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Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 06.02.2024

Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den Betrieb, die Betriebssicherheit, den Strahlen- und Brandschutz des ERAM, einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV

Auftraggeber: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Berlin am 05.04.2024 vergeben, Zuschlag an TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 381.633 €. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG Hamburg

Summe
381.633 €
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
05.04.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 11.04.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf den Betrieb, die Betriebssicherheit, den Strahlen- und Brandschutz des ERAM, einschließlich Freigabeverfahren gemäß § 31 StrlSchV
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
48 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.04.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Bundesrepublik Deutschland betreibt das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Der Betrieb des ERAM erfolgt auf Grundlage der Genehmigung zum Dauerbetrieb des ERAM (DBG), die 1986 vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit der DDR erteilt wurde. Betreiber ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für das ERAM ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Zu den Aufgaben der atomrechtlichen Aufsicht (BASE) gehört u. a. die Überwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben und damit der Einhaltung der atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorgaben einschließlich der Maßnahmen zum erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter für das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben. Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als …

Ganze Beschreibung lesen

Die Bundesrepublik Deutschland betreibt das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Der Betrieb des ERAM erfolgt auf Grundlage der Genehmigung zum Dauerbetrieb des ERAM (DBG), die 1986 vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit der DDR erteilt wurde. Betreiber ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Sitz in Peine sein. Die zuständige Atomrechtliche Aufsicht für das ERAM ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Zu den Aufgaben der atomrechtlichen Aufsicht (BASE) gehört u. a. die Überwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben und damit der Einhaltung der atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorgaben einschließlich der Maßnahmen zum erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter für das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben. Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige gemäß § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die atomrechtliche Aufsicht in Fachfragen zum Betrieb, Betriebssicherheit, Strahlen- und Brandschutz. Bedarf besteht im Wesentlichen an: - der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne; - der Prüfung bergbautechnischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Wettertechnik); - der Prüfung geologischer, v.a. geochemischer, hydrogeologischer und mineralogischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Langzeitsicherheit); - der Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle (z.B. untertätige Bau- und Verfüllmaßnahmen); - Bewertung von Brandschutzmaßnahmen (Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz und Organisatorischer Brandschutz); - der Bearbeitung von Fragen im Rahmen atom- und strahlenschutzrechtlicher Verfahren zur Änderung der Anlagen, Systeme und Komponenten einschließlich des dazugehörenden betrieblichen Regelwerkes, insbes. der Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG und § 7 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV; - der Begleitung von Funktions- und Abnahmeprüfungen zur Eignung von Anlagenteilen, Systemen und Komponenten; - der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten; - der Prüfungen in Verbindung mit der Freigabe von radioaktiven Stoffen, wie die Prüfung von Antragsunterlagen und den Freigabeablaufplänen, der Freigabedokumentation, der Feststellung der Freigabefähigkeit, der Begleitung von Entscheidungsmessungen und Durchführung von Kontrollmessungen im Freigabeverfahren; - der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen; - der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbesondere von meldepflichtigen Ereignissen; - der Prüfungen in Verbindung mit der personellen Betriebsorganisation, Fach-kunde des Personals und dem Qualitätsmanagement. Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Durchführung der Gesamtprüfung, weiterer begleitender Kontrollen, Abnahmen, der Teilnahme an Inspektionen und Wiederkehrenden Prüfungen ist es erforderlich, das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben sowohl über Tage als auch unter Tage zu befahren. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 06.02.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 11.04.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG erhalten, Summe 381.633 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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