Stadt Hamm – Digitalpakt Schule
Auftraggeber: Stadt Hamm · Hamm
Stadt Hamm hat den Auftrag für Architektur in Hamm am 25.05.2021 vergeben, Zuschlag an ISW Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes und EPPS GmbH. Eingegangen: 6 Angebote je Los.
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 6 je Los
- Zuschlag
- 25.05.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 07.06.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Architektur: Stadt Hamm – Digitalpakt Schule
- Wo
- Hamm, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.05.2021 bis 31.12.2024
- Lose
- 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.06.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungIm Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein. Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist …
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Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Hamm als Schulträgerin ein maximales Schulträgerbudget von 11 768 871 EUR inklusive eines 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1 176 877 EUR. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein. Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in Hamm eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Teilen umfassender voranzugehen. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10-15 Jahren unterschiedlichen Sanierungsprioritäten beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard unter Berücksichtigung im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen getroffen. Entsprechend den pädagogisch verfolgten Lernzielen werden Beamer oder Whiteboards mit zusätzlich zu installierenden Lautsprechersystems, AppleTV und HDMI-Verkabelung geplant. Jede Klasse wird für den Einsatz eines ACCESS-Points vorbereitet. Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik. Daneben ist aber Ziel der Umsetzung des DigitalPakts auch die Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume gemäß der „Muster Wandabwicklung Unterrichtsraum“, die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben des Immobilienmanagement sowie die Neuverlegung von Datenkabel Cat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Für das Vorhaben sollen Fördermittel gemäß dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Anspruch genommen werden. Entsprechende Förderanträge muss der Auftraggeber für jede Schule gesondert stellen. Hierzu muss eine Planung bis LPH 6 vorliegen.Die Standorte sind in 2 Lose aufgeschlüsselt. Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 1 können nur an den Auftragnehmer des Loses 1 erteilt werden, Einzelaufträge für Einzelvorhaben an Standorten des Paketes 2 nur an den Auftragnehmer des Loses 2.
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- Hamm
- Kreis
- Hamm
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA54
Verlauf
- 22.01.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 07.06.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat ISW Ingenieur GmbH Schmidt & Willmes und EPPS GmbH erhalten.
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