"Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen“
Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 · Bergisch Gladbach
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2 vergibt einen Auftrag für Forschung und Studien im Rheinisch-Bergischer Kreis. Öffentliche Ausschreibung, Angebote bis 17.11.2026, 06:00 Uhr. Bindefrist bis 25.01.2027.
Originaltitel FE 02.0476/2023/ERB - "Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen“
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- Bieterfragen bis
- 17.11.2026, 06:00 Uhr
- Angebotsfrist
- 17.11.2026, 06:00 Uhr
- Zuschlag voraussichtlich bis
- 25.01.2027 (Bindefrist)
Die Unterlagen liegen beim Auftraggeber. Vergabeweiser speichert keine Kopien. Angebote geben Sie auf der Vergabeplattform ab.
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Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail bei Änderungen und Ergebnissen und eine Erinnerung 3 Tage vor offenen Fristen.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: "Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe auf Autobahnen“
- Wo
- Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 17.11.2026, 06:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungFür Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) stehen bereits Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsbewertung zur Verfügung. Diese berücksichtigen bislang jedoch überwiegend Zeitverluste und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Vor dem Hintergrund aktueller Anforderungen an die Bewertung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich Umweltwirkungen, zukünftiger Entwicklungen der Fahrzeugflotten sowie weiterer Nachhaltigkeitsaspekte, besteht Bedarf an einer Weiterentwicklung der bestehenden Bewertungsansätze. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines systematischen und umfassenden Verfahrens zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe. Das Verfahren soll mit dem Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 kompatibel sein und eine Gegenüberstellung von TSF-Maßnahmen mit einem regelgerechten Vollausbau …
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Für Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) stehen bereits Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsbewertung zur Verfügung. Diese berücksichtigen bislang jedoch überwiegend Zeitverluste und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Vor dem Hintergrund aktueller Anforderungen an die Bewertung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich Umweltwirkungen, zukünftiger Entwicklungen der Fahrzeugflotten sowie weiterer Nachhaltigkeitsaspekte, besteht Bedarf an einer Weiterentwicklung der bestehenden Bewertungsansätze. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines systematischen und umfassenden Verfahrens zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe. Das Verfahren soll mit dem Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 kompatibel sein und eine Gegenüberstellung von TSF-Maßnahmen mit einem regelgerechten Vollausbau ermöglichen. Hierbei sollen neben den bisher berücksichtigten Bewertungsgrößen zusätzliche Wirkungsdimensionen sowie unterschiedliche Einsatzszenarien der TSF einbezogen werden. Das entwickelte Verfahren ist anhand von Fallstudien zu validieren, in einem softwareunabhängigen Lastenheft für eine spätere Softwareentwicklung zu formalisieren und durch einen Web-basierten Demonstrator zu veranschaulichen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 12.10.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Seit der Veröffentlichung keine Änderungen. Wir gleichen die Bekanntmachung jeden Morgen ab.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich ein Angebot abgeben?
Die Angebotsfrist endet am 17.11.2026, 06:00 Uhr. Maßgeblich ist die Bekanntmachung.
Wo bekomme ich die Unterlagen?
Die Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber auf evergabe-online.de bereit. Dort geben Sie auch Ihr Angebot ab; oft ist eine kostenlose Registrierung nötig.
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