# VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld VE19.2300 Streckenbau Forchheim-Eggolsheim Süd

Zuschlag erteilt

DB Netz AG hat den Auftrag für Gleisbau in Eggolsheim am 29.03.2019 vergeben, Zuschlag an BIEGE Forchheim-Eggolsheim Süd c/o W. Markgraf GmbH & Co KG.

- Auftraggeber: [DB Netz AG](https://vergabeweiser.de/vergabestelle/db-netz-ag)
- Was: Gleisbau: VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld VE19.2300 Streckenbau Forchheim-Eggolsheim Süd
- Wo: Eggolsheim, Landkreis Forchheim, Bayern
- Wer kann anbieten: Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit: 15.04.2019 bis 16.12.2022
- Zuschlag an: BIEGE Forchheim-Eggolsheim Süd c/o W. Markgraf GmbH & Co KG
- Zuschlag am: 29.03.2019
- Summe: nicht veröffentlicht
- Angebote: nicht veröffentlicht

## Gewinner

- [BIEGE Forchheim-Eggolsheim Süd c/o W. Markgraf GmbH & Co KG](https://vergabeweiser.de/unternehmen/biege-forchheim-eggolsheim-sued-co-w-markgraf-gmbh-co-kg), Bayreuth

## Angaben laut Bekanntmachung

- Verfahren: nicht angegeben (EU-weit)
- Art des Auftrags: Bauleistung
- Geschätzter Wert: nicht angegeben
- Nachprüfung: Vergabekammer des Bundes
- CPV-Code: 45234100-7
- CPV-Bezeichnung: [Bauarbeiten für Eisenbahnlinien](https://vergabeweiser.de/cpv/45234100-bauarbeiten-fuer-eisenbahnlinien)
- Bekanntmachungs-ID: 30f79e4b-866c-46e1-8641-8db0890c87cb

## Verlauf

- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen sind bereits im HV vertraglich gebunden. Hier nur Konkretisierung zur Herstellung des Werkerfolgs. Teilkündigung erzeugt zusätzliche Kosten.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen.Bei einem Wechsel des AN kommt es zu erheblichen Zusatzkosten und zu Behinderungen in der Abwicklung der Planung und Ausführung.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Maßnahme muss kurzfrstig durchgeführt werden, um Gefahren für öffentliche Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Durch einen Wechsel des AN würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung aufgrund der Schnittstellen in Planung und Ausführung verloren geht.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistung ist nicht Teil des Vertrages mit dem AN. Zwischen den Trägern des Überbausder EÜ FO1, mit dessen Rückbau der AN lt. Vertrag beauftragt ist, befinden sich Faserzementplatten die dort als verlorene Schalung eingelegt sind. Beim Rückbau des Überbaus wird es zwangsläufig zu einer Zerstörung der Struktur der Faserzementplatten kommen, wodurch Asbestfasern frei werden. Aus diesem Grund ist eine vorheriger seperater Rückbau und die Entsorgung der Faserzementplatten zwingend erforderlich. Der Rückbau der Faserzementplatten ist zeitlich und logistisch eng verzahnt mit dem notwendigen Rückbau des Überbaus durch den AN Die zusätzliche Leistung läuft im Baufeld des AN ab. Bei Vergabe an Dritte werden zusätzliche Schnittstellen geschaffen, die erheblichen Mehraufwand in der Kommunikation, sowie Schwierigkeiten in der zeitlichen Einhaltung des Leistungablauf bedeuten.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch einen Wechsel des AN würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen, da die Leistungen unmittelbar mit den Leistungen des bereits gebundenen AN in Zusammenhang stehen und somit aufgrund der Schnittstellen in Planung und Ausführung die Bindung eines weiteren AN nicht zielführend wäre.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen, sowie die von der Unteren Naturschutzbehörde gesetzte Frist nicht eingehalten werden können.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN ist mit der Baufeldfreimachung bei LSW 2.23 beauftragt, sodass die oben genannten geänderten Leistungen nicht von den vertraglich vereinbarten Leistungen des AN zu trennen sind. Durch einen Wechsel des AN würden die Arbeiten durch den sehr hohen Abstimmungsbedarf bzgl. der Schnittstellen in Planung und Ausführung verzögert werden.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Leistungen für die Ausführung und Ausführungsplanung der Entwässerung sind bereits vertraglich gebunden. Die zusätzliche Leistung ist somit nicht von diesem Vertrag zu trennen. Bei Erbringung der Leistungen durch einen anderen AN würden unbeherrschbare Schnittstellen entstehen, die zu einer massiven Verlängerung des Leistungsblaufs.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Die Erbbringung dieser zusätzlichen Leistung ist zwingend erforderlich, um für die IBN notwendige Oberleitungsarbeiten durchzuführen. Wird die Leistung nicht erbracht ist eine IBN zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht möglich.
- 21.03.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Wechsel ist nicht möglich, da bei Ausführung durch Dritte: Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Erhebliche Störungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen durch angemeldete Sperrpausen sind die Folge.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 251_Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die konkretisierten Leistungen sind Voraussetzung für die IBN, erfolgen diese nicht rechtzeitig ist eine IBN gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 249_Die Leistung ist bereits im HV vertraglich gebunden. Hier nur notwendige Anpassung der Planung und Ausführung, aufgrund nicht vorher bekannter Bodenverhältnisse. Leistung zur Herstellung der Entwässerung ist bereits vertraglich vereinbart. Teilkündigung erzeugt zusätzliche Kosten
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 229_Der AN ist mit der Herstellung des Oberbaus vertraglich beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind mit diesen eng verzahnt und von diesen vertraglich nicht zu trennen. Bei einem Wechsel des AN kommt es zu erheblichen Zusatzkosten und zu gegenseitigen Behinderungen in der Abwicklung der Planung und Ausführung.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 234_Die zusätzliche Leistung ist technisch nicht von den vertraglich vereinbarten Leistungen zu trennen. Durch Beauftragung eines zweiten AN ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche / Sicherheitsansprüche geltend gemacht werden muss (Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert)
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 116_Geänderte Ausführung Weichenheizzentralen 1 und 2
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 256_Bei Ausführung durch Dritte würden Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen, sowie die von der Unteren Naturschutzbehörde gesetzte Frist nicht eingehalten werden können.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 228_Die zeitnahe Umsetzung der Leistung war zur Einhaltung der Inbetriebnahmetermine dringend erforderlich. Grundsätzlich war die Leistung bereits beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen sind von diesen Leistungen weder technisch, noch wirtschaftlich zu trennen.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistungen ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die konkretisierten Leistungen sind Voraussetzungen für die IBN. Erfolgen diese nicht rechtzeitig ist eine IBN gefährdet. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkserfolgs.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 250_Die in der Bestandsplanung dargestellten Aderzahl der vorhandenen Stammkabel stimmt nicht mit der vorgefundenen Ausführung überein. Weiterhin ist deren Leistung weder für den Zwischenzustand noch für den Endzustand ausreichend. Weiterhin verfügt der KVZ 38 über zu geringe Freikapazitäten, sodass die Lieferung und Montage eines provisorischen KVZ 38/2 notwendig ist.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 117_Die Leistung zur Herstellung der Stützwand sind vertraglich bereits gebunden. Hier nur Konkretisierung der Leistung auf Grund statischer Erfordernisse.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 226_Die Leistung zum Einbau der Schwellen ist bereits Vertragsbestandteil. Der zwischnezeitliche Lagerungsbedarf sowie die Leistungen zum Tranport von und zur Lagerfläche aufgrund zeitlicher Verschiebung ist nicht von diesem Vertag zu trennen. Teilkündigung erzeugt zusätzliche Kosten.
- 18.04.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · 247_Die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung ist mit den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen - vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die Maßnahmen dienen der Erfüllung des geschuldeten Werkerfolgs.
- 20.06.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ60 Die Leistung ist bereits im HV vertraglich gebunden. Hier nur zusätzlicher Aufwand, aufgrund von Abweichungen im Baufeld LÄ261Bei einem Wechsel des AN kommt es zu erheblichen Zusatzkosten und zugegenseitigen Behinderungen in der Abwicklung der Planung und Ausführung.Erhebliche Störungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen durch angemeldete Sperrpause sind die Folge.
- 08.10.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ263 Die genannten zusätzlichen Leistungen sind zur Ausführung der mit dem AN per Vertrag vereinbarten Leistungen notwendig und deshalb nicht von diesem Vertrag zu trennen. Durch einen Wechsel des AN würden die Arbeiten durch den sehr hohen Abstimmungsbedarf bzgl. der Schnittstellen in Planung und Ausführung verzögert werden.
- 08.11.2024: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ262 Die Leistung ist vertraglich gebunden. Bei Erbringung der Leistungen durch einen anderen AN würden unbeherrschbare Schnittstellen entstehen, die zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs führen würden. // LÄ264 Die Erbringung der Leistung ist zeitlich eng mit der Herstellung diverser landschaftspflegerischer Ausgleichsflächen verzahnt. Ein Wechsel des AN würde zur Nichteinhaltung der Zeitvorgaben gemäß Planfeststellung führen. // LÄ269 Die Erbringung der Leistung ist zeitlich eng mit der Herstellung diverser landschaftspflegerischer Ausgleichsflächen verzahnt. Ein Wechsel des AN würde zur Nichteinhaltung der Zeitvorgaben gemäß Planfeststellung führen.
- 21.02.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · 203 - Aufbereitung von Aushubmassen 157 - Siebtechnische Aufbereitung vorgefundenerAuffüllungen Streckenbereich Gleis 1 entlang Fa. Plail
- 26.03.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ265 Aufgrund der Verschiebung des Einschubes von der EÜ A73 West sind zusätzliche Leistungen bei der Planung und Errichtung der Oberleitungsanlage im Bf. Eggolsheim Süd, welche vertraglich nicht vereinbart wurden und zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages dienen.
- 07.05.2025: Vertragsänderung veröffentlicht · Durch einen Wechsel des AN würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen, da Synergieeffekte, wegen der Schnittstellen in Planung und Ausführung, durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Darüber hinaus wären erhebliche Störungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen durch angemeldete Sperrpausen die Folge.

## Häufige Fragen

**Wer hat den Auftrag bekommen?**
Den Zuschlag hat BIEGE Forchheim-Eggolsheim Süd c/o W. Markgraf GmbH & Co KG erhalten.

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Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Stand: 01.11.2026.

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Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=274361e0-8049-4b1a-bb00-a2f24a24b04e. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Seite: https://vergabeweiser.de/ausschreibung/vde811-abs-nuernberg-ebensfeld-ve192300-streckenbau-forchheim-30f79e4b
