Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
Auftraggeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Köln am 28.10.2024 vergeben, Zuschlag an Eduversum GmbH. Rahmenvereinbarung, Höchstwert 1.033.339 €. Eingegangen: 11 Angebote.
Eduversum GmbH Wiesbaden
- Höchstwert
- 1.033.339 € Obergrenze der Rahmenvereinbarung für alle Abrufe, nicht die Summe der Aufträge.
- Angebote
- 11
- Zuschlag
- 28.10.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 06.11.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Kontinuierliche redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Alkoholpräventionskampagne null-alkohol-voll-power (NAVP) sowie Überarbeitung und Weiterentwicklung der Printmaterialien der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche
- Wo
- Köln, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 34 Monate, bis zu 2 Verlängerungen
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.11.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. …
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Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gestalterische und inhaltliche Weiterentwicklung der Alkoholjugendkampagne der BZgA für 12- bis 16-jährige Jugendliche „NULL ALKOHOL VOLL POWER“ inklusive des noch derzeitigen Webauftritts www.null-alkohol-voll-power.de und der Social-Media-Aktivitäten unter https://www.instagram.com/nullalkoholvollpower/ für die Zielgruppe der 12- bis 16-Jährigen als auch für Fachkräfte und Multiplikatoren, jeweils inkl. Entwicklung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört auch der Ersatz des Webauftritts durch den Ausbau weiterer und verstärkter Social-Media-Aktivitäten einschließlich entsprechender Vorbereitung. Gemäß den Planungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem darauf aufbauenden Erlass zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht und Drogen werden nämlich zugehörige Webseiten konsolidiert. Nach Abschluss der Konsolidierung werden diese Webseiten (einschließlich der NAVP-Webseite) abgeschaltet. Die NAVP-Kampagne vollzieht sich ab diesem Zeitpunkt über verstärkte und ausgeweitete Social-Media-Aktivitäten. Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch am 30.06.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Köln
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA23
Verlauf
- 23.08.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 04.09.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 06.11.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Eduversum GmbH erhalten. Die Rahmenvereinbarung nennt einen Höchstwert von 1.033.339 €; das ist eine Obergrenze, nicht die Summe der Aufträge.
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