Umstellung der Notrufsysteme 110 und 112 auf IP-Technologie
Auftraggeber: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) · Mainz
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) hat den Auftrag für Telekommunikation am 28.08.2020 vergeben, Zuschlag an Deutsche Telekom Business Solutions GmbH und Datus AG. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 3.398.519 €. Eingegangen: 1 Angebote je Los.
- Summe
- 3.398.519 €
- Angebote
- 1 je Los Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 28.08.2020
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 16.09.2020.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Telekommunikation: Umstellung der Notrufsysteme 110 und 112 auf IP-Technologie
- Wo
- Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 16.09.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen (112) eine Umstellung auf IP. Grundlage hierfür sind die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018. Im Zuge der Umstellung auf IP sollen die vorhandenen Leitstellen, polizeilich und nichtpolizeilich, mit einem Typ 1 Anschluss (6.0.0 TR Notruf 2.0) angebunden werden. Die polizeilichen Notrufabfragestellen sollen in Zukunft, zentral über die Technikzentralen in Mainz, mit einem Typ 3 Anschluss angebunden sein und über das Landesdatennetz zu den dezentralen Standorten geroutet werden. …
Ganze Beschreibung lesen
Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen (112) eine Umstellung auf IP. Grundlage hierfür sind die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018. Im Zuge der Umstellung auf IP sollen die vorhandenen Leitstellen, polizeilich und nichtpolizeilich, mit einem Typ 1 Anschluss (6.0.0 TR Notruf 2.0) angebunden werden. Die polizeilichen Notrufabfragestellen sollen in Zukunft, zentral über die Technikzentralen in Mainz, mit einem Typ 3 Anschluss angebunden sein und über das Landesdatennetz zu den dezentralen Standorten geroutet werden. Gegenstand von Los 1 ist die vollumfängliche Dienstleistung „IP-Notruf", die sowohl die physikalische Anschaltung der IP-Notrufleitungen als auch die zugehörige Bereitstellung der Dienstleistungen beinhaltet. Zu diesen Dienstleistungen zählen insbesondere Inbetriebnahme des IP-Notrufdienstes, die Aufschaltung der Notrufnummer auf den IP-Notrufdienst sowie der Betrieb der Notrufdienste. In Los 2 wird gefordert, dass die betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über diesen zu beziehen sind. Dies kann entweder im Rahmen eines integrierten Dienstleistungsangebots oder über Bezugsangebote zum Eigenbetrieb durch den Auftraggeber (AG) angeboten werden. Das Gesamtvorhaben ist vom Auftragnehmer (AN) durch Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag umzusetzen. Der AN trägt jeweils die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Umstellung eines jeweiligen bis zu dem zwischen AG und AN vereinbarten Übergabepunkt. Der AN wird im späteren Betrieb auch die Betriebsverantwortung für das Gesamtsystem bis zum Übergabepunkt beim AG übernehmen. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet Vorgaben für den Gesamtprozess der Umschaltung des Notrufes von ISDN auf IP. Sie regelt zudem die Zusammenarbeit zwischen AN und AG im Verlauf des Projektes und des späteren Betriebs. Im Rahmen des Gesamtvorhabens werden sämtliche Notrufabfragestellen der Notrufsysteme 110 und 112 im laufenden Betrieb auf den Notruf-IP umgestellt. Die dargestellte Umstellung auf IP-Notruf muss spätestens bis zur Abschaltung des heutigen ISDN-Notrufes, den die Deutsche Telekom betreibt, umgesetzt sein. Nach den dem Land Rheinland-Pfalz vorliegenden Informationen ist die Abschaltung für Ende September 2020 vorgesehen. Die komplette Realisierung der Umstellung der Notrufsysteme muss bis in der Zeit vom 30.9.2020 bis zum 15.11.2020 abgeschlossen sein.
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- NUTS
- DEB
Verlauf
- 07.07.2020 Ausschreibung veröffentlicht
- 21.07.2020 Ausschreibung veröffentlicht
- 16.09.2020 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Deutsche Telekom Business Solutions GmbH und Datus AG erhalten, Summe 3.398.519 €.
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