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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 10.04.2024

Zentrale Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)

Auftraggeber: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Schönefeld

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat den Auftrag für Dienstleistungen in Flughafen Berlin-Brandenburg am 23.09.2024 vergeben, Zuschlag an AAS Berlin GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.

Zuschlag an

AAS Berlin GmbH Schönefeld

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
2
Zuschlag
23.09.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 02.10.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Zentrale Gepäckdienstleistungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
Wo
Flughafen Berlin-Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
60 Monate, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.10.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Gepäckabfertigung am Flughafen BER erfolgt im Wesentlichen über die Infrastruktur und Systeme des Flughafens, der sogenannten Zentralen Infrastruktur (ZI), Umfang und Schnittstellen der ZI sind gemäß Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) im Flugplatzhandbuch BER geregelt. Die FBB hat zur Sicherstellung einer optimalen Nutzung der Abfertigungskapazitäten und zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherheitsniveaus im Interesse aller Nutzer zentrale Infrastruktureinrichtungen im Sinne der Bodenabfertigungsdienstverordnung definiert. Zu den zentralen Infrastruktureinrichtungen zählen unter anderem Vorhaltung, Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb der Gepäckförderanlagen sowie die Gepäckwannenbewirtschaftung. Die zu erbringenden Leistungen sind größtenteils Bestandteil dieser zentralen Infrastrukturdienstleistungen. Es handelt sich um eine Leistung nach BADV; allerdings nicht …

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Die Gepäckabfertigung am Flughafen BER erfolgt im Wesentlichen über die Infrastruktur und Systeme des Flughafens, der sogenannten Zentralen Infrastruktur (ZI), Umfang und Schnittstellen der ZI sind gemäß Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) im Flugplatzhandbuch BER geregelt. Die FBB hat zur Sicherstellung einer optimalen Nutzung der Abfertigungskapazitäten und zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherheitsniveaus im Interesse aller Nutzer zentrale Infrastruktureinrichtungen im Sinne der Bodenabfertigungsdienstverordnung definiert. Zu den zentralen Infrastruktureinrichtungen zählen unter anderem Vorhaltung, Bereitstellung, Instandhaltung und Betrieb der Gepäckförderanlagen sowie die Gepäckwannenbewirtschaftung. Die zu erbringenden Leistungen sind größtenteils Bestandteil dieser zentralen Infrastrukturdienstleistungen. Es handelt sich um eine Leistung nach BADV; allerdings nicht um eine beschränkte Leistung eines Bodenverkehrsdienstleisters, sondern um die ZI-Leistungen gemäß §6 BADV, der besagt: Zentralen Infrastruktureinrichtungen zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten, die aufgrund ihrer Komplexität oder aus Kosten- oder Umweltschutzgründen nicht geteilt oder in mehrfacher Ausführung geschaffen werden können (Bsp: Gepäckförderanlage), werden vom Flugplatzunternehmer oder einem von ihm damit Beauftragten verwaltet und betrieben. Dazu gehören im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Störungsbehebung an den Gepäcksortieranlagen - Manuelle Kodierung von nicht automatisch erkannten/sortierten Gepäckstücken - Rückführung von Gepäckwannen - Sortierung / Bereitstellung von Groß- und Sondergepäck - Betreuung der Gepäckausgabe - Bedarfsweise Bedienung des manuellen Frühgepäckspeichers - Unterstützung beim Monitoring zur Störungsminimierung - Gepäcktransportleistungen nach Bedarf - Unterstützung im Räumungsfall Die Leistungserbringung erfolgt täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen entsprechend den Betriebszeiten des Flughafens. Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt insgesamt maximal 7 Jahre (5 Jahre fest, Option Verlängerung um bis zu max. 24 Monate). Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2025 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung). Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist in beschränktem Umfang zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen. Die Bewerber, die einen oder mehrere Unterauftragnehmer beschäftigen, tragen dafür Sorge, dass die Unterauftragnehmer den Verpflichtungen der BADV nachkommen und melden der FBB den Namen der betreffenden Unterauftragnehmer und deren Tätigkeiten mit der einzureichenden Bewerbung.

Erfüllungsort

Ort
12529 Flughafen Berlin-Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
NUTS
DE406

Verlauf

  1. 10.04.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 02.10.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat AAS Berlin GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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