Unterhaltsreinigung in einem Verwaltungsgebäude der VBG - Bezirksverwaltung Bielefeld
Auftraggeber: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg hat einen Auftrag für Gebäudereinigung in Bielefeld ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 11.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gebäudereinigung: Unterhaltsreinigung in einem Verwaltungsgebäude der VBG - Bezirksverwaltung Bielefeld
- Wo
- Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 11.11.2025, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.01.2026 bis 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZiel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, die Dienstleistung für die Unterhaltsreinigung im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung für die AG am Standort Bielefeld (Bezirksverwaltung), Nikolaus-Dürkopp-Straße 8 in 33602 Bielefeld. Die Leistung wird im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der Auftraggeberin ist eine einmalige Verlängerungsoption für 24 Monate, ab 01.01.2028 möglich. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate, von der Auftraggeberin, vor Ende der regulären Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der regulären Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des …
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Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es, die Dienstleistung für die Unterhaltsreinigung im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Leistungsgegenstand ist die Unterhaltsreinigung für die AG am Standort Bielefeld (Bezirksverwaltung), Nikolaus-Dürkopp-Straße 8 in 33602 Bielefeld. Die Leistung wird im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben. Durch eine einseitige Erklärung der Auftraggeberin ist eine einmalige Verlängerungsoption für 24 Monate, ab 01.01.2028 möglich. Die Vertragslaufzeiten enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird vier Monate, von der Auftraggeberin, vor Ende der regulären Vertragslaufzeit bekanntgegeben. "Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der regulären Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die Auftraggeberin vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der Auftraggeberin die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Eine klarstellende Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich.
Erfüllungsort
- Ort
- 33602 Bielefeld
- Kreis
- Bielefeld
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA41
Verlauf
- 12.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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