: © Europäische Union; die Bekanntmachungen dürfen mit Quellenangabe weiterverwendet werden (Beschluss 2011/833/EU). Maßgeblich ist die Bekanntmachung auf TED. Summen nennen ältere Formulare teils mit Umsatzsteuer, wir rechnen sie in netto um; Platzhalter wie 0,01 € zeigen wir nicht. Älter als zehn Jahre wird nichts gezeigt.
Derzeit sind 1.794.819 Bekanntmachungen erfasst, veröffentlicht vom 28.10.2016 bis 29.10.2026. Nicht jede Vergabe wird dort veröffentlicht: Für kleine Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte gibt es keine einheitliche Pflicht. Wir schreiben deshalb nie „alle Ausschreibungen“.
Die Grenzen der Kreise und Länder stammen vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Stand 01.01.2026), für Karten vereinfacht. Quellenvermerk: © BKG (2026) dl-de/by-2-0 (Daten verändert), Datenquellen.
Die deutschen Bezeichnungen der CPV-Codes stammen aus dem Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV 2008), wie es das Amt für Veröffentlichungen der EU bereitstellt; die Prüfziffern aus der Verordnung, die das Vokabular festlegt. Quellenvermerk: CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt
Wie wir zählen
Jedes Verfahren zählt einmal. Gehören mehrere Bekanntmachungen zu einem Verfahren, etwa Ausschreibung, Berichtigung und Zuschlag, führen wir sie über die Kennung des Verfahrens zusammen. Aus 1.794.819 Bekanntmachungen wurden so 1.251.446 Verfahren. Beispiel: Bauleistungen – ESTW Angersdorf, Halle-Rosengarten, Saalebrücken, div. tangierende Maßnahmen erschien 559-mal.
Summen prüfen wir, bevor wir sie zeigen. Nicht plausibel sind Beträge unter 100 €, oft steht dort 0 € oder 1 € als Platzhalter; Beträge, die genau das 100- oder 1.000-Fache des niedrigsten Angebots im Los sind, dann ist meist das Komma verrutscht; Beträge bis zu einem Zehntel des niedrigsten Angebots, dann steht dort meist ein Einzelpreis oder es fehlen Stellen, außer der Betrag liegt nah am geschätzten Auftragswert; Beträge über dem 20-Fachen des höchsten Angebots, außer der Betrag ist die gemeinsame Obergrenze mehrerer Gewinner des Loses wie unten beschrieben; Beträge, deren 1.000- oder 1.000.000-Faches ein anderer Gewinner desselben Loses nennt, dann fehlen meist Stellen (208 € neben 208.000.000 €), außer sie liegen in der Spanne der Angebote; ohne Angaben zu den Angeboten Beträge über dem 20-Fachen des geschätzten Auftragswerts; Beträge aus lauter Neunen ab 99.999 € und Zahlenfolgen wie 123.456 €, meist Platzhalter; und Beträge ab 10 Mio. €, die für ihre Warengruppe (die ersten drei Stellen des CPV-Codes) außergewöhnlich hoch sind: ganze Euro ab dem Zehnfachen des Werts, den 99 von 100 Zuschlägen dieser Warengruppe nicht überschreiten, bei Rahmenvereinbarungen ab dem Zwanzigfachen, jeder Betrag ab dem Fünfzigfachen. Dann sind meist Cent als Euro eingetragen. Das gilt nicht, wenn der Betrag zur Spanne der Angebote passt oder höchstens das Dreifache des geschätzten Auftragswerts ist. Den Höchstwert einer Rahmenvereinbarung, den die Bekanntmachung in einem eigenen Feld angibt, zeigen wir nur, wenn sie keine Summe nennt, als Obergrenze gekennzeichnet; er zählt nie als Summe. Bei Rahmenvereinbarungen zählt je Los nur der höchste Betrag, ebenso wenn mehrere Gewinner eines Loses alle denselben Betrag nennen (bis 0,1 % Abweichung) oder mindestens drei denselben höchsten: Das ist meist die gemeinsame Obergrenze einer Rahmenvereinbarung. Nennt ein Gewinner denselben Betrag in mehreren Losen, zählt der Betrag einmal als sein Angebot über diese Lose, außer ein anderer Gewinner eines dieser Lose nennt ihn auch: Dann ist er meist die gemeinsame Obergrenze und zählt in jedem Los einmal. Bei den Firmen steht ein solcher gemeinsamer Betrag als „bis …“ und zählt nicht als ihre Summe. Nennt die Zuschlagsbekanntmachung einen Gesamtwert aller Aufträge und stammen alle Summen des Verfahrens aus ihr, zählen wir für das Verfahren höchstens diesen Wert, außer ein einzelner Zuschlag liegt darüber. Summen aus Bekanntmachungen über Vertragsänderungen nehmen wir nicht als Auftragssumme: Dort steht je nach Plattform der Betrag der Änderung oder der neue Gesamtwert. Den Gewinner übernehmen wir aus der Zuschlagsbekanntmachung. Nicht plausible Summen und Summen aus Vertragsänderungen zeigen wir nicht und zählen sie nicht mit. „Nicht plausibel“ heißt: Die Angaben der Bekanntmachung passen nicht zusammen oder der Betrag ist außergewöhnlich hoch. Falsch kann auch die Angabe zu den Angeboten, zur Schätzung oder zum Betrag eines anderen Gewinners sein, und auch ein außergewöhnlich hoher Betrag kann stimmen, maßgeblich ist die Bekanntmachung. Das betrifft derzeit 120.443 von 374.684 Zuschlägen mit Summe. Die Bekanntmachung verlinken wir trotzdem.
Fehlt eine Angabe, schreiben wir das: „nicht angegeben“ in Ausschreibungen, „nicht veröffentlicht“ bei Ergebnissen. Wir schätzen keine fehlenden Werte.
Fristen und Status
Fristen zeigen wir mit Datum und Uhrzeit wie in der Bekanntmachung, in deutscher Zeit. Manche Plattformen geben zu einer Frist im Winter die Sommerzeit an. Dann gilt die Uhrzeit, die in der Bekanntmachung steht. Nennt sie keine Uhrzeit, rechnen wir mit 23:59 Uhr. Maßgeblich sind immer die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
- Offen: Angebote oder Teilnahmeanträge sind noch möglich.
- Abgelaufen: Die Frist ist vorbei, ein Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht.
- Zuschlag: Der Auftraggeber hat ein Ergebnis veröffentlicht. Nennt er keinen Gewinner, steht dort „nicht veröffentlicht“.
- Ohne Zuschlag: Es kam kein passendes Angebot.
- Aufgehoben: Der Auftraggeber hat das Verfahren abgebrochen.
- Angekündigt: Eine beschränkte Ausschreibung ist geplant, Angebote nur auf Einladung.
Orte und Karten
Den Kreis bestimmen wir aus dem Erfüllungsort der Bekanntmachung: über den NUTS-Code (49 % der Verfahren) oder über den Namen der Gemeinde (40 %). Nennt die Bekanntmachung keinen Ort, nehmen wir den Sitz des Auftraggebers und schreiben das dazu (5 %). 6 % ordnen wir keinem Kreis zu: Der Ort liegt im Ausland, gilt „bundesweit“ oder ist nicht eindeutig. Sie fehlen in Karten und Regionen.
In Thüringen gelten seit 2024 neue Kreiscodes, viele Bekanntmachungen nutzen noch die alten. Wir ordnen beide zu. Hanau und der Main-Kinzig-Kreis teilen sich einen Code.
Firmen und Namen
Dieselbe Firma steht in Bekanntmachungen oft unterschiedlich geschrieben. Wir führen Schreibweisen zusammen, wenn Name und Ort zusammenpassen, und nutzen Umsatzsteuer- oder Leitweg-ID nur, wenn auch der Name passt. Bei 171.733 Auftraggebern und Firmen haben wir so derzeit 45.093 zusätzliche Schreibweisen zusammengeführt.
Einzelunternehmen erkennen wir an der Angabe in der Bekanntmachung oder am Namen: keine Rechtsform, „e.K.“ oder eine GbR aus Namen. Im Zweifel behandeln wir eine Firma als Einzelunternehmen und zeigen nur ihren Ort. Das betrifft derzeit 45.183 Unternehmen.
Vergabestellen
Jede Vergabestelle mit mindestens einem Verfahren in unseren Daten hat eine eigene Seite: Name, Anschrift und die allgemeinen Kontaktdaten aus ihren Bekanntmachungen, ohne Namen von Ansprechpersonen. Suchmaschinen sollen sie erst finden, wenn wir die letzten 36 Monate vollständig eingelesen haben und die Vergabestelle in den letzten 24 Monaten mindestens 2 Verfahren veröffentlicht hat.
Ämter und Stellen ordnen wir einer Vergabestelle meist nach dem Namen zu: Beginnt der Name mit dem Namen der Vergabestelle und folgt nach einem Komma oder Strich ein Wort wie Amt, Fachbereich, Referat oder Vergabestelle, gehört die Stelle dazu, etwa „Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen“ zu „Stadt Köln“. Bei Städten, Gemeinden und Kreisen muss die Stelle im selben Kreis liegen. Nicht dazu zählen Stellen, die nach ihrem Namen für andere ausschreiben („im Auftrag der Gemeinde …“, „vertreten durch …“) oder in ihrem Namen eine eigene Gesellschaft oder einen Verband nennen (GmbH, AöR, e. V., Zweckverband): Diese Verfahren bleiben bei der Stelle selbst. Beginnt der Name mit dem Amt selbst, etwa „Hochbauamt“, „Fachbereich Recht, Team Vergabe“ oder „Landratsamt Rastatt“, ordnen wir es nach der E-Mail-Adresse aus seinen Bekanntmachungen zu: Es gehört zur Stadt, zur Gemeinde oder zum Kreis, wenn es im selben Kreis liegt und dieselbe E-Mail-Domain nutzt wie genau eine Stadt, Gemeinde oder ein Kreis dort mit eigenen Verfahren. Nennt der Name eine Stadt oder einen Kreis, muss es dieser sein. Domains, die Vergabestellen in mehr als zwei Kreisen nutzen, etwa die einer Vergabeplattform, zählen dafür nicht. Ämter des Bundes und der Länder, etwa Finanz- und Zollämter, und gemeinsame Stellen mehrerer Städte oder Gemeinden ordnen wir so nicht zu. Ein „Amt“ mit eigenem Namen wie „Amt Eiderstedt“ verwaltet mehrere Gemeinden und wird keiner davon zugeordnet. In Einzelfällen ordnen wir eine Stelle von Hand zu, wenn Kreis, Anschrift und Website übereinstimmen. Die Seite der Vergabestelle zählt die Verfahren ihrer Ämter und Stellen mit, auch für die Schwelle oben; jede Stelle behält zusätzlich ihre eigene Seite. Stammen mindestens 90 % der Verfahren einer Vergabestelle aus den letzten 24 Monaten von einer einzigen Stelle, steht nur die Seite der Vergabestelle im Suchindex: Die Seite der Stelle würde sie fast vollständig wiederholen. Auch in den Listen der Vergabestellen mit den meisten Ausschreibungen, auf den Seiten der Regionen, Branchen und Plattformen und im Verzeichnis der Vergabestellen, steht die Vergabestelle zusammen mit ihren Ämtern und Stellen.
In den Listen je Bundesland steht eine Vergabestelle unter dem Land ihrer Anschrift. Nennen ihre Bekanntmachungen keine Anschrift, nehmen wir das Land, in dem die meisten ihrer Verfahren liegen. Firmen stehen unter dem Land ihres Sitzes. Eine Liste zeigen wir Suchmaschinen ab 5 Einträgen.
Ein Zuschlag ist hier ein vergebenes Los: Ein Verfahren mit drei Losen kann drei Zuschläge haben. Nennt eine Bekanntmachung über das Ergebnis keine Lose und kein Ergebnis je Los, zählen wir einen Zuschlag. „Letzte Zuschläge“ zeigt Verfahren mit Angaben zum Ergebnis, Verfahren ohne genannten Gewinner stehen unter „Alle Verfahren“.
- Angebote je Zuschlag: der Median über die Zuschläge der letzten 36 Monate, bei denen die Zahl der Angebote angegeben ist. Nennt die Bekanntmachung nur die Zahl der elektronisch eingereichten Angebote, nehmen wir diese; 999 und 9999 gelten als Platzhalter und zählen nicht. Unter 5 solchen Zuschlägen oder wenn sie aus weniger als 3 Verfahren stammen, zeigen wir keinen Wert.
- Veröffentlichte Summen: je Los die höchste plausible Summe in Euro, ohne Beträge unter 100 € und ohne Angebotssummen, die über mehrere Lose wiederholt werden; ein Verfahren höchstens mit dem Gesamtwert seiner Zuschlagsbekanntmachung wie unter „Wie wir zählen“. Den Wert zeigen wir erst ab 5 Zuschlägen mit Summe, die zusammen mindestens 30 % der Zuschläge ausmachen. Er ist nicht die Gesamtausgabe der Vergabestelle.
- Wer hier gewinnt: Firmen mit den meisten Zuschlägen in den letzten 36 Monaten, jedes gewonnene Los zählt. Einzelunternehmen zählen wir mit, nennen sie aber nicht.
- Verträge, die bald auslaufen: Dienstleistungen und Lieferungen mit mindestens 12 Monaten Laufzeit oder als Rahmenvertrag, deren Laufzeit laut Bekanntmachung in den nächsten 36 Monaten endet. Wir nehmen das Enddatum oder rechnen Beginn, sonst Zuschlagsdatum, plus Laufzeit, bei mehreren Losen das späteste Ende. Einmalige Lieferungen mit Liefertermin, außerhalb von Rahmenverträgen auch gekaufte Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Computer und Medizintechnik, sowie Planung und Bauüberwachung, die mit dem Bauprojekt enden, lassen wir weg. Verlängerungen, Optionen und Kündigungen kennen wir nicht.
Branchen, CPV-Codes und Plattformen
Die Branche einer Ausschreibung, etwa Gebäudereinigung oder Dacharbeiten, leiten wir aus ihrem CPV-Hauptcode ab. Nennt die Bekanntmachung keinen Hauptcode oder nur einen ganz allgemeinen wie 50000000, ordnen wir die Branche nach eindeutigen Begriffen im Titel zu, zum Beispiel „Unterhaltsreinigung“ zu Gebäudereinigung. Passt der Titel zu mehreren Branchen oder zu keiner, bleibt die Ausschreibung ohne Branche. Beide Wege sind unsere automatische Zuordnung und können falsch sein: Code oder Titel sind manchmal ungenau, und ein Begriff kann im Titel etwas anderes meinen. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Eine falsche Branche können Sie uns über Fehler melden mitteilen.
Auf der Seite eines CPV-Codes zählen wir jede Ausschreibung, deren Hauptcode mit den Ziffern dieses Codes beginnt: Eine Ausschreibung mit 45261210 zählt auch bei 45261000, 45260000 und 45000000. Weitere Codes der Bekanntmachung zählen nicht, sie sind oft sehr allgemein. Manche Bekanntmachungen nennen 50000000 zusammen mit allen Abteilungen für Dienstleistungen nur als Platzhalter; sie zählen bei keinem Code. Suchmaschinen sollen eine CPV-Seite ab 20 Ausschreibungen in 12 Monaten finden.
Vergabeplattformen erkennen wir allein an der Adresse, auf die der Link zu den Vergabeunterlagen in der Bekanntmachung zeigt. Inhalte der Plattformen lesen wir nicht. Eine Plattformseite steht ab 10 Ausschreibungen in 12 Monaten in Suchmaschinen.
Fristen, Planungen, Marktbericht und Wettbewerb
- Zahlen der Startseite: die 7 Tage bis zum letzten Veröffentlichungstag, den wir eingelesen haben, verglichen mit den 7 Tagen davor. Neue Ausschreibungen zählen wie im Marktbericht nach ihrer ersten Bekanntmachung zum Wettbewerb, neue Ergebnisse sind Verfahren mit Zuschlag, zu denen in diesen 7 Tagen eine Bekanntmachung über das Ergebnis erschien, gezählt je Verfahren, nicht je Los. Ohne geschätzten Wert heißt: Die Ausschreibung nennt keinen Wert oder weniger als 100 €. Offen ist eine Ausschreibung, deren Frist beim Erstellen der Seite noch läuft.
- Fristen: offene Ausschreibungen nach ihrer nächsten Frist. Solange die Frist für den Teilnahmeantrag läuft, zählt sie, danach die Angebotsfrist. Wir ordnen nach deutscher Zeit in heute, bis Sonntag und nächste Woche. Eine Übersicht für ein Bundesland zeigen wir Suchmaschinen ab 10 solchen Ausschreibungen.
- Geplante Ausschreibungen: Vorinformationen der letzten 12 Monate und Verträge, deren Laufzeit laut Bekanntmachung in den nächsten 12 Monaten endet, gerechnet wie bei den Vergabestellen. Das ist eine Prognose: Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. Den damaligen Zuschlag nennen wir mit Datum; wer den Vertrag heute erfüllt, wissen wir nicht.
- Marktbericht: Eine Ausschreibung zählt in dem Monat, in dem ihre erste Bekanntmachung zum Wettbewerb erschien, ein Zuschlag im Monat der ersten Bekanntmachung über das Ergebnis. So wandert ein Verfahren durch spätere Bekanntmachungen nicht in einen anderen Monat. Die Zahlen eines Monats rechnen wir in den zwei Monaten danach täglich neu, später nur, wenn wir Tage nachladen oder eine Regel ändern, etwa nach einem Fehler in der Berechnung. „Stand“ im Bericht nennt, wann sich seine Zahlen zuletzt geändert haben. Vollständig ist ein Monat, wenn wir jeden seiner Tage eingelesen haben; nur solche Monate vergleichen wir und zeigen sie Suchmaschinen. Angebote rechnen wir wie bei den Vergabestellen, Summen wie unter „Wie wir zählen“: Anders als bei den Vergabestellen zählen die Beträge mehrerer Gewinner eines Loses zusammen, außer sie teilen sich eine Obergrenze. Die Tabellen gibt es als CSV unter CC BY 4.0.
- Wettbewerb: wie viele Angebote Zuschläge EU-weiter Verfahren bekommen. Gezählt wird je Los mit Zuschlag nach der ersten Bekanntmachung über das Ergebnis, seit November 2023; nationale Ergebnisse nennen die Zahl der Angebote selten. Median und Anteile zeigen wir ab 30 Zuschlägen mit Angabe.
Personen
Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Ansprechpersonen zeigen wir nicht. Bei Auftraggebern zeigen wir nur Funktionsadressen wie vergabestelle@. In Beschreibungen ersetzen wir Namen nach „Herr“, „Frau“ oder „Ansprechpartner“, persönliche E-Mail-Adressen und Telefonnummern automatisch. Derzeit betrifft das 3.974 Beschreibungen mit Namen, 27.625 mit E-Mail-Adressen und 62.151 mit Telefonnummern.
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KI
Texte zu Ausschreibungen schreibt derzeit keine KI. Titel und Beschreibungen stammen aus der Bekanntmachung, bei Titeln entfernen wir nur Aktenzeichen und Codes. Kommen KI-Texte dazu, sind sie als „KI-generiert“ gekennzeichnet und bekommen nur die Felder der Bekanntmachung, keine anderen Quellen. Maßgeblich bleibt die Bekanntmachung.
Die Artikel unter Wissen werden von einer KI geschrieben, automatisch anhand der genannten Quellen geprüft und sind als „KI-generiert“ gekennzeichnet. Wer dafür verantwortlich ist, steht unter Über uns.
Was wir nicht tun
Wir speichern keine Vergabeunterlagen und geben keine Kopien weiter, wir verlinken auf die Plattform des Auftraggebers. Wir bewerten keine Firmen und keine Auftraggeber. Wir sind keine Behörde und keine Vergabestelle.
Stand: 30.10.2026, 03:31 Uhr. Fehler melden