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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 22.06.2023

Forschungsprojekt - DZSF - Sicherheitsargumentation mittels erklärbarer KI für das automatisierte Fahren im Bahnbetrieb

Auftraggeber: Eisenbahn-Bundesamt · Bonn

Eisenbahn-Bundesamt hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn vergeben (Bekanntmachung vom 21.12.2023), Zuschlag an PECS-WORK GmbH. Eingegangen: 12.

Zuschlag an

PECS-WORK GmbH Dresden

Summe
nicht plausibel
Angebote
12
Zuschlag
21.12.2023

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.02.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Forschungsprojekt - DZSF - Sicherheitsargumentation mittels erklärbarer KI für das automatisierte Fahren im Bahnbetrieb
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
24 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Ziel Ziel des Projekts ist es, möglichst konkrete Ansätze zu identifizieren und zu bewerten, wie Methoden der erklärbaren KI (XAI) den Nachweis der Sicherheit (Nachweis) beim fahrerlosen Fahren in offenen Schienenverkehrssystemen unterstützen können. Die Unterstützung kann beispielsweise darin bestehen, noch offene Schritte im Nachweis mittels XAI zu lösen (z. B. Eigenschaften der KI zu bestimmen, die bisher nicht bestimmbar waren) oder den Aufwand für prinzipiell bereits lösbare Schritte zu reduzieren (z. B. die für den Sicherheitsnachweis erforderliche Menge an Daten zu reduzieren). Die Projektergebnisse sollen dazu beitragen, ein praxistaugliches Verfahren für den künftigen Nachweis beim fahrerlosen Fahren in offenen Schienenverkehrssystemen zu entwickeln und zu normieren. Beschreibung Beim fahrerlosen Fahren in offenen Schienenverkehrssystemen ist Fahrwegüberwachung eine der …

Ganze Beschreibung lesen

Ziel Ziel des Projekts ist es, möglichst konkrete Ansätze zu identifizieren und zu bewerten, wie Methoden der erklärbaren KI (XAI) den Nachweis der Sicherheit (Nachweis) beim fahrerlosen Fahren in offenen Schienenverkehrssystemen unterstützen können. Die Unterstützung kann beispielsweise darin bestehen, noch offene Schritte im Nachweis mittels XAI zu lösen (z. B. Eigenschaften der KI zu bestimmen, die bisher nicht bestimmbar waren) oder den Aufwand für prinzipiell bereits lösbare Schritte zu reduzieren (z. B. die für den Sicherheitsnachweis erforderliche Menge an Daten zu reduzieren). Die Projektergebnisse sollen dazu beitragen, ein praxistaugliches Verfahren für den künftigen Nachweis beim fahrerlosen Fahren in offenen Schienenverkehrssystemen zu entwickeln und zu normieren. Beschreibung Beim fahrerlosen Fahren in offenen Schienenverkehrssystemen ist Fahrwegüberwachung eine der herausforderndsten Funktionen. Künftige sichere Computer-Vision-Systeme sollen diese Aufgabe lösen. Allerdings existiert bisher kein allgemein anerkanntes normiertes Vorgehen für den Nachweis der automatischen Fahrwegüberwachung. Künftige Systeme werden nicht ohne einen Anteil des Maschinellen Lernens oder auch Künstlicher Intelligenz (KI) in der Softwaregestaltung auskommen. Die Softwarenorm EN 50657 kann allerdings nicht dafür angewendet werden. Da die KI-Systemkomponenten verifikationsbezogen nicht so transparent wie konventionelle Software sind, müssen Wege gefunden werden, auch die Funktionsweise dieser Komponenten soweit nachvollziehbar zu machen, dass deren Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft werden kann. Für diese Aufgaben bieten sich unter anderem Methoden aus dem Bereich der XAI an. Es fehlt derzeit aber an einer systematischen Untersuchung.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 22.06.2023 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 21.12.2023 Ergebnis veröffentlicht
  3. 26.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Nach § 132 Abs. 1 GWB erfordern Vertragsänderungen grundsätzlich die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags bis zu einem Betrag in Höhe von 50% des ursprünglichen Auftragswerts ohne Durchführung…

Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat PECS-WORK GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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