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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 07.06.2026

Erarbeitung von Leitlinien zur Wiederherstellung nach Art. 4 W-VO für FFH-LRT und Arten inkl. Empfehlungen zu Potentialkartierung und Maßnahmen-Priorisierung

Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn

Bundesamt für Naturschutz hat einen Auftrag für Dienstleistungen in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 13.07.2026. Ergebnis noch nicht veröffentlicht.

Die Angebotsfrist endete am 13.07.2026, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Die Angebote werden geprüft. Das Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. Sobald es erscheint, steht es hier.

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Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Erarbeitung von Leitlinien zur Wiederherstellung nach Art. 4 W-VO für FFH-LRT und Arten inkl. Empfehlungen zu Potentialkartierung und Maßnahmen-Priorisierung
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 13.07.2026, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.07.2026 bis 30.06.2029

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.06.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 …

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Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 in Deutschland sollen in diesem Vorhaben Leitlinien und Empfehlungen für die Wiederherstellung nach Art. 4 der W-VO für FFH-LRT sowie FFH- und Vogelarten erarbeitet werden. Dies umfasst u.a. die Analyse von Synergien und Zielkonflikten zwischen den Art. 4-Schutzgütern sowie zu anderen Artikeln der W-VO, die Erarbeitung von Kriterien zur Priorisierung von Schutzgütern auf einer Fläche sowie eine Potentialanalyse für Wiederherstellungsflächen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 07.06.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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