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Aufgehoben Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 21.09.2021

Öffentlichkeitsbeteiligung (Mitwirkung) zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Auftraggeber: Eisenbahn-Bundesamt · Bonn

Eisenbahn-Bundesamt hat das Vergabeverfahren für IT-Dienstleistungen in Bonn aufgehoben.

Ergebnis

Vom Auftraggeber aufgehoben

Angebote
nicht veröffentlicht
Beendet
22.11.2021

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 22.11.2021.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
IT-Dienstleistungen: Öffentlichkeitsbeteiligung (Mitwirkung) zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
34 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.11.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Runde 4) eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Im ersten Quartal in 2022 soll dazu eine Informationsseite im Internet zur Verfügung gestellt werden. Im Sommer 2022 beginnt nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung der erste Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen bzw. Ballungsräume sollen sich innerhalb von etwa zehn Wochen unter anderem zu ihrer persönlichen Lärmsituation an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes äußern. Die Ergebnisse fließen in den Entwurf zum Lärmaktionsplan ein. Nach dessen Veröffentlichung (etwa Herbst 2023) findet der zweite Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in dem die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich zum Lärmaktionsplan und zum Verfahren zu äußern. Nach Abschluss …

Ganze Beschreibung lesen

Gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Runde 4) eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Im ersten Quartal in 2022 soll dazu eine Informationsseite im Internet zur Verfügung gestellt werden. Im Sommer 2022 beginnt nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung der erste Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen bzw. Ballungsräume sollen sich innerhalb von etwa zehn Wochen unter anderem zu ihrer persönlichen Lärmsituation an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes äußern. Die Ergebnisse fließen in den Entwurf zum Lärmaktionsplan ein. Nach dessen Veröffentlichung (etwa Herbst 2023) findet der zweite Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in dem die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich zum Lärmaktionsplan und zum Verfahren zu äußern. Nach Abschluss des zweiten Teils der Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Informationsseite bis zur Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes im Sommer 2024 durchgehend zur Verfügung stehen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt das Eisenbahn-Bundesamt beim Aufbau und Betrieb der Informationsseite und Beteiligungsplattform. Redaktionelle Inhalte werden vom Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Für die Mitwirkung sollen die Teilnehmenden sich in einem Kartendienst verorten und Fragen (mit multiple-choice-Antworten und/oder Möglichkeit zur Freitexteingabe) beantworten. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erhebt die Daten und stellt sie dem Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung. Bei Bedarf sind unterstützende Leistungen bei der Auswertung zu erbringen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 21.09.2021 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 22.11.2021 Ergebnis veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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