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Offen · noch 16 Tage Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 13.10.2026

Offener zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren nach VgV "Zukunft Krankenhaus-Areal Lörrach"

Auftraggeber: Stadt Lörrach - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung · Lörrach

Stadt Lörrach - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung vergibt einen Auftrag für Architektur im Landkreis Lörrach. EU-weite Ausschreibung, Angebote bis 16.11.2026, 23:59 Uhr. Bindefrist bis 16.07.2027.

Angebotsfrist 16. November 2026, 23:59 Uhr noch 16 Tage
Veröffentlicht
13.10.2026
Angebotsfrist
16.11.2026, 23:59 Uhr
Zuschlag voraussichtlich bis
16.07.2027 (Bindefrist)
Unterlagen auf subreport.de öffnen ↗

Die Unterlagen liegen beim Auftraggeber. Vergabeweiser speichert keine Kopien. Angebote geben Sie auf der Vergabeplattform ab.

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Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: Offener zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren nach VgV "Zukunft Krankenhaus-Areal Lörrach"
Wo
Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg
Bis wann
Angebotsfrist 16.11.2026, 23:59 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

In absehbarer Zukunft werden die Kreiskliniken des Landkreises Lörrach und das St.Elisabethen-Krankenhaus im neuen Zentralklinikum Lörrach (Dreiland-Klinikum- Lörrach), im Nordosten der Stadt vereint. In diesem Zusammenhang wird auch der Standort des Kreiskrankenhauses in Lörrach aufgegeben. Das ca. 3,5 ha große innenstadtnahe Areal zwischen der Röntgenstraße im Süden, der Spitalstraße im Osten, der Körnerstraße im Norden und dem Gewerbekanal „Neuer Teich“ im Westen, wird an die Stadt Lörrach zurückfallen und für eine Folgenutzung frei. Das Krankenhaus-Areal ist einer der wichtigen Transformationsorte der Stadt und im Kontext mit der Weiterentwicklung der Gesamtstadt zu sehen. Die Entwicklung des Areals soll dementsprechend im Kontext der Stärkung Lörrachs als urbane und lebenswerte Stadt in der Region verstanden werden. Ziel ist es, mutige, innovative und unkonventionelle …

Ganze Beschreibung lesen

In absehbarer Zukunft werden die Kreiskliniken des Landkreises Lörrach und das St.Elisabethen-Krankenhaus im neuen Zentralklinikum Lörrach (Dreiland-Klinikum- Lörrach), im Nordosten der Stadt vereint. In diesem Zusammenhang wird auch der Standort des Kreiskrankenhauses in Lörrach aufgegeben. Das ca. 3,5 ha große innenstadtnahe Areal zwischen der Röntgenstraße im Süden, der Spitalstraße im Osten, der Körnerstraße im Norden und dem Gewerbekanal „Neuer Teich“ im Westen, wird an die Stadt Lörrach zurückfallen und für eine Folgenutzung frei. Das Krankenhaus-Areal ist einer der wichtigen Transformationsorte der Stadt und im Kontext mit der Weiterentwicklung der Gesamtstadt zu sehen. Die Entwicklung des Areals soll dementsprechend im Kontext der Stärkung Lörrachs als urbane und lebenswerte Stadt in der Region verstanden werden. Ziel ist es, mutige, innovative und unkonventionelle Entwurfsansätze zu entwickeln, die den gegenwärtigen Städtebau hinterfragen und eine auf Lörrach zugeschnittene neue Urbanität schaffen, die Klimaanpassung mit Nutzungsmischung, soziale Teilhabe und Mehrgenerationenfähigkeit konsequent und resilient umsetzt. Das künftige Areal soll unter möglicher Berücksichtigung des Teilerhalts vorhandener Strukturen und der Umnutzung einiger potenzieller Gebäudeteile als urbanes Quartier neu überplant werden. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Quartier zu schaffen und zusätzlich eine Perspektive für die Weiterentwicklung der unmittelbaren Umgebung und angrenzender Gebiete vor-zubereiten. Die städtebauliche und freiraumplanerische Transformation des Areals, in Etappen und langfristig, ermöglicht ein innenstadtnahes durchmischtes Quartier mit dem Schwerpunkt auf Wohnen und Nutzungen der Gesundheitsvorsorge, Erholung sowie sozialer und gewerblicher Infrastruktur und vereint eine angemessene zukunftsorientiere Dichte mit innerstädtischen Freiräumen und Klimaanpassung. Wettbewerbsgegenstand: Städtebaulich-freiraumplanerische Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) für das künftige urbane Quartier in Lörrach. Wettbewerbsverfahren: Offener zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß der RPW 2013, mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach der VgV. Die Beurteilung und Auswahl der Teilnehmer*innen in der ersten Phase, die für die Bearbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb (2. Phase) zugelassen werden, erfolgt anhand einer „Kreativaufgabe“ durch das Preisgericht. Der Wettbewerb wird im Rahmen der VgV 2016, i.V.m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 durchgeführt und ist anonym (gemäß § 1 Abs. 4 der RPW 2013). Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren, nach Abschluss der 2. Phase, werden gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV die Preisträger*innen zu Vergabeverhandlungsgesprächen eingeladen. Beauftragung: Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Leistungsphase 3 des städtebaulichen Entwurfs und der Leistungsphase 3 des freiräumlichen Entwurfs beauftragen. Gemäß der Vergaberichtlinien nach VgV sind mit allen Preisträger*innen Verhandlungsgespräche zu führen. Rechtsgrundlage: Richtlinien 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung einer der folgenden Berufsbezeichnungen berechtigt sind (Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie): Stadtplaner*in, Landschaftsarchitekt*in, Architekt*in. Interdisziplinäre Bewerber*innen oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates: Stadtplaner*in, Landschaftsarchitekt*in, Architekt*in. Erfüllt ein*e Bewerber*in die fachliche Voraussetzung allein oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern*innen ist er*sie allein teilnahmeberechtigt. (Der*die Mitarbeiter*in / die Mitarbeiter*innen ist / sind in der Verfassererklärung explizit zu nennen.) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem muss der*die zu benennende bevollmächtigte Vertreter*in und der oder die Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU- „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner*innen, Berater*innen müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Benennung Landschaftsarchitekt*in: Die Benennung des*der Landschaftsarchitekt*in muss bis zum Ende der Frist zur 1. Phase erfolgt sein (16.11.2026, 23:59 Uhr). Frist zur Einreichung der Bewerbung zur Teilnahme: 16.11.2026, 23:59 Uhr. Termine gemäß Auslobung Die Unterlagen für die erste Phase stehen ab dem 12.10.2026 unter folgendem Link: https://my.hidrive.com/share/48ra8q8okg sowie unter der Internetseite der Stadtbau Lörrach zur Verfügung (https://stadtbau-loerrach.de/aktuelles/aktuelle-auslobungen/)

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE139

Verlauf

  1. 13.10.2026 Ausschreibung veröffentlicht

Seit der Veröffentlichung keine Änderungen. Wir gleichen die Bekanntmachung jeden Morgen ab.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich ein Angebot abgeben?

Die Angebotsfrist endet am 16.11.2026, 23:59 Uhr. Maßgeblich ist die Bekanntmachung.

Wo bekomme ich die Unterlagen?

Die Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber auf subreport.de bereit. Dort geben Sie auch Ihr Angebot ab; oft ist eine kostenlose Registrierung nötig.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf subreport.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden
Frist 16.11., 23:59
Unterlagen öffnen ↗

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