Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein
Auftraggeber: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel
Land Schleswig-Holstein hat das Vergabeverfahren für Architektur in Kiel aufgehoben.
Vom Auftraggeber aufgehoben
- Angebote
- 2
- Beendet
- 20.08.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 22.08.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Architektur: Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein
- Wo
- Kiel, Schleswig-Holstein
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
- Laufzeit
- 01.09.2024 bis 31.12.2025
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAm 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die Reformvorschläge des Bundes sollen zukünftig den Rahmen für die Krankenhausplanung und -finanzierung der Länder bilden. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins, werden in der Betrachtung der Reformvorschläge sowohl konkrete normative Vorgaben und Gesetzesentwürfe des Bundes, sowie die Stellungnahmen der Regierungskommission des Bundes einbezogen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), momentan als Referentenentwurf (KHVVG-E) vorliegend, stellt dabei jedoch den Kerngegenstand der Krankenhausreform des Bundes und somit der Betrachtungen dar. Zudem das Krankenhaustransparenzgesetz (KTG), welches in der Gesetzgebungsreihenfolge vom Gesundheitsministerium vorgezogen wurde. Vor dem Hintergrund der Reformvorhaben des Bundes wurde …
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Am 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die Reformvorschläge des Bundes sollen zukünftig den Rahmen für die Krankenhausplanung und -finanzierung der Länder bilden. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins, werden in der Betrachtung der Reformvorschläge sowohl konkrete normative Vorgaben und Gesetzesentwürfe des Bundes, sowie die Stellungnahmen der Regierungskommission des Bundes einbezogen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), momentan als Referentenentwurf (KHVVG-E) vorliegend, stellt dabei jedoch den Kerngegenstand der Krankenhausreform des Bundes und somit der Betrachtungen dar. Zudem das Krankenhaustransparenzgesetz (KTG), welches in der Gesetzgebungsreihenfolge vom Gesundheitsministerium vorgezogen wurde. Vor dem Hintergrund der Reformvorhaben des Bundes wurde die Wirksamkeit des Krankenhausplans 2017 in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2019 bis einschließlich 2024 verlängert. Auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundes sowie der 8. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausplanung („Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“) ist zum 01.01.2025 eine grundlegende Neuaufstellung des Krankenhausplans für Schleswig-Holstein geplant. Der neue Krankenhausplan soll auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen, in Abhängigkeit an die weiteren Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Krankenhausstrukturreform, den Rahmen für das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern festlegen mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 KHG). Der bisherige Krankenhausplan umfasst die Teilbereiche Psychiatrie und die Somatik. Dies soll auch für den neuen Krankenhausplan gelten. Die bisherige Planungsmethodik soll dabei angelehnt an die Reformvorschläge des Bundes sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psych-Fächern durch eine an Leistungsgruppen orientierte Planungssystematik abgelöst werden, bei der die Erfüllung klar definierter Qualitätskriterien maßgeblich für die Vergabe des Versorgungsauftrages sein soll. Zur Sicherstellung der Versorgung sind sektorenübergreifende Versorgungskonzepte (Stichwort: Level Ii) zu berücksichtigen.
Erfüllungsort
- Ort
- 24103 Kiel
- Kreis
- Kiel
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- NUTS
- DEF02
Verlauf
- 05.06.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 22.08.2024 Ergebnis veröffentlicht
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