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Offen · noch 25 Tage Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 25.10.2026

FFH-Monitoring Wildkatze Berichtsperiode 2025-2030

Auftraggeber: Landesamt für Umwelt · Mainz

Landesamt für Umwelt vergibt einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Mainz. EU-weite Ausschreibung, Angebote bis 24.11.2026, 10:00 Uhr. Bindefrist bis 12.02.2027.

Angebotsfrist 24. November 2026, 10:00 Uhr noch 25 Tage
Veröffentlicht
25.10.2026
Bieterfragen bis
16.11.2026, 23:59 Uhr
Angebotsfrist
24.11.2026, 10:00 Uhr
Zuschlag voraussichtlich bis
12.02.2027 (Bindefrist)
Unterlagen auf landesverwaltung.vergabe.rlp.de öffnen ↗

Die Unterlagen liegen beim Auftraggeber. Vergabeweiser speichert keine Kopien. Angebote geben Sie auf der Vergabeplattform ab.

Mehr Ausschreibungen auf landesverwaltung.vergabe.rlp.de

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail bei Änderungen und Ergebnissen und eine Erinnerung 3 Tage vor offenen Fristen.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: FFH-Monitoring Wildkatze Berichtsperiode 2025-2030
Wo
Mainz, Rheinland-Pfalz
Bis wann
Angebotsfrist 24.11.2026, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen …

Ganze Beschreibung lesen

In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschafts-bericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (LRT (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (LRT oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.

Erfüllungsort

Ort
55116 Mainz
Kreis
Mainz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
NUTS
DEB35

Verlauf

  1. 25.10.2026 Ausschreibung veröffentlicht

Seit der Veröffentlichung keine Änderungen. Wir gleichen die Bekanntmachung jeden Morgen ab.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich ein Angebot abgeben?

Die Angebotsfrist endet am 24.11.2026, 10:00 Uhr. Maßgeblich ist die Bekanntmachung.

Wo bekomme ich die Unterlagen?

Die Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber auf landesverwaltung.vergabe.rlp.de bereit. Dort geben Sie auch Ihr Angebot ab; oft ist eine kostenlose Registrierung nötig.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf landesverwaltung.vergabe.rlp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden
Frist 24.11., 10:00
Unterlagen öffnen ↗

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