Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)
Auftraggeber: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg · Stuttgart
Land Baden-Württemberg vergibt einen Auftrag für IT-Dienstleistungen in Stuttgart. Verhandlungsverfahren (EU-weit): zuerst Teilnahmeantrag bis 30.11.2026, 13:00 Uhr, danach geben ausgewählte Unternehmen ein Angebot ab.
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- Teilnahmeantrag bis
- 30.11.2026, 13:00 Uhr
Die Unterlagen liegen beim Auftraggeber. Vergabeweiser speichert keine Kopien. Angebote geben Sie auf der Vergabeplattform ab.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)
- Wo
- Stuttgart, Baden-Württemberg
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 30.11.2026, 13:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 48 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), möchte ein elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem (nachfolgend: E-Akte) für die Bearbeitung von Förderverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Fachverfahren Bafög21 beschaffen und einführen. Zu diesem Zweck schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung aus, auf deren Grundlage die abrufberechtigten Parteien des Bafög21-Verbunds - das Land Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern - den Auftragnehmer mit der Anbindung und dem Betrieb der E-Akte an das Fachverfahren Bafög21 in den BAföG-Ämtern bei den Studierendenwerken bzw. Hochschulen beauftragen können. Hierdurch können die abrufberechtigten Parteien die Dienstleistung ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Der Auftraggeber weist darauf …
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Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), möchte ein elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem (nachfolgend: E-Akte) für die Bearbeitung von Förderverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Fachverfahren Bafög21 beschaffen und einführen. Zu diesem Zweck schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung aus, auf deren Grundlage die abrufberechtigten Parteien des Bafög21-Verbunds - das Land Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern - den Auftragnehmer mit der Anbindung und dem Betrieb der E-Akte an das Fachverfahren Bafög21 in den BAföG-Ämtern bei den Studierendenwerken bzw. Hochschulen beauftragen können. Hierdurch können die abrufberechtigten Parteien die Dienstleistung ohne zusätzliches förmliches Vergabeverfahren abrufen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Freistaat Sachsen Mitglied des Bafög21-Verbunds ist, aber keine abrufberechtigte Partei der Ausschreibung. Bafög21 bleibt auch nach Anbindung der E-Akte das führende Fachverfahren für die BAföG-Sachbearbeitung. Die E-Akte ergänzt die fachliche Bearbeitung im Fachverfahren Bafög21 durch eine einheitliche, medienbrucharme und nachvollziehbare Aktenführung. Die beteiligten Länder tragen die Kosten der jeweils von ihnen abgerufenen Leistungen des Auftragnehmers selbst. Die beteiligten Länder verfügen über folgende Anzahl an BAföG-Ämtern bei den Studierendenwerken bzw. Hochschulen: - Baden-Württemberg: 8 Studierendenwerke; - Rheinland-Pfalz: 11 Hochschulen; - Mecklenburg-Vorpommern: 2 Studierendenwerke. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Finanzierung der Anbindung der BAföG-Ämter bei den Studierendenwerken bzw. Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern nicht gesichert ist. Die Rahmenvereinbarung sieht keine Mindestabnahmemenge vor. Der Auftraggeber schätzt die Menge der anzubindenden BAföG-Ämter auf 21. Die Höchstmenge der anzubindenden BAföG-Ämter beträgt 21. Mit Erreichen der Höchstmenge verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Stuttgart (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Verlauf
- 28.10.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Seit der Veröffentlichung keine Änderungen. Wir gleichen die Bekanntmachung jeden Morgen ab.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich ein Angebot abgeben?
Zuerst ist ein Teilnahmeantrag nötig, bis 30.11.2026, 13:00 Uhr. Die Frist für Angebote nennt der Auftraggeber den ausgewählten Bewerbern.
Wo bekomme ich die Unterlagen?
Die Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber auf dtvp.de bereit. Dort geben Sie auch Ihr Angebot ab; oft ist eine kostenlose Registrierung nötig.
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