Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock - VOEK 604-25
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt einen Auftrag für Wartung Gebäudetechnik in Bonn. Öffentliche Ausschreibung, Angebote bis 02.12.2026, 09:00 Uhr. Bindefrist bis 14.01.2027.
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Bieterfragen bis
- 02.12.2026, 09:00 Uhr
- Angebotsfrist
- 02.12.2026, 09:00 Uhr
- Zuschlag voraussichtlich bis
- 14.01.2027 (Bindefrist)
Die Unterlagen liegen beim Auftraggeber. Vergabeweiser speichert keine Kopien. Angebote geben Sie auf der Vergabeplattform ab.
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Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail bei Änderungen und Ergebnissen und eine Erinnerung 3 Tage vor offenen Fristen.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wartung Gebäudetechnik: Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock - VOEK 604-25
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 02.12.2026, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.10.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungWartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen …
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Wartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese aktualisiert bzw. vervollständigt Sichtkontrolle Die Sichtkontrolle bzw. Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: erfolgt, entsprechend der nachfolgenden Kennzeichnung oder gemäß der Bestandsliste in Anlage 1, entweder durch den Betreiber oder den AN. erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08) - eine dieser Sichtkontrollen erfolgt zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle - für die zweite Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben, wenn diese durch den AN durchgeführt werden soll der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung) zu prüfen)
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 21.10.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Seit der Veröffentlichung keine Änderungen. Wir gleichen die Bekanntmachung jeden Morgen ab.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich ein Angebot abgeben?
Die Angebotsfrist endet am 02.12.2026, 09:00 Uhr. Maßgeblich ist die Bekanntmachung.
Wo bekomme ich die Unterlagen?
Die Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber auf evergabe-online.de bereit. Dort geben Sie auch Ihr Angebot ab; oft ist eine kostenlose Registrierung nötig.
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