79510000-2 Klasse
CPV 79510000: Telefonauftragsdienste
Der CPV-Code 79510000-2 steht für „Telefonauftragsdienste“. Er ist eine Klasse unter „Bürohilfsarbeiten“ (79500000). Darunter liegen 2 genauere Codes. In den letzten 12 Monaten fanden wir 28 Ausschreibungen mit diesem oder einem genaueren Code als Hauptgegenstand. Im Median 4 Angebote je Zuschlag (letzte 36 Monate). Gerade offen: 3 Ausschreibungen.
- Ausschreibungen in 12 Monaten
- 28
- nach dem Hauptcode der Bekanntmachung
- gerade offen
- 3
- Frist noch nicht abgelaufen
- Angebote im Median
- 4
- 72 Zuschläge mit Angabe
- mit nur einem Angebot
- 5 von 72
- 14 mit höchstens zwei
Ausschreibungen: Verfahren mit Aufforderung zum Angebot oder Teilnahmeantrag, erstmals veröffentlicht seit 30.10.2025. Zuschläge: seit 30.10.2023. Quelle: oeffentlichevergabe.de (CC0). Stand 30.10.2026, 03:31 Uhr. Gezählt wird der Hauptcode einer Ausschreibung, auch wenn er genauer ist als dieser Code. So rechnen wir
Einordnung im CPV
- 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit Abteilung
- 79500000 Bürohilfsarbeiten Gruppe
- 79510000 Telefonauftragsdienste Klasse
Die ersten zwei Ziffern bezeichnen die Abteilung, die dritte die Gruppe, die vierte die Klasse und die fünfte die Kategorie. Die letzten drei Ziffern verfeinern die Kategorie. Die Ziffer nach dem Bindestrich ist eine Prüfziffer.
Genauere Codes
2 Codes direkt darunter, über alle Stufen 2.
- 79511000 Telefonistendienste0
- 79512000 Call-Center23
Zahl rechts: Ausschreibungen in 12 Monaten.
Branche bei Vergabeweiser
Ausschreibungen mit diesem Code ordnen wir keiner unserer Branchen zu.
Offene Ausschreibungen mit CPV 79510000
Neueste Ergebnisse
Die letzten Zuschläge mit CPV 79510000 oder einem genaueren Code.
Typische Summen
Die mittlere Hälfte liegt zwischen 407.575 € und 2,27 Mio. €, Median 1,24 Mio. €.
n = 16 von 73 Zuschlägen. Bei 4 ist die angegebene Summe nicht plausibel, sie zählt nicht mit. Bei 53 keine Summe. Zuschläge der letzten 36 Monate.
Wer schreibt Telefonauftragsdienste aus?
Die meisten Ausschreibungen in 12 Monaten.
- Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH2 Ausschreibungen
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI1 Ausschreibung
- BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund1 Ausschreibung
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse1 Ausschreibung
- AOK Baden - Württemberg1 Ausschreibung
- IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)1 Ausschreibung
- Bundesnetzagentur1 Ausschreibung
- Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH1 Ausschreibung
Wer gewinnt?
Aus 73 Zuschlägen, letzte 36 Monate. Reihenfolge nach Zahl der Verfahren, mehrere Lose eines Verfahrens zählen dabei einmal.
- aLIVE-Service GmbH6 Zuschläge
- Asf GmbH6 Zuschläge in 5 Verfahren
- Interact Tele Service AG4 Zuschläge
- 4sigma GmbH3 Zuschläge
- walter services GmbH3 Zuschläge
- regiocom SE3 Zuschläge in 2 Verfahren
- davero dialog GmbH2 Zuschläge
- Telemark Rostock Kommunikations- und Marketinggesellschaft mbH2 Zuschläge
Dazu 2 Zuschläge an Einzelunternehmen. Einzelunternehmen nennen wir nicht namentlich.
Häufige Fragen
Was bedeutet der CPV-Code 79510000?
Der CPV-Code 79510000-2 steht für „Telefonauftragsdienste“. Er ist eine Klasse unter „Bürohilfsarbeiten“ (79500000). Darunter liegen 2 genauere Codes.
Welche genaueren Codes gehören zu CPV 79510000?
Direkt darunter: 79511000 Telefonistendienste; 79512000 Call-Center.
Wie viele Ausschreibungen gibt es mit CPV 79510000?
Im Bekanntmachungsservice in den letzten 12 Monaten 28, rund 2 im Monat. Offen (Stand 30.10.2026): 3.
Wie viele Angebote gibt es bei Ausschreibungen mit CPV 79510000?
Im Median 4, aus 72 Zuschlägen der letzten 36 Monate. 5 davon hatten nur ein einziges Angebot.
Wie hoch sind Aufträge mit CPV 79510000?
Die mittlere Hälfte der Zuschläge liegt zwischen 407.575 € und 2,27 Mio. €, der Median bei 1,24 Mio. € (aus 16 Summen).
Quelle der CPV-Bezeichnungen
CPV 2008 aus EU Vocabularies (Amt für Veröffentlichungen der EU), Prüfziffern aus der Verordnung (EG) Nr. 213/2008, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe erlaubt