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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 21.05.2025

Rahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg

Auftraggeber: Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport / Hamburg · Hamburg

Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport / Hamburg hat einen Auftrag für Bauleistungen in Hamburg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.07.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 18.07.2025, 12:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Rahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg
Wo
Hamburg
Bis wann
Angebotsfrist 18.07.2025, 12:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
48 Monate, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.06.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg (nachfolgend: ZDH) ist für ca. 40 Standorte mit Sende- und Empfangsanlagen des BOS-Digitalfunks im Gebiet des Landes Hamburg verantwortlich und stellt diese der Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Sicherheitsorganisation (BDBOS) für den Betrieb des bundesweiten Funknetzes bereit. Durch bauliche Veränderungen an den Standorten und im angrenzenden städtischen Umfeld entstehen regelmäßig Bedarfe an Planungs- und Infrastruktur-(dienst)leistungen für Änderungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden jährlich Leistungen für Änderungen, Um- bzw. Neubauten für zwei bis vier Standorte beauftragt. Bereits für Standortsuche und Standortauswahl sind dabei erste Unterstützungsleistungen für Machbarkeitsprüfungen und Kostenschätzungen erforderlich. Zudem werden seit 2022 die Systemtechnik sowie die Antennen aller Standorte …

Ganze Beschreibung lesen

Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg (nachfolgend: ZDH) ist für ca. 40 Standorte mit Sende- und Empfangsanlagen des BOS-Digitalfunks im Gebiet des Landes Hamburg verantwortlich und stellt diese der Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Sicherheitsorganisation (BDBOS) für den Betrieb des bundesweiten Funknetzes bereit. Durch bauliche Veränderungen an den Standorten und im angrenzenden städtischen Umfeld entstehen regelmäßig Bedarfe an Planungs- und Infrastruktur-(dienst)leistungen für Änderungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden jährlich Leistungen für Änderungen, Um- bzw. Neubauten für zwei bis vier Standorte beauftragt. Bereits für Standortsuche und Standortauswahl sind dabei erste Unterstützungsleistungen für Machbarkeitsprüfungen und Kostenschätzungen erforderlich. Zudem werden seit 2022 die Systemtechnik sowie die Antennen aller Standorte erneuert, weshalb noch bis mindestens Ende 2026 mit zusätzlichen Anpassungsaufwänden an der Standortinfrastruktur zu rechnen ist. Die Leistungen sind entsprechend der Vorgaben des Planungshandbuches zur Errichtung von Standorten für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zu erbringen. Vorliegend wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, um einen Auftragnehmer zu finden, der diese Leistungen künftig umsetzt. Als Höchstmenge für die Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist ein Betrag in Höhe von brutto 650 Tsd. EUR festgelegt. Die vorgenannte Summe umfasst sowohl die feste Laufzeit gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 12.1 der Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorgenannten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Hamburg
Bundesland
Hamburg
NUTS
DE600

Verlauf

  1. 21.05.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 07.06.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Änderungsrund: Verlängerung der Angebotsfrist zum 18.07.2025, 12:00 Uhr.
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf bieterportal.pd-g.e-va.eu ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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