Vertrag gemäß § 140a SGB V zur Versorgung von Versicherten mit intravitrealen Injektionen (IVI) von Vascular Endothelial Growth Factor (kurz VEGF-Hemmern) inklusive optischer Kohärenztomographie (OCT)
Auftraggeber: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse · Potsdam
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse hat einen Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 31.01.2021. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Vertrag gemäß § 140a SGB V zur Versorgung von Versicherten mit intravitrealen Injektionen (IVI) von Vascular Endothelial Growth Factor (kurz VEGF-Hemmern) inklusive optischer Kohärenztomographie (OCT)
- Wo
- nicht angegeben
- Bis wann
- Angebotsfrist 31.01.2021, 09:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 28.01.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, mit Fachärzten für Augenheilkunde mit Vertragsarztsitz und Zulassung im Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. den in § 140a Abs. 3 SGB V genannten Organisationen für ihre Versicherten mit den Indikationen: a) Neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (ICD-10: H35.3); b) Diabetisches Makulaödem (ICD-10: H35.8, E10 – E14, und H36.0*); c) Makulaödem nach venösem Netzhautgefäßverschluss (ICD-10: H34.8); d) Choroidale Neovaskularisation bei pathologischer Myopie (ICD-10: H31.8); e) Posteriore Uveitis (ICD-0: H20.0). Verträge zur besonderen ambulanten augenärztlichen Versorgung gemäß § 140a SGB V für eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige, wirksame, ausreichende und zweckmäßige Behandlung und Versorgung zu schließen. Der Versorgungsauftrag beinhaltet das Einbringen u.a. eines sog. VEGF-Hemmers in den Glaskörper des Auges …
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Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, mit Fachärzten für Augenheilkunde mit Vertragsarztsitz und Zulassung im Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. den in § 140a Abs. 3 SGB V genannten Organisationen für ihre Versicherten mit den Indikationen: a) Neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (ICD-10: H35.3); b) Diabetisches Makulaödem (ICD-10: H35.8, E10 – E14, und H36.0*); c) Makulaödem nach venösem Netzhautgefäßverschluss (ICD-10: H34.8); d) Choroidale Neovaskularisation bei pathologischer Myopie (ICD-10: H31.8); e) Posteriore Uveitis (ICD-0: H20.0). Verträge zur besonderen ambulanten augenärztlichen Versorgung gemäß § 140a SGB V für eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige, wirksame, ausreichende und zweckmäßige Behandlung und Versorgung zu schließen. Der Versorgungsauftrag beinhaltet das Einbringen u.a. eines sog. VEGF-Hemmers in den Glaskörper des Auges mittels intravitrealer Medikamenteneingabe einschließlich prä- und postoperativer Behandlung. Versicherte der AOK Nordost, die an den entsprechenden Indikationen leiden, können an diesem Vertrag teilnehmen. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV,12, 70) wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch erreicht werden können. Frühestmöglicher Vertragsbeginn: 1.2.2020; Ende: 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- NUTS
- DE
Verlauf
- 28.01.2020 Ausschreibung veröffentlicht