Studie zur Prüfung der Gleichwertigkeit von alternativen Materialien als Bildträgermaterial von Verkehrszeichen
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 hat einen Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 30.11.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Originaltitel FE 03.0636/2023/CRB - Studie zur Prüfung der Gleichwertigkeit von alternativen Materialien als Bildträgermaterial von Verkehrszeichen
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Studie zur Prüfung der Gleichwertigkeit von alternativen Materialien als Bildträgermaterial von Verkehrszeichen
- Wo
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 30.11.2023, 06:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.10.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen TLP VZ (2011) sieht lediglich Aluminiumlegierungen als Bildträgermaterial vor. Aufgrund der immer geringer werdenden Verfügbarkeit von Aluminium werden daher vermehrt Bildträger aus diversen nachwachsenden und z. T. nachhaltigen Materialien hergestellt. Diese können aber für die Herstellung von Verkehrszeichen nur eingesetzt werden, wenn ihre Gleichwertigkeit nach TLP VZ nachgewiesen werden kann. Es gab bereits Anfragen zu Gleichwertigkeitsprüfungen für verschiedene Materialien als Bildträgermaterial für Verkehrszeichen. Für ein Aluminiumverbundmaterial wurde die Gleichwertigkeit nach langwierigen Prüfungen und Begutachtungen mittlerweile bestätigt. Dieses war allerdings nur möglich, da das Aluminiumverbundmaterial ein sehr ähnliches Materialverhalten im Vergleich mit Aluminiumlegierungen aufweist. Andere derzeit …
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Die Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen TLP VZ (2011) sieht lediglich Aluminiumlegierungen als Bildträgermaterial vor. Aufgrund der immer geringer werdenden Verfügbarkeit von Aluminium werden daher vermehrt Bildträger aus diversen nachwachsenden und z. T. nachhaltigen Materialien hergestellt. Diese können aber für die Herstellung von Verkehrszeichen nur eingesetzt werden, wenn ihre Gleichwertigkeit nach TLP VZ nachgewiesen werden kann. Es gab bereits Anfragen zu Gleichwertigkeitsprüfungen für verschiedene Materialien als Bildträgermaterial für Verkehrszeichen. Für ein Aluminiumverbundmaterial wurde die Gleichwertigkeit nach langwierigen Prüfungen und Begutachtungen mittlerweile bestätigt. Dieses war allerdings nur möglich, da das Aluminiumverbundmaterial ein sehr ähnliches Materialverhalten im Vergleich mit Aluminiumlegierungen aufweist. Andere derzeit in der Diskussion befindliche Bildträgermaterialien (z. B. Hanf, Neolaminat, Biokomposite, Bambus), die aus Aspekten der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes z. T. aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, weisen jedoch u. U. deutlich von Aluminiumlegierungen abweichende Eigenschaften auf. Es kommen neue Bewertungskriterien wie z. B. das Bruchverhalten und die passive Sicherheit ins Spiel, die bei Aluminiumverbundstoffen bisher keine Anwendung gefunden haben. Diese Bewertungsparameter müssen erarbeitet und festgelegt werden. Zudem sollte die Kreislauffähigkeit berücksichtigt werden, um die Nachhaltigkeit von Materialien bewerten zu können. Das Ziel des Forschungsprojektes ist es, dass in einer Machbarkeitsstudie die notwendigen Bewertungskriterien für verschiedene alternative Materialien unter Berücksichtigung ihrer Ökobilanz zusammengestellt werden sollen. Darauf aufbauend soll ein Verfahren zur Ermittlung der materialabhängig festzulegenden Gleichwertigkeitskriterien formuliert und ergänzende Prüfkriterien aufgestellt werden. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Materialien sollen Anforderungen an die Kreislauffähigkeit der Bildträgermaterialien erarbeitet und festgelegt werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 27.09.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 30.10.2023 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
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