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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 11.05.2023

Akustischer Zustand neuer Lärmschutzwände

Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2 hat einen Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 13.06.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Originaltitel FE 02.0470/2023/IRB - Akustischer Zustand neuer Lärmschutzwände

Die Angebotsfrist endete am 13.06.2023, 06:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Akustischer Zustand neuer Lärmschutzwände
Wo
Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 13.06.2023, 06:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.05.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Hauptaugenmerk bei der Abnahme neu errichteter Lärmschutzwände liegt auf der fachgerechten Ausführung des Bauwerks, im Besonderen im Hinblick auf Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit. Bzgl. der akustischen Eigenschaften wird davon ausgegangen, dass bei korrekter Bauausführung die im CE-Zertifikat nach DIN EN 14388 [1] genannten Werte der Schallabsorption und der Luftschalldämmung erreicht werden. Aufgrund möglicher nicht sichtbarer Schäden ist derzeit nicht bekannt, ob die zugesagten akustischen Produkteigenschaften Schallabsorption und Luftschalldämmung im Neuzustand nach dem Bau bzw. vor dem Verstreichen der Gewährleistungsfrist ausreichend zur Verfügung stehen. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, in einer in einem Blindversuch durchgeführten Mess-reihe den akustischen Zustand verschiedener neu erbauter Lärmschutzwände zu ermitteln. Die Lärmschutzwände …

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Das Hauptaugenmerk bei der Abnahme neu errichteter Lärmschutzwände liegt auf der fachgerechten Ausführung des Bauwerks, im Besonderen im Hinblick auf Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit. Bzgl. der akustischen Eigenschaften wird davon ausgegangen, dass bei korrekter Bauausführung die im CE-Zertifikat nach DIN EN 14388 [1] genannten Werte der Schallabsorption und der Luftschalldämmung erreicht werden. Aufgrund möglicher nicht sichtbarer Schäden ist derzeit nicht bekannt, ob die zugesagten akustischen Produkteigenschaften Schallabsorption und Luftschalldämmung im Neuzustand nach dem Bau bzw. vor dem Verstreichen der Gewährleistungsfrist ausreichend zur Verfügung stehen. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, in einer in einem Blindversuch durchgeführten Mess-reihe den akustischen Zustand verschiedener neu erbauter Lärmschutzwände zu ermitteln. Die Lärmschutzwände müssen zum Zeitpunkt der Projektausschreibung schon errichtet worden sein und dürfen zum Zeitpunkt der Messung die Gewährleistungsfrist noch nicht erreicht haben. Diese Messreihe dient der Ermittlung des Ausgangszustandes der akustischen Eigen-schaften neu errichteter Lärmschutzwände, ohne dass Hersteller oder Bauausführer Einfluss nehmen können. Je nach Ergebnis dieser Studie soll evtl. in Folgeuntersuchungen ermittelt werden, ob die Einführung einer akustischen Abnahme zu einer Änderung bei den gemesse-nen akustischen Werten der Schallabsorption bzw. der Luftschalldämmung führt. Vorgehen 1. Eine Recherche von möglichen nicht sichtbaren Defekten oder Unregelmäßigkeiten an Baustoffen, Bauteilen und bei der Montage von Lärmschutzwänden soll durchgeführt werden. 2. In einem Blindversuch sollen an einer ausreichenden Anzahl unterschiedlicher Lärmschutzwände (siehe 4.2. Zwingende Anforderungen) Messungen der akustischen Eigenschaften Luftschalldämmung und Schallreflexionsminderung mit den genormten Messverfahren gemäß DIN EN 1793-6 [2] bzw. 1793-5 [3] an einer ausreichend gro-ßen Stichprobe von Einzelmessungen an Feldern und Pfosten durchgeführt werden. 3. Die Messungen sollen jeweils möglichst an Lärmschutzwänden unterschiedlicher Hersteller und möglichst national verteilt erfolgen. 4. Auswertung über die akustischen Eigenschaften von Lärmschutzwänden der unterschiedlichen Bauweisen mit Vergleich zu den im CE-Zertifikat nach DIN EN 14388 genannten Werten. Quellen: [1] DIN EN 14388, Lärmschutzvorrichtungen an Straßen - Merkmale. Beuth Verlag, 2021 [2] DIN EN 1793-6, Lärmschutzvorrichtungen an Straßen - Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften - Teil 6: Produktspezifische Merkmale - In-situ-Werte der Luftschalldämmung in gerichteten Schallfeldern. Beuth Verlag, 2021 [3] DIN EN 1793-5, Lärmschutzvorrichtungen an Straßen - Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften - Teil 5: Produktspezifische Merkmale - In-situ-Werte der Schallreflexion in gerichteten Schallfeldern. Beuth Verlag, 2018

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 11.05.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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