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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 13.03.2026

Erweiterung der Grund- und Mittelschule im Englischen Garten in Neuburg an derDonau. Vergabeverfahren für die Objektplanung nach § 17 VgV

Auftraggeber: Stadt Neuburg an der Donau · Neuburg an der Donau

Stadt Neuburg an der Donau hat den Auftrag für Architektur in Neuburg an der Donau am 28.01.2026 vergeben, Zuschlag an FELIX+JONAS ARCHITEKTEN GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 740.000 €. Eingegangen: 5 Angebote.

Zuschlag an

FELIX+JONAS ARCHITEKTEN GmbH München

Summe
740.000 €
Angebote
5
Zuschlag
28.01.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 13.03.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: Erweiterung der Grund- und Mittelschule im Englischen Garten in Neuburg an derDonau. Vergabeverfahren für die Objektplanung nach § 17 VgV
Wo
Neuburg an der Donau, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
10.11.2025 bis 31.12.2031

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.03.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag und Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren. Der Umfang der zu vergebenden Leistungen ist unter Punkt 2 definiert. Zu beachtende Vorgaben und Randbedingungen sind denBeschreibungen unter Punkt 3 zu entnehmen. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Dies gilt auch für Bieterfragen.Bieterfragen können bis zu dem unter Punkt 2 „Überblick - Termine“ genannten Termin eingereicht werden. Nach dem genannten Termin kann eine Beantwortung nichtgarantiert werden. Die Beantwortung erfolgt gesammelt im regelmäßigen Turnus über die Vergabeplattform. Der Bieter hat sich aktiv über Antworten auf Bieterfragen oderÄnderungen der Angebotsunterlagen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holpflicht). Eine Ausnahme …

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Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag und Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren. Der Umfang der zu vergebenden Leistungen ist unter Punkt 2 definiert. Zu beachtende Vorgaben und Randbedingungen sind denBeschreibungen unter Punkt 3 zu entnehmen. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Dies gilt auch für Bieterfragen.Bieterfragen können bis zu dem unter Punkt 2 „Überblick - Termine“ genannten Termin eingereicht werden. Nach dem genannten Termin kann eine Beantwortung nichtgarantiert werden. Die Beantwortung erfolgt gesammelt im regelmäßigen Turnus über die Vergabeplattform. Der Bieter hat sich aktiv über Antworten auf Bieterfragen oderÄnderungen der Angebotsunterlagen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holpflicht). Eine Ausnahme bildet das erste Kolloquium. Hier haben Bieter nach erfolgreicher Teilnahme an Stufe 1 die Möglichkeit, spezifische Fragen zum Projekt persönlich an die Vergabestelle zu richten. Die Einladungen zum Kolloquium werden innerhalb von 5 Kalendertagen an die erfolgreichen Teilnehmer versendet. Der Bieter muss innerhalb von weiteren 5 Kalendertagen zu- oder absagen. Die Nichtbeantwortung der Einladung innerhalb der vorgenannten Frist von 5 Kalendertagen wird als Verzicht auf die Teilnahme am Kolloquium gewertet. Die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren bleibt hiervon unberührt. Die Teilnahme am Kolloquium ist optional.Alle erfassten Fragen und Antworten werden den Bietern in Form eines anonymisierten Protokolls über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an das Kolloquium wird dem Bieter eine optionale Ortsbesichtigung angeboten.Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, Unterlagen nachzufordern. Diese sind auf Anforderung, innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist, über die Vergabeplattform nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Ergänzungen außerhalb der Eintragungsfelder, sowie Lücken und Streichungen in den auszufüllenden Unterlagen, führen ebenfalls zum Ausschluss am Verfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, an den Vergabeunterlagen der Stufe 2 noch Änderungen vorzunehmen. Der Auftraggeberbehält sich ebenfalls vor, nach Vorliegen der Erstangebote in Stufe 2, zur Abgabe von finalen Angeboten aufzufordern oder auf Basis der Erstangebote, den Zuschlag zu erteilen.In der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens werden die maximal fünfausgewählten Bieter gebeten, neben der Abgabe eines Honorarangebots, einen Lösungsvorschlag entsprechend der anliegenden Aufgabenbeschreibung zu erstellen.Der Umfang der zu erstellenden Unterlagen, sowie die Bewertungskriterien des Lösungsvorschlags können Punkt 4.12 entnommen werden. Bitte beachten Sie, dassgemäß §§ 76 Abs. 2 und 77 Abs. 2 VgV eine angemessene Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlags vorgesehen ist. Die Vergütung ist in Anlehnung des § 6 HOAI auf 15.000,00 € zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer festgelegt undwird ausschließlich im Falle der erfolgreichen Abgabe eines Angebots inklusive eines Lösungsvorschlags ausgezahlt. Mit der Teilnahme an Verfahren bestätigen Sie, dass diese Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlags angemessen ist. Im Rahmendes Vergabeverfahrens erhält der Bieter die Gelegenheit, seinen Lösungsvorschlag persönlich vor einer Jury zu präsentieren und dabei offene Fragen zu beantworten. Eswird vorausgesetzt, dass alle in der Präsentation vorgestellten Unterlagen bereits bei den eingereichten Unterlagen der Stufe 2 enthalten sind. Der Bieter ist selbst für die Vollständigkeit seiner Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Bieter auf etwaige Unvollständigkeiten hinzuweisen und fehlende Unterlagen nachzufordern. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen ist deutsch. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, welche von der Sprachfassung abweichen, nicht zu berück-sichtigen. Bieter,die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen, müssen einen Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung bereitstellen, welche nachweislich überSprachkenntnisse des Levels C1, entsprechend des gemeinsamen Europäischen Rahmens für Sprachen (GER), verfügen und einen offiziellen Nachweis dem Lebenslauf in Anlage 21 und Anlage 22 beilegen.

Erfüllungsort

Ort
86633 Neuburg an der Donau
Bundesland
Bayern
NUTS
DE21I

Verlauf

  1. 13.03.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat FELIX+JONAS ARCHITEKTEN GmbH erhalten, Summe 740.000 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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