Zuschlag erteilt
ESTW: Offenburg, Lahr und Niederschopfheim
Auftraggeber: DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg · Frankfurt
DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg hat den Auftrag für Elektroinstallation in Baden-Württemberg am 14.05.2024 vergeben, Zuschlag an Rail Power Systems GmbH.
Zuschlag an
Rail Power Systems GmbH München
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 14.05.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 09.10.2026.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Elektroinstallation: ESTW: Offenburg, Lahr und Niederschopfheim
- Wo
- Baden-Württemberg, Ortenaukreis
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 02.09.2024 bis 30.06.2025
- Lose
- 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
3 Lose
LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1
Elektrotechnische Ausstattung ESTW Offenburg
Rail Power Systems GmbH
2
Elektrotechnische Ausstattung ESTW Niederschopfheim
nicht veröffentlicht
3
Elektrotechnische Ausstattung ESTW Lahr
nicht veröffentlicht
Erfüllungsort
- Ort
- Baden-Württemberg
- Kreis
- Ortenaukreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE134
Verlauf
- 13.03.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 15.05.2024 Ergebnis veröffentlicht
- 07.11.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA1 Durch Beauftragung eines zweiten AN wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert und es würden mögliche Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung verloren gehen. Weiterhin würde es zu Unterbrechungen im Leistungsablauf kommen. Die Dauer…
- 08.01.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 5 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die…
- 06.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 3 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die…
- 12.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 07 - Diese Leistungen stellen eine zusätzliche Leistung dar und sind kein Bestandteil des HV, aber für den Projekterfolg unerlässlich. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf…
- 12.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 04 - Die beschriebenen, nicht geplanten Leistungen sind kein Bestandteil des HV, aber für den Projekterfolg zwingend erforderlich. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf…
- 24.02.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 06 - Diese Leistungen sind kein Bestandteil der HV, aber essentiell für den Projekterfolg. Die beschriebenen, nicht geplanten Leistungen sind kein Bestandteil des HV, aber für den Projekterfolg zwingend erforderlich. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige…
- 03.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 9 Durch Beauftragung eines zweiten AN wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert und es würden mögliche Synergieeffekte durch eine einheitliche Betreuung und Leistungsdurchführung verloren gehen. Weiterhin würde es zu Unterbrechungen im Leistungsablauf…
- 03.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 8 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die…
- 16.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 11 - Die aufgeführten Leistungen sind kein Bestandteil des HCV, sind auf Wunsch des Anlagenverantwortlichen durchgeführt worden. Jedoch sind sie unerlässlich für den Projekterfolg.
- 16.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 16: Die Einlagerung ist für einen unbestimmten Zeitraum, da die Vorleistungen Dritter im Projekt noch nicht fertiggestellt wurden. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV aber unerlässlich für den Projekterfolg.
- 16.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 13 - Die aufgeführten Leistungen sind kein Bestandteil des HCV, sind auf Wunsch des Anlagenverantwortlichen durchgeführt worden. Jedoch sind sie unerlässlich für den Projekterfolg.
- 25.04.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · Im Zuge des Bauverlaufs entstand die Notwendigkeit, dass in der Planung ein zusätzlicher Trennstellenkasten vorgesehen werden soll. Dieser soll dafür sorgen, dass zwei Erdungssysteme voneinander getrennt werden können, konkret die Erdungsleitung und die Netzersatzanlage.…
- 09.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 20 - Im Zuge des Bauverlaufs entstehen durch die Verschiebung der Bauzeit bis 31.12.2027 dem AN Mehrkosten aufgrund Preissteigerungen hinsichtlich Material, Personal und Geräten. Die Details sind im Nachtrag zu konkretisieren. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil…
- 09.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 21 - Durch Verlängerung der Bauzeit entstehen Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Material, Personal, Geräte und NU. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HLV jedoch unerlässlich für den Projekterfolg. Weiterhin werden Leistungen zur Elektroinstallation…
- 09.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 19 - Im Zuge des Bauverlaufs entstehen durch die Verschiebung der Bauzeit bis 31.12.2027 dem AN Mehrkosten aufgrund Preissteigerungen hinsichtlich Material, Personal und Geräten. Die Details sind im Nachtrag zu konkretisieren. Weiterhin werden Leistungen zur Elektroinstallation…
- 09.10.2026 Vertragsänderung veröffentlicht · 22 - Es musste eine separate Unterverteilung "UV Sozialraum" erstellt werden. Durch Beauftragung eines zweiten AN würden mögliche Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung verloren gehen und es würde zu Unterbrechungen im Leistungsablauf kommen. Die Dauer…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Rail Power Systems GmbH erhalten.
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