Erweiterung der Grund- und Mittelschule im Englischen Garten in Neuburg an der Donau.Vergabeverfahren für die Objektplanung nach § 17 VgV
Auftraggeber: Stadt Neuburg an der Donau · Neuburg an der Donau
Stadt Neuburg an der Donau hat einen Auftrag für Architektur in Neuburg an der Donau ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 24.04.2025 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Architektur: Erweiterung der Grund- und Mittelschule im Englischen Garten in Neuburg an der Donau.Vergabeverfahren für die Objektplanung nach § 17 VgV
- Wo
- Neuburg an der Donau, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 24.04.2025, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.04.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschläg und Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren.Der Umfang der zu vergebenden Leistungen ist unter Punkt 2 definiert. Zu beachtende Vorgaben und Randbedingungen sind den Beschreibungen unter Punkt 3 zu entnehmen.Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Dies gilt auch für Bieterfragen. Bieterfragen können bis zu dem unter Punkt 2 „Überblick - Termine“ genannten Termin eingereicht werden. Nach dem genannten Termin kann eine Beantwortung nicht garantiert werden.Die Beantwortung erfolgt gesammelt im regelmäßigen Turnus über die Vergabeplattform. Der Bieter hat sich aktiv über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Angebotsunterlagen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holpflicht).Eine Ausnahme …
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Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschläg und Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren.Der Umfang der zu vergebenden Leistungen ist unter Punkt 2 definiert. Zu beachtende Vorgaben und Randbedingungen sind den Beschreibungen unter Punkt 3 zu entnehmen.Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Dies gilt auch für Bieterfragen. Bieterfragen können bis zu dem unter Punkt 2 „Überblick - Termine“ genannten Termin eingereicht werden. Nach dem genannten Termin kann eine Beantwortung nicht garantiert werden.Die Beantwortung erfolgt gesammelt im regelmäßigen Turnus über die Vergabeplattform. Der Bieter hat sich aktiv über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Angebotsunterlagen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holpflicht).Eine Ausnahme bildet das erste Kolloquium. Hier haben Bieter nach erfolgreicher Teilnahme an Stufe 1 die Möglichkeit, spezifische Fragen zum Projekt persönlich an die Vergabestelle zu richten. Die Einladungen zum Kolloquium werden innerhalb von 5 Kalendertagen an die erfolgreichen Teilnehmer versendet. Der Bieter muss innerhalb von weiteren 5 Kalendertagen zu- oder absagen. Die Nichtbeantwortung der Einladung innerhalb der vorgenannten Frist von 5 Kalendertagen wird als Verzicht auf die Teilnahme am Kolloquium gewertet. Die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren bleibt hiervon unberührt. Die Teilnahme am Kolloquium ist optional. Alle erfassten Fragen und Antworten werden den Bietern in Form eines anonymisierten Protokolls über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an das Kolloquium wird dem Bieter eine optionale Ortsbesichtigung angeboten.Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, Unterlagen nachzufordern. Diese sind auf Anforderung, innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist, über die Vergabeplattform nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.Ergänzungen außerhalb der Eintragungsfelder, sowie Lücken und Streichungen in den auszufüllenden Unterlagen, führen ebenfalls zum Ausschluss am Verfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, an den Vergabeunterlagen der Stufe 2 noch Änderungen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, nach Vorliegen der Erstangebote in Stufe 2, zur Abgabe von finalen Angeboten aufzufordern oder auf Basis der Erstangebote, den Zuschlag zu erteilen.In der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens werden die maximal fünf ausgewählten Bieter gebeten, neben der Abgabe eines Honorarangebots, einen Lösungsvorschlag entsprechend der anliegenden Aufgabenbeschreibung zu erstellen. Der Umfang der zu erstellenden Unterlagen, sowie die Bewertungskriterien des Lösungsvorschlags können Punkt 4.12 entnommen werden.Bitte beachten Sie, dass gemäß §§ 76 Abs. 2 und 77 Abs. 2 VgV eine angemessene Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlags vorgesehen ist. Die Vergütung ist in Anlehnung des § 6 HOAI auf 15.000,00 € zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer festgelegt und wird ausschließlich im Falle der erfolgreichen Abgabe eines Angebots inklusive eines Lösungsvorschlags ausgezahlt. Mit der Teilnahme an Verfahren bestätigen Sie, dass diese Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlags angemessen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens erhält der Bieter die Gelegenheit, seinen Lösungsvorschlag persönlich vor einer Jury zu präsentieren und dabei offene Fragen zu beantworten. Es wird vorausgesetzt, dass alle in der Präsentation vorgestellten Unterlagen bereits bei den eingereichten Unterlagen der Stufe 2 enthalten sind. Der Bieter ist selbst für die Vollständigkeit seiner Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Bieter auf etwaige Unvollständigkeiten hinzuweisen und fehlende Unterlagen nachzufordern. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen ist.Die verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen ist deutsch. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, welche von der Sprachfassung abweichen, nicht zu berück-sichtigen. Bieter, die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen, müssen einen Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung bereitstellen, welche nachweislich über Sprachkenntnisse des Levels C1, entsprechend des gemeinsamen Europäischen Rahmens für Sprachen (GER), verfügen und einen offiziellen Nachweis dem Lebenslauf in Anlage 21 und Anlage 22 beilegen.
Erfüllungsort
- Ort
- 86633 Neuburg an der Donau
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE21I
Verlauf
- 05.04.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Im Zuge des Vergabeverfahrens wurden die Anforderungen an die einzureichenden Lösungsvorschläge präzisiert. Diese inhaltliche Konkretisierung erforderte eine entsprechende Anpassung des Verfahrensbriefs.Um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich mit den geänderten…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
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