Zum Inhalt springen
Zuschlag erteilt Nur 1 Angebot Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 29.10.2025

Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in Deutschland

Auftraggeber: Bundesamt für Naturschutz · Bonn

Bundesamt für Naturschutz hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn am 30.01.2026 vergeben, Zuschlag an Universität Osnabrück. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 443.450,14 €. Eingegangen: 1 Angebot.

Zuschlag an

Universität Osnabrück Osnabrück

Summe
443.450,14 €
Angebote
1 Nur 1 Angebot
Zuschlag
30.01.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.09.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in Deutschland
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.01.2026 bis 31.12.2028

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.09.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring vor. Der erste Berichtszyklus umfasst 4, der folgende 6 Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem 1. delegierten Rechtsakt (1. DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, dass von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU-Ebene vergleich- und auswertbar sind. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für Deutschland. Dabei soll das Bestäubermonitoring möglichst in das bundesweite Insektenmonitoring (IM) integriert werden. Grundlage für das deutsche Umsetzungskonzept sind die delegierten Rechtsakte, die die Europäische Kommission (KOM) erlässt und die die Methodik zur Ausführung des Artikels 10 der W-VO enthalten. Die Veröffentlichung des 1. DA zur Festlegung der …

Ganze Beschreibung lesen

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring vor. Der erste Berichtszyklus umfasst 4, der folgende 6 Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem 1. delegierten Rechtsakt (1. DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, dass von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU-Ebene vergleich- und auswertbar sind. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für Deutschland. Dabei soll das Bestäubermonitoring möglichst in das bundesweite Insektenmonitoring (IM) integriert werden. Grundlage für das deutsche Umsetzungskonzept sind die delegierten Rechtsakte, die die Europäische Kommission (KOM) erlässt und die die Methodik zur Ausführung des Artikels 10 der W-VO enthalten. Die Veröffentlichung des 1. DA zur Festlegung der wissenschaftlich fundierten Methode zur Überwachung der Vielfalt von Bestäubern und Bestäuberpopulationen wird für den Herbst 2025 erwartet. Fachliche Grundlage für den 1. DA ist das im Auftrag der KOM entwickelte Konzept für ein EU-Bestäubermonitoring (Potts et al. 2024, Potts et al. 2021). Der 1. DA formuliert die methodischen Vorgaben für das Bestäubermonitoring. Diese Vorgaben sollen in ein operables Umsetzungskonzept übersetzt und die inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Anforderungen an das Bestäubermonitoring im Detail ausgearbeitet werden. Im 1. DA werden die Regeln für die Auswahl der zu überwachenden Stichprobenflächen formuliert. Er legt die zu erfassenden Tiergruppen und die Methodik fest, mit der diese Taxa beobachtet werden. Dementsprechend umfasst das Projekt folgende Ziele: i) Entwicklung und Festlegung der zu beprobenden Stichprobenkulisse nach den Vorgaben des 1. DA, ii) umsetzungsreife Ausarbeitung der Erfassungsmethodik für alle Module, die im 1. DA gefordert und beschrieben werden, sowie iii) Entwicklung eines EDV-Fachkonzeptes zu den hier konzipierten Modulen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 29.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 28.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  3. 23.09.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Universität Osnabrück erhalten, Summe 443.450,14 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Von hier aus weiter