Zum Inhalt springen
Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 28.11.2025

Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord

Auftraggeber: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH · Mannheim

Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH hat den Auftrag für Personenbeförderung in Kreis-Bergstraße am 27.02.2026 vergeben, Zuschlag an Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH. Eingegangen: 3 Angebote.

Zuschlag an

Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH Reichelsheim (Odenwald)

Summe
nicht plausibel
Angebote
3
Zuschlag
27.02.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 05.06.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Personenbeförderung: Vergabe Linienbündel Odenwald-Nord
Wo
Kreis-Bergstraße, Landkreis Bergstraße, Hessen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Laufzeit
13.12.2026 bis 13.12.2036

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.06.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: - Linie 664 Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau – Gadernheim (nur …

Ganze Beschreibung lesen

Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH beabsichtigt als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gemeinsam mit der RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH als Aufgabenträgerorganisation für die Auftragsvergabe und Bestellung der regionalen Buslinien im Gebiet des Odenwaldkreises sowie des Landkreises Darmstadt-Dieburg die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB durchzuführen. Vergeben wird auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Kreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Kreises Darmstadt-Dieburg, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Odenwald-Nord umfasst die Linien: - Linie 664 Bensheim - Reichenbach - Beedenkirchen - Brandau – Gadernheim (nur zu Schulzeiten) - Linie 665 Bensheim – Reichenbach – Gadernheim – Lindenfels (– Reichelsheim) - Linie 666 Fürth – Schlierbach – Lindenfels – Winterkasten - Linie 667 Balkhausen – Auerbach Fürstenlager – Bensheim – Reichenbach Felsenmeer (Saisonverkehr am Wochenende) - Linie 668 Fürth - Schlierbach - Seidenbuch – Gadernheim - Linie 696 Gadernheim – Lindenfels – Fürth – Rimbach – Mörlenbach (nur zu Schulzeiten) Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew. Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

Erfüllungsort

Ort
Kreis-Bergstraße
Bundesland
Hessen
NUTS
DE715

Verlauf

  1. 28.11.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 16.01.2026 Ausschreibung veröffentlicht · Anpassung der Eignungskriterien
  3. 01.03.2026 Ergebnis veröffentlicht
  4. 05.06.2026 Ergebnis veröffentlicht · Anpassung der CVD Umsetzung.

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Ähnliche offene Ausschreibungen

Endet bald Schienenersatzverkehr (SEV) für vom 21.11.2026 bis 22.11.2026 zwischen den Haltestellen Konstablerwache und Preungesheim
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
06.11.2026 noch 5 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Frankfurt am Main Hessen
Offen Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)
Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
07.12.2026 noch 36 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Taunusstein Hessen
Offen Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
16.12.2026 noch 45 Tage
nicht angegeben Wert, geschätzt
Korbach Hessen

Weitere Zuschläge

Von hier aus weiter