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Ohne Zuschlag beendet Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 10.09.2025

Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Euskirchen

Auftraggeber: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen… hat den Auftrag für Catering und Verpflegung in Euskirchen nicht vergeben. Eingegangen: 0 Angebote.

Originaltitel W0478 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Euskirchen

Ergebnis

Ohne Zuschlag beendet

Angebote
0
Beendet
15.04.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 15.04.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Catering und Verpflegung: Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Euskirchen
Wo
Euskirchen, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
01.04.2026 bis 31.03.2032, bis zu 2 Verlängerungen

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.04.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, • in Gebäude D der MK die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos und • in Gebäude 58 der GK die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos sowie Leistungen der Gemeinschaftsverpflegung nach Punkt 2.2 im Umfang der Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum Dienstleistungsvertrag (DV) bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Terrasse (nur GK)) auszuführen. Der AN erhält für den Betrieb der Kasinos in der MK und der GK die alleinige Bewirtschaftungsbefugnis. Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand"1 genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die …

Ganze Beschreibung lesen

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, • in Gebäude D der MK die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos und • in Gebäude 58 der GK die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos sowie Leistungen der Gemeinschaftsverpflegung nach Punkt 2.2 im Umfang der Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum Dienstleistungsvertrag (DV) bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Terrasse (nur GK)) auszuführen. Der AN erhält für den Betrieb der Kasinos in der MK und der GK die alleinige Bewirtschaftungsbefugnis. Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand"1 genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme) Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt, trägt der AG die Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand. Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)2) erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.8 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon sind die Ausstattung der Gastbereiche und die Anschaffung des Kassensystems (Punkt 2.1.1.10). Dies hat durch den AN zu erfolgen. Regelungen zu Gläsern, Geschirr und Besteck finden sich in Punkt 2.1.1.9. Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-Service-Leistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) sowie wie in den Anforderungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben. Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbetriebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln. Zudem hat der AN die in Anhang 9 zum DV (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise können vom AN jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst werden. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten im Rahmen der bewirtschafteten Betreuung nach Punkt 2.1 ist der AN in der Preisgestaltung frei.

Erfüllungsort

Ort
53879 Euskirchen
NUTS
DEA28

Verlauf

  1. 10.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 15.04.2026 Ergebnis veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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