Überarbeitung des Leitfadens für die Planungsentscheidung 'Einschnitt oder Tunnel
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 hat einen Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 20.06.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Originaltitel FE 15.0709/2023/ARB - Überarbeitung des Leitfadens für die Planungsentscheidung 'Einschnitt oder Tunnel
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Überarbeitung des Leitfadens für die Planungsentscheidung 'Einschnitt oder Tunnel
- Wo
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 20.06.2023, 06:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 08.05.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAls Planungshilfe für die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer hat das BMDV 1998 den Leitfaden für die Planungsentscheidung ,,Einschnitt oder Tunnel" herausgegeben und mit einem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau eingeführt. Der Leitfaden enthält Vorgaben für die Herbeiführung der Planungsentscheidung über die Anlage einer Straße, ob in einem Tunnel, einem Einschnitt, in einer Galeria, Einhausung oder einem teilabgedeckten Bauwerk. Diese Vorgaben sind bei allen Planungsfällen anzuwenden, bei denen alternative technische Lösungen vergleichend zu bewertend sind. Dabei hat der Leitfaden die Aufgabe, Bewertungsverfahren, Verfahren zur Kostenermittlung sowie Bewertungskriterien für eine transparente und nachvollziehbare Wahl der wirtschaftlichsten Variante bereitzustellen. Der bisherige Leitfaden basiert im Wesentlichen auf Vorgaben des BMDV, des BMF und der FGSV aus den Jahren 1986 bis …
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Als Planungshilfe für die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer hat das BMDV 1998 den Leitfaden für die Planungsentscheidung ,,Einschnitt oder Tunnel" herausgegeben und mit einem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau eingeführt. Der Leitfaden enthält Vorgaben für die Herbeiführung der Planungsentscheidung über die Anlage einer Straße, ob in einem Tunnel, einem Einschnitt, in einer Galeria, Einhausung oder einem teilabgedeckten Bauwerk. Diese Vorgaben sind bei allen Planungsfällen anzuwenden, bei denen alternative technische Lösungen vergleichend zu bewertend sind. Dabei hat der Leitfaden die Aufgabe, Bewertungsverfahren, Verfahren zur Kostenermittlung sowie Bewertungskriterien für eine transparente und nachvollziehbare Wahl der wirtschaftlichsten Variante bereitzustellen. Der bisherige Leitfaden basiert im Wesentlichen auf Vorgaben des BMDV, des BMF und der FGSV aus den Jahren 1986 bis 1993, die zwischenzeitlich fortgeschrieben wurden. Des Weiteren haben umwelt- und naturschutzrechtliche Belange im Planungsprozess erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit Bezug auf eine aktuelle Baumaßnahme wies zudem der Bundesrechnungshof (BRH) auf Defizite des Leitfadens in Folge unberücksichtigter Anforderungen der Bundeshaushaltordnung (BHO) hin. Nach diesen Anforderungen entspräche der Leitfaden nicht der Methodik für die notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 BHO, da die Aufteilung in monetäre und nicht monetäre Kriterien nicht erfolge und die nicht monetären Kriterien nicht nach der Kapitalwertmethode oder Nutzwertanalyse bewertet würden. Ziel und Nutzen dieses Forschungsprojektes ist die Aufstellung eines die aktuellen Vorgaben und Anforderungen erfüllenden Planungsleitfadens „Einschnitt oder Tunnel“ um künftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen methodisch korrekt und nachvollziehbar durchführen zu können.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 08.05.2023 Ausschreibung veröffentlicht
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