Rahmenvertrag Netzwerktechnik des Herstellers LANCOM 2023
Auftraggeber: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) · Magdeburg
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) hat den Auftrag für Telekommunikation in Magdeburg am 21.11.2023 vergeben, Zuschlag an Bechtle GmbH. Rahmenvereinbarung, Höchstwert 6.000.000 €. Eingegangen: 1 Angebot.
Bechtle GmbH Leipzig
- Höchstwert
- 6.000.000 € Obergrenze der Rahmenvereinbarung für alle Abrufe, nicht die Summe der Aufträge.
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 21.11.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 27.11.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Telekommunikation: Rahmenvertrag Netzwerktechnik des Herstellers LANCOM 2023
- Wo
- Magdeburg, Sachsen-Anhalt
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.11.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen, Software und Zubehör des Herstellers LANCOM Systems zu decken. Der Bedarf wird an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und in der Verwaltung entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf an Netzwerk- und WLAN-Technik und Software für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes …
Ganze Beschreibung lesen
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen, Software und Zubehör des Herstellers LANCOM Systems zu decken. Der Bedarf wird an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und in der Verwaltung entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf an Netzwerk- und WLAN-Technik und Software für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslauf-zeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard- und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
Erfüllungsort
- Ort
- 39104
- Kreis
- Magdeburg
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- NUTS
- DEE03
Verlauf
- 14.11.2023 Ausschreibung veröffentlicht · Korrektur von redaktionellen Fehlern bei der Preisposition 6.8.6, Leistungskriterien 9.1.14, 9.1.17 und 9.3.4.3 sowie Korrektur des geschätzten Auftragswertes in der Leistungsbeschreibung und Rahmenvertrag. Ebenso Streichung des Leistungskriteriums 9.1.15.
- 27.11.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Bechtle GmbH erhalten. Die Rahmenvereinbarung nennt einen Höchstwert von 6.000.000 €; das ist eine Obergrenze, nicht die Summe der Aufträge.
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