Zuschlag erteilt
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld VE19.2300 Streckenbau Forchheim-Eggolsheim Süd
Auftraggeber: DB Netz AG · Frankfurt am Main
DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Eggolsheim am 29.03.2019 vergeben, Zuschlag an BIEGE Forchheim-Eggolsheim Süd c/o W. Markgraf GmbH & Co KG.
Zuschlag an
BIEGE Forchheim-Eggolsheim Süd c/o W. Markgraf GmbH & Co KG Bayreuth
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 29.03.2019
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 07.05.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gleisbau: VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld VE19.2300 Streckenbau Forchheim-Eggolsheim Süd
- Wo
- Eggolsheim, Landkreis Forchheim, Bayern
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 15.04.2019 bis 16.12.2022
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Erfüllungsort
- Ort
- 91301 Eggolsheim
- Kreis
- Landkreis Forchheim
- Bundesland
- Bayern
- NUTS
- DE248
Verlauf
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen sind bereits im HV vertraglich gebunden. Hier nur Konkretisierung zur Herstellung des Werkerfolgs. Teilkündigung erzeugt zusätzliche Kosten.
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen.Bei einem Wechsel des AN kommt es zu erheblichen Zusatzkosten und zu Behinderungen in der Abwicklung der Planung und Ausführung.
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Maßnahme muss kurzfrstig durchgeführt werden, um Gefahren für öffentliche Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Durch einen Wechsel des AN würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung…
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung ist nicht Teil des Vertrages mit dem AN. Zwischen den Trägern des Überbausder EÜ FO1, mit dessen Rückbau der AN lt. Vertrag beauftragt ist, befinden sich Faserzementplatten die dort als verlorene Schalung eingelegt sind. Beim Rückbau des Überbaus wird es zwangsläufig…
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch einen Wechsel des AN würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen, da die Leistungen unmittelbar mit den Leistungen des bereits gebundenen AN in Zusammenhang stehen und somit aufgrund der Schnittstellen in Planung und Ausführung die Bindung eines weiteren AN nicht…
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen, sowie die von der Unteren Naturschutzbehörde gesetzte Frist nicht eingehalten werden können.
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Baufeldfreimachung bei LSW 2.23 beauftragt, sodass die oben genannten geänderten Leistungen nicht von den vertraglich vereinbarten Leistungen des AN zu trennen sind. Durch einen Wechsel des AN würden die Arbeiten durch den sehr hohen Abstimmungsbedarf bzgl. der…
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen für die Ausführung und Ausführungsplanung der Entwässerung sind bereits vertraglich gebunden. Die zusätzliche Leistung ist somit nicht von diesem Vertrag zu trennen. Bei Erbringung der Leistungen durch einen anderen AN würden unbeherrschbare Schnittstellen…
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Die Erbbringung dieser zusätzlichen Leistung ist zwingend erforderlich, um für die IBN notwendige Oberleitungsarbeiten durchzuführen. Wird die Leistung…
- 21.03.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Wechsel ist nicht möglich, da bei Ausführung durch Dritte: Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Erhebliche Störungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen durch angemeldete Sperrpausen sind die Folge.
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 251_Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die…
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 249_Die Leistung ist bereits im HV vertraglich gebunden. Hier nur notwendige Anpassung der Planung und Ausführung, aufgrund nicht vorher bekannter Bodenverhältnisse. Leistung zur Herstellung der Entwässerung ist bereits vertraglich vereinbart. Teilkündigung erzeugt zusätzliche…
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 229_Der AN ist mit der Herstellung des Oberbaus vertraglich beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind mit diesen eng verzahnt und von diesen vertraglich nicht zu trennen. Bei einem Wechsel des AN kommt es zu erheblichen Zusatzkosten und zu gegenseitigen Behinderungen in der…
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 234_Die zusätzliche Leistung ist technisch nicht von den vertraglich vereinbarten Leistungen zu trennen. Durch Beauftragung eines zweiten AN ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche / Sicherheitsansprüche geltend gemacht werden muss…
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 116_Geänderte Ausführung Weichenheizzentralen 1 und 2
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 256_Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen, sowie die von der Unteren Naturschutzbehörde gesetzte Frist nicht eingehalten werden können.
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 228_Die zeitnahe Umsetzung der Leistung war zur Einhaltung der Inbetriebnahmetermine dringend erforderlich. Grundsätzlich war die Leistung bereits beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind von diesen Leistungen weder technisch, noch wirtschaftlich zu trennen.
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistungen ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die…
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 250_Die in der Bestandsplanung dargestellten Aderzahl der vorhandenen Stammkabel stimmt nicht mit der vorgefundenen Ausführung überein. Weiterhin ist deren Leistung weder für den Zwischenzustand noch für den Endzustand ausreichend. Weiterhin verfügt der KVZ 38 über zu geringe…
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 117_Die Leistung zur Herstellung der Stützwand sind vertraglich bereits gebunden. Hier nur Konkretisierung der Leistung auf Grund statischer Erfordernisse.
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 226_Die Leistung zum Einbau der Schwellen ist bereits Vertragsbestandteil. Der zwischnezeitliche Lagerungsbedarf sowie die Leistungen zum Tranport von und zur Lagerfläche aufgrund zeitlicher Verschiebung ist nicht von diesem Vertag zu trennen. Teilkündigung erzeugt zusätzliche…
- 18.04.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 247_Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die…
- 20.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ60 Die Leistung ist bereits im HV vertraglich gebunden. Hier nur zusätzlicher Aufwand, aufgrund von Abweichungen im Baufeld LÄ261Bei einem Wechsel des AN kommt es zu erheblichen Zusatzkosten und zugegenseitigen Behinderungen in der Abwicklung der Planung und…
- 08.10.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ263 Die genannten zusätzlichen Leistungen sind zur Ausführung der mit dem AN per Vertrag vereinbarten Leistungen notwendig und deshalb nicht von diesem Vertrag zu trennen. Durch einen Wechsel des AN würden die Arbeiten durch den sehr hohen Abstimmungsbedarf bzgl. der…
- 08.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ262 Die Leistung ist vertraglich gebunden. Bei Erbringung der Leistungen durch einen anderen AN würden unbeherrschbare Schnittstellen entstehen, die zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs führen würden. // LÄ264 Die Erbringung der Leistung ist zeitlich eng mit…
- 21.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 203 - Aufbereitung von Aushubmassen 157 - Siebtechnische Aufbereitung vorgefundenerAuffüllungen Streckenbereich Gleis 1 entlang Fa. Plail
- 26.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ265 Aufgrund der Verschiebung des Einschubes von der EÜ A73 West sind zusätzliche Leistungen bei der Planung und Errichtung der Oberleitungsanlage im Bf. Eggolsheim Süd, welche vertraglich nicht vereinbart wurden und zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages dienen.
- 07.05.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch einen Wechsel des AN würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen, da Synergieeffekte, wegen der Schnittstellen in Planung und Ausführung, durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Darüber hinaus wären erhebliche Störungen im…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat BIEGE Forchheim-Eggolsheim Süd c/o W. Markgraf GmbH & Co KG erhalten.
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