Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ess- und Küchenzubehör
Auftraggeber: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover hat einen Auftrag für Lieferungen in der Region Hannover ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 17.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ess- und Küchenzubehör
- Wo
- Region Hannover, Niedersachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 17.11.2025, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 12 Monate, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.10.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Essgeschirr und Küchenzubehör. Die Rahmenvereinbarung soll in Los 3 mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment …
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Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Essgeschirr und Küchenzubehör. Die Rahmenvereinbarung soll in Los 3 mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst ausschließlich zugehörige Einzelartikel zu den an-gebotenen Artikeln im Kernsortiment z.B. Deckel für die Pos. 1 und 2. Die jeweilige Position aus Los 3 ist dem Randsortiment hinzuzufügen. Zusätzlich können die Artikel aus Los 3 in anderen Größen im Randsortiment angeboten werden. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie das TMJMV (Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz) inkl. nachgeordneter Bereiche als auch dem TMIKL (Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung inkl. nachgeordneter Bereiche), die Stadt Celle inkl. Außenstellen, die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen und die Kommunen gem. der Auflistung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 bis 3 zu entnehmen.
3 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Region Hannover (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Niedersachsen
Verlauf
- 15.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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