Vergebener Auftrag: StrB Rödermark
Auftraggeber: Stadt Rödermark · Rödermark
Stadt Rödermark hat den Auftrag für Dienstleistungen in Rödermark am 01.10.2025 vergeben, Zuschlag an e-netz Südhessen AG. Rahmenvereinbarung, Höchstwert 8.000.000 €.
e-netz Südhessen AG Darmstadt
- Höchstwert
- 8.000.000 € Obergrenze der Rahmenvereinbarung für alle Abrufe, nicht die Summe der Aufträge.
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 01.10.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 30.10.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Vergebener Auftrag: StrB Rödermark
- Wo
- Rödermark, Landkreis Offenbach, Hessen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 156 Monate, bis zu 24 Verlängerungen
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.10.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Rödermark (ca. 2.700 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb sowie die Steuerung, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung, Neubau, Erweiterung sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Rödermark während der Vertraglsaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Er wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehört auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen zu Vertragsbeginn.
Erfüllungsort
- Ort
- 63322 Rödermark
- Kreis
- Landkreis Offenbach
- Bundesland
- Hessen
- NUTS
- DE71C
Verlauf
- 30.10.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat e-netz Südhessen AG erhalten. Die Rahmenvereinbarung nennt einen Höchstwert von 8.000.000 €; das ist eine Obergrenze, nicht die Summe der Aufträge.