ZAW-Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung-Augustdorf
Auftraggeber: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Team I 3.5.2.3 · Köln
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Team I 3.5.2.3 hat den Auftrag für Schulung und Weiterbildung in Augustdorf am 05.11.2025 vergeben, Zuschlag an RSL Berufsbildung GmbH. Eingegangen: 1 Angebot.
RSL Berufsbildung GmbH Essen
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 05.11.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 20.11.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Schulung und Weiterbildung: ZAW-Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung-Augustdorf
- Wo
- Augustdorf, Münster, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.05.2026 bis 30.04.2030
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.11.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungVorbereitung und Erwerb des Abschlusses Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung gem. Rechtsverordnung in der aktuell gültigen Fassung wird angestrebt. Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker und Fachinformatikerin FR Anwendungsentwicklung ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Wiederholungsprüfung vorbereitet werden. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum …
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Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung gem. Rechtsverordnung in der aktuell gültigen Fassung wird angestrebt. Die Teilnehmer sind Soldaten auf Zeit, die in der Maßnahme einen anerkannten Berufsabschluss erwerben sollen. Die Soldaten sollen auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV) in der jeweils aktuellen Fassung sowie dem einschlägigen Ausbildungsrahmenlehrplan und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker und Fachinformatikerin FR Anwendungsentwicklung ausgebildet und auf die Prüfung sowie ggf. Wiederholungsprüfung vorbereitet werden. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung und ggf. Nachschulung. Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung und ggf. Nachprüfung zum Ausbildungsabschluss. Darüber hinaus müssen die Betriebssysteme Windows und Linux vollumfänglich ausgebildet werden. Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet, die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Der/Die Teilnehmer/-in soll in die Lage versetzt werden, die Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren zu können. Während der Ausbildung werden die Teilnehmer vom üblichen militärischen Dienst freigestellt und einer ZAW-Betreuungsstelle (militärischen Dienststelle) wirtschaftlich und truppendienstlich unterstellt. Sie erhalten weiterhin Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr. Die Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen ist für Soldaten Dienst, es besteht daher Versorgungsschutz nach den §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Siebenten Buches Sozialgesetzbuch gelten die Personen als versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung, die unter den Anwendungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes oder anderer Gesetze fallen, die die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen. Diesbezüglich sind daher keine Kosten in der Kalkulation anzusetzen.
Erfüllungsort
- Ort
- 32832 Augustdorf
- Kreis
- Münster
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA33
Verlauf
- 06.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 20.11.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat RSL Berufsbildung GmbH erhalten.
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