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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 10.05.2025

Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Roth

Auftraggeber: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen · Bonn

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen hat den Auftrag für Catering und Verpflegung in Bonn am 29.08.2025 vergeben, Zuschlag an Arche Casino GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 3.050.950,08 €. Eingegangen: 2 Angebote.

Originaltitel W0453 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Roth

Zuschlag an

Arche Casino GmbH Berlin

Summe
3.050.950,08 €
Angebote
2
Zuschlag
29.08.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 31.08.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Catering und Verpflegung: Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Roth
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
03.11.2025 bis 03.11.2030, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Gebäude H29 im Umfang dieser Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum DV bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Außenanlagen) auszuführen (siehe auch "Ort der Leistungserbringung" unter Punkt 2.2). Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand" genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Die …

Ganze Beschreibung lesen

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Gebäude H29 im Umfang dieser Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum DV bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Außenanlagen) auszuführen (siehe auch "Ort der Leistungserbringung" unter Punkt 2.2). Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand" genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)) erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.9 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon ist die Ausstattung der Gastbereiche, die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck sowie des Kassensystems. Dies hat durch den AN zu erfolgen. Der AG trägt alle Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand. Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-ServiceLeistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) sowie wie in den Anforde-rungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben. Der AN hat in den Gasträumen einen leistungsfähigen WLAN-Hotspot zur kostenfreien Nutzung für die Gäste zur Verfügung zu stellen. Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbe-triebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln. Der AN hat hierzu die in Anhang 9 (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise sind jährlich im Februar an die Preisent-wicklung anzupassen. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen.

Erfüllungsort

Ort
53123 Bonn
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 10.05.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 31.08.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Arche Casino GmbH erhalten, Summe 3.050.950,08 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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