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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 27.10.2024

Rahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB

Auftraggeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Bonn

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat den Auftrag für Beratung in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 12.02.2025). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung. Rahmenvereinbarung, Höchstwert 5.000.000 €. Eingegangen: 2 Angebote.

Zuschlag an

Gewinner nicht veröffentlicht

Höchstwert
5.000.000 € Obergrenze der Rahmenvereinbarung für alle Abrufe, nicht die Summe der Aufträge.
Angebote
2
Zuschlag
12.02.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 12.02.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Beratung: Rahmenvereinbarung Evaluierung der Neubau-Förderprogramme des BMWSB
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.01.2025 bis 31.12.2031

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) …

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Die Bundesregierung hat die Ziele, die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und ab 2045 treibhausgasneutral zu sein, im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Der Markthochlauf des klimafreundlichen Bauens ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dazu legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entsprechende Förderprogramme auf. Mit den Programmen verknüpft das BMWSB den Klimaschutz im Gebäudebereich mit dem Anliegen, neuen Wohnraum bzw. Wohneigentum zu schaffen. Die Förderungen sind laufend zu evaluieren. Zurzeit bestehen für klimafreundliche Neubauten folgende Optionen für Bundesförderungen: • Klimafreundlicher Neubau (KFN, Laufzeit 1.3.2023 bis 31.12.2030), • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, Laufzeit 1.10.2024 bis 31.12.2025) und • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF, Laufzeit 1.6.2023 bis 31.12.2030) Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die THG-Emissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die energetischen Anforderungen gehen deutlich über das aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebene Maß hinaus. Die Auflage weiterer Förderprogramme ist denkbar. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme dient einer begleitenden Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle) nach § 7 BHO. Die Evaluierung als Bestandteil der wissenschaftlichen Ressortarbeit unterstützt darüber hinaus dabei, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, weitere Fragestellungen zu beantworten, nationale und europäische Berichtspflichten des BMWSB zu erfüllen und Grundlagenwissen in den Themenbereichen Klimaschutz und Ressourcenschutz zu generieren. Dazu wurde in einem vorausgehenden Projekt ein gemeinsames Evaluierungskonzept für die Förderprogramme KFN und WEF erarbeitet. Für das Förderprogramm KNN ist ein entsprechendes, leicht angepasstes Evaluierungskonzept vorzusehen. Alle in diesem Kontext erforderlichen Evaluierungsleistungen sollen durch eine Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Dies ermöglicht eine qualitativ kontinuierliche Evaluierung und dem Auftraggeber die nötige Flexibilität, um ggf. auch kurzfristig auf jeweilige Entwicklungen oder neue Rahmenbedingungen mit weiteren Einzelaufträgen reagieren zu können. Die Rahmenvereinbarung soll auch ggf. weitere, künftige Neubau-Förderprogramme des BMWSB abdecken.

Erfüllungsort

Ort
53179 Bonn
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 27.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 12.02.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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