Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte
Auftraggeber: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover hat den Auftrag für Fahrzeuge in Niedersachsen am 18.05.2026 vergeben, Zuschlag an Bietergemeinschaft (Ahlborn GmbH Nutzfahrzeuge, RKF Bleses GmbH, Schelling Nutzfahrzeuge GmbH. Rahmenvereinbarung, Höchstwert 30.000.000 €. Eingegangen: 1 Angebot.
Bietergemeinschaft (Ahlborn GmbH Nutzfahrzeuge, RKF Bleses GmbH, Schelling Nutzfahrzeuge GmbH Hildesheim
- Höchstwert
- 30.000.000 € Obergrenze der Rahmenvereinbarung für alle Abrufe, nicht die Summe der Aufträge.
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 18.05.2026
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 20.05.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Fahrzeuge: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte
- Wo
- Niedersachsen, Region Hannover
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 12 Monate, bis zu 3 Verlängerungen
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.05.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste …
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Das das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "Übersicht Straßenmeistereien NLStBV" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage 1 "Funkvorrüstung" zu entnehmen.
Erfüllungsort
- Ort
- Niedersachsen
- Kreis
- Region Hannover
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE929
Verlauf
- 26.03.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 20.05.2026 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Bietergemeinschaft (Ahlborn GmbH Nutzfahrzeuge, RKF Bleses GmbH, Schelling Nutzfahrzeuge GmbH erhalten. Die Rahmenvereinbarung nennt einen Höchstwert von 30.000.000 €; das ist eine Obergrenze, nicht die Summe der Aufträge.
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