Fang und Besenderung von mehreren Wölfen in verschiedenen Territorien.
Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz · Halle (Saale)
Landesamt für Umweltschutz hat den Auftrag für Umweltdienste in Halle (Saale) vergeben (Bekanntmachung vom 18.04.2025). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung. Eingegangen: 1 Angebot.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 18.04.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 18.04.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Umweltdienste: Fang und Besenderung von mehreren Wölfen in verschiedenen Territorien.
- Wo
- Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 01.02.2025 bis 15.12.2025
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 18.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungEs soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden. Dies dient der Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, der Abgrenzung der Territorien untereinander, der Raumnutzung sowie der Ermittlung der Territoriengröße und Ausdehnung. Des Weiteren soll ein gezieltes Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis der Territorien erfasst und dokumentiert werden, um angepasste/geeignete Herdenschutzstrategien erarbeiten zu können. Territorien: Zichtauer Forst (ZKF), Immekath (IMK), Flechtinger Höhenzug (FHZ) Drömling (DRÖ). Die Leistung umfasst den Fang und die Besenderung von bis zu 8 Wölfen in einem Zeitrahmen von 2 Wochen im November 2025. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis) Falls notwendig und möglich kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer auch eine zweiwöchige Fangperiode …
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Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden. Dies dient der Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, der Abgrenzung der Territorien untereinander, der Raumnutzung sowie der Ermittlung der Territoriengröße und Ausdehnung. Des Weiteren soll ein gezieltes Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis der Territorien erfasst und dokumentiert werden, um angepasste/geeignete Herdenschutzstrategien erarbeiten zu können. Territorien: Zichtauer Forst (ZKF), Immekath (IMK), Flechtinger Höhenzug (FHZ) Drömling (DRÖ). Die Leistung umfasst den Fang und die Besenderung von bis zu 8 Wölfen in einem Zeitrahmen von 2 Wochen im November 2025. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis) Falls notwendig und möglich kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer auch eine zweiwöchige Fangperiode im Februar - März 2025 vereinbart werden. Die erforderliche Anzahl an Sendern inkl. Halsbändern wird vom AG (LAU) gestellt, über technische Spezifikationen verständigen sich AG und AN. Die Ohrmarken für die besenderten Tiere sind vom AN mitzubringen und am Tier während der Besenderung anzubringen. Das technische und veterinärmedizinische Equipment zur Tierschutzgerechten Besenderung ist vom AN mitzubringen. Ein Bericht zu jedem erfolgreich besenderten Wolf ist anzufertigen. Ein Jahresbericht (Kurzbericht) ist zum 15.12. eines jeden Jahres mit Auswertungen zu allen in dem Jahr noch laufenden Sendern/Wölfen ist zu erstellen. Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden. Der AG unterstützt den AN bei der Auswahl der kleinräumigen Fanggebiete in den vorgegebenen Territorien. Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) vor Beginn der Fangaktivitäteten vorzulegen.
Erfüllungsort
- Ort
- 06116 Halle (Saale)
- Kreis
- Halle (Saale)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE02
Verlauf
- 29.11.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 22.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 09.01.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 18.04.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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