„Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu den Ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die durch die Bundesnetzagentur bis zum 01.03.2032 auszuschreibenden Flächen“
Auftraggeber: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat den Auftrag für Umweltdienste in Hamburg am 16.06.2025 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Husum. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 18.903.026 €. Eingegangen: 1.
Einzelunternehmen aus Husum
- Summe
- 18.903.026 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 16.06.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 17.06.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Umweltdienste: „Abschluss einer Rahmenvereinbarung zu den Ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die durch die Bundesnetzagentur bis zum 01.03.2032 auszuschreibenden Flächen“
- Wo
- Hamburg
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Laufzeit
- 01.07.2025 bis 01.03.2032
- Lose
- 5 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind …
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen. Ausgeschrieben ist hier die Planung, Koordination und Gesamtberichterstellung (Los 1) sowie die Durchführung (Los 2 – 5) der jeweils zweijährigen Untersuchung der Avifauna (Rast- und Zugvögel) sowie der Meeressäuger nach Standard-Untersuchungskonzept (StUK4, https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). Es werden Rahmenverträge für folgende Lose ausgeschrieben: LOS 1 „Planung, Projektkoordination und Gesamtberichterstellung“ LOS 2 „Durchführung und Auswertung, einschließlich Teilberichterstellung: SAS-Fahrten zur Erfassung der Rastvögel und Meeressäuger in der vorzuuntersuchenden Fläche, einschließlich Bereitstellung Schiffkapazitäten LOS 3 „Durchführung und Auswertung, einschließlich Teilberichterstellung: Untersuchungen zur Erfassung der Zugvögel in der vorzuuntersuchenden Fläche, einschließlich Bereitstellung Schiffkapazitäten“ LOS 4 „Durchführung und Auswertung, einschließlich Teilberichterstellung: Bereitstellung Schiffkapazitäten, Ausbringung und Wartung der POD-Stationen für die vorzuuntersuchenden Fläche“ LOS 5 „Durchführung und Auswertung, einschließlich Teilberichterstellung: Fluggestützte Untersuchungen zu Rastvögeln und Meeressäugern für die vorzuuntersuchenden Fläche“ Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft beschrieben für die Fläche N-9.5. Die vom Rahmenvertrag erfassten Flächen sind die Flächen N-9.5 und N-12.6 des FEP 2025, sowie weitere Flächen, die in den Zonen 3 und 4 der Nordsee in weiteren FEP Fortschreibungen als zentral vorzuuntersuchende Flächen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2032 zur Ausschreibung gereiht sind bzw. werden. Es werden nach § 2a Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 1 WindSeeG jährlich grundsätzlich Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von 2 GW ausgeschrieben. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffsgestützte (Los 2 – 4) und flugzeuggestützte (Los 5) Untersuchungen der Avifauna (Rast- und Zugvögel), sowie der Meeressäuger einschl. POD-Stationen. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein. Die ersten Untersuchungen aus diesem Rahmenvertrag sind die der Flächen N-9.5 und N-12.6 und finden im Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2027 statt.
5 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- Hamburg
- Kreis
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- NUTS
- DE600
Verlauf
- 21.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.06.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Husum erhalten, Summe 18.903.026 €.
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