Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Auftraggeber: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts hat einen Auftrag für IT-Hardware in Baden-Baden ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 09.10.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Hardware: Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
- Wo
- Baden-Baden, Baden-Württemberg
- Bis wann
- Angebotsfrist 09.10.2026, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate, bis zu 2 Verlängerungen
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.09.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An …
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Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard-Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitore), die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und anderen Aufgaben eingesetzt werden. Bestehende Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung dieser Systeme erreichen die Grenze ihrer maximalen Laufzeit, zudem sind die bisher eingesetzten Systeme durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte zu ersetzen. Deshalb wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte durchgeführt. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 (Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlage) benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: • Bayerischer Rundfunk (BR) • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt und DRA • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) inkl. ARD-POC • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 16.11.2026. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren in drei Leistungsklassen, - Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - ein gemeinsames Abstimmungsgespräch zum Vertragsbeginn am Standort des Auftraggebers. Optionale Leistung ist: - Garantieerweiterung auf 60 Monate. Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Standard-Arbeitsplatzmonitore, - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen, - Logistische Leistung. Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 6.4 Abnahmemengen, und in Anlage 12 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren: - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.030 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.950 Stück; Optionale Höchstmenge 9.100 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 24“ ohne Dockingfunktion u. ohne Webcam: Mindestmenge: 3.370 Stück; Geplante Abnahmemenge: 7.780 Stück; Optionale Höchstmenge 8.900 Stück - Standard-Arbeitsplatzmonitor 34“ inkl. Dockingfunktion u. integrierter Webcam: Mindestmenge: 1.020 Stück; Geplante Abnahmemenge: 3.370 Stück; Optionale Höchstmenge 3.800 Stück
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Baden-Baden
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE121
Verlauf
- 13.09.2026 Ausschreibung veröffentlicht
- 30.09.2026 Ausschreibung veröffentlicht · Verlängerung der Angebotsfrist und damit einhergehende Anpassung der Meilensteine. Begründung Anpassung der Frist (Antwort auf Bieterfrage Nr. 64): - spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter am Donnerstag, 01.10.2026. - Die Angebotsfrist wird bis zum Freitag,…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
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