Erarbeitung von Leitlinien zur Wiederherstellung nach Art. 4 W-VO für FFH-LRT und Arten inkl. Empfehlungen zu Potentialkartierung und Maßnahmen-Priorisierung
Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für Dienstleistungen in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 13.07.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.
Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Erarbeitung von Leitlinien zur Wiederherstellung nach Art. 4 W-VO für FFH-LRT und Arten inkl. Empfehlungen zu Potentialkartierung und Maßnahmen-Priorisierung
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 13.07.2026, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.07.2026 bis 30.06.2029
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.06.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 …
Ganze Beschreibung lesen
Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 in Deutschland sollen in diesem Vorhaben Leitlinien und Empfehlungen für die Wiederherstellung nach Art. 4 der W-VO für FFH-LRT sowie FFH- und Vogelarten erarbeitet werden. Dies umfasst u.a. die Analyse von Synergien und Zielkonflikten zwischen den Art. 4-Schutzgütern sowie zu anderen Artikeln der W-VO, die Erarbeitung von Kriterien zur Priorisierung von Schutzgütern auf einer Fläche sowie eine Potentialanalyse für Wiederherstellungsflächen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 07.06.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in DeutschlandZuschlag 30.01.2026 an Universität Osnabrück · 1 Angebot