Zum Inhalt springen
Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 24.07.2025

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A"

Auftraggeber: Landkreis Böblingen · Böblingen

Landkreis Böblingen hat den Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Böblingen am 14.10.2025 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Friolzheim. Eingegangen: 2 Angebote.

Zuschlag an

Einzelunternehmen aus Friolzheim

Summe
nicht plausibel
Angebote
2
Zuschlag
14.10.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.10.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen und dem Enzkreis, "bündelfreie Linien 660, 652, 653 und 653A"
Wo
Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.01.2026 bis 31.12.2035

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung bei den bündelfreien Linien 660, 652, 653 und 653A zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS/VPE-Linien: • Linienweg 660: Schnellbus Wiernsheim - …

Ganze Beschreibung lesen

Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung bei den bündelfreien Linien 660, 652, 653 und 653A zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS/VPE-Linien: • Linienweg 660: Schnellbus Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 652: Weissach Porsche – Heimsheim Dieb – Friolzheim – Tiefenbronn – Heimsheim – Leonberg und zurück • Linienweg 653: Weissach / Wiernsheim - Mönsheim - Heimsheim - Rutesheim - Leonberg und zurück • Linienweg 653A: Heckengäu - Rutesheim / Weissach / JCB-Schule (Schülerverkehr) Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen- Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 14 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 3 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE112

Verlauf

  1. 24.07.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 23.10.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Friolzheim erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Ähnliche offene Ausschreibungen

Offen Hilfe für Menschen mit Behinderung
Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz
17.11.2026 noch 13 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Mannheim Baden-Württemberg
Offen Teilnahmewettbewerb Linienbündel Hochrhein
Landratsamt Lörrach
26.11.2026 Teilnahmeantrag, noch 22 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
3 Bewerber eingeladen
Offen Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"
Landkreis Böblingen
26.11.2026 noch 22 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Landkreis Böblingen Baden-Württemberg

Weitere Zuschläge

Von hier aus weiter