Umbau VST Pirmasens-Nord Hauptbauleistungen
Auftraggeber: DB Station & Service AG · Berlin
DB Station & Service AG hat den Auftrag für Hochbau und Rohbau in Pirmasens am 15.12.2023 vergeben, Zuschlag an Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co. Eingegangen: 2 Angebote.
Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co St. Ingbert
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 15.12.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 17.10.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Hochbau und Rohbau: Umbau VST Pirmasens-Nord Hauptbauleistungen
- Wo
- Pirmasens, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 02.01.2024 bis 09.05.2025
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.10.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungVST Bf Pirmasens-Nord, Bauhauptleistung Umbau 3 Bahnsteige, Außenbahnsteig Gleis 4, Mittelbahnsteig an Gleis 3 und 2 und Hausbahnsteig Gleis 1.Im hiesigen nachstehende Bauleistungen: Rück- und Neubau von drei Bahnsteigen (ABhsteg, MBhsteig und HBhsteg) Neubau Kabeltiefbau inkl. Kabelsicherung, Neubau Entwässerung inkl. Sammelquerung Vorflut Neubau von drei Treppenanlagen und Aufzugsschächten Teilrückbau, Sanierung und Ertüchtigung Bahnsteig-Überdachungen inkl. Stahlkonstruktionen Sanierung und Ertüchtigung der gesamten Personenunterführung mit Anbindung an den Massivbau der Treppen- und Schachtanlagen
Erfüllungsort
- Ort
- 66953 Pirmasens
- Kreis
- Pirmasens
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- NUTS
- DEB37
Verlauf
- 20.12.2023 Ergebnis veröffentlicht
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da es sich um eine geänderte Leistung handelt wäre ein weiterer AN im Baufeld nicht zielführend und würde Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Die…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da es sich um eine zusätzliche Leistung zu einer HV-Position handelt wäre ein weiterer AN im Baufeld nicht zielführend und würde Verzögerungen im Leistungsablauf…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und…
- 05.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da sich die zusätzliche Leistung im Baufeld des Haupt AN befindet, würde ein weiterer AN die Arbeitsabläufe des Haupt AN beeinträchtigen. Die Koordination eines weiteren…
- 09.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · 08 Da es sich bei den Leistungsinhalten dieser Leistungsänderungsanzeige um eine Ergänzung der bereits vertraglich vereinbarten Leistungen und des vertraglich vereinbarten Bau-Solls handelt, würde ein Wechsel des AN zu einer Hinderung des Leistungsablaufes führen. Die bereits…
- 18.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ05 - Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da es sich um eine geänderte Leistung handelt wäre ein weiterer AN im Baufeld nicht zielführend und würde Verzögerungen im Leistungsablauf verursachen. Die…
- 19.06.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · NT02 - Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Da es sich um Mehrleistungen und Zusatzaufwendungen einer bereits beauftragten HLV-Position handelt, ist eine Beauftragung an einen weiteren AN nicht möglich. Die Hauptvertragsleistungen und hier angezeigten geänderten Leistungen greifen technisch ineinander und können nicht…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da sich die zusätzliche Leistung im Baufeld des Haupt AN befindet, würde ein weiterer AN die Arbeitsabläufe des Haupt AN beeinträchtigen. Die Koordination eines weiteren…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines weiteren AN für vorgenannte Leistungen würde durch die örtliche Zusammenhänge der HV Leistungen und zusätzlichen Leistungen eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und die Erkennbarkeit der Mängelansprüche des AG ggü. des AN nicht mehr erkennbar sein.…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da sich die zusätzliche Leistung im Baufeld des Haupt AN befindet, würde ein weiterer AN die Arbeitsabläufe des Haupt AN beeinträchtigen. Die Koordination eines weiteren…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Da es sich bei der Gleisabsenkung nur um einen Teilbereich des Baufeldes an Gleis 3 des Haupt-AN handelt und dieser Bereich auch durch den Haupt-AN hauptvertraglich gestopft wird, wäre bei einem Wechsel des AN die Zuordnung der Verantwortlichkeiten nicht mehr gegeben.…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch einen Wechsel des AN würde eine Zuordnung der einzelnen Leistungen zu den Auftragnehmern und somit die Zuordnung der Mängelansprüche nur erschwert erkennbar werden. Da es sich bei den hier angezeigten zusätzlichen Leistungen um zus. Leistungen zur Sicherstellung der…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Bei dieser Leistungsänderung handelt es sich um Mehrleistungen und Zusatzaufwendungen einer bereits beauftragten HLV Leistung. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen im Leistungsablauf entstehen. Zudem werden die bereits…
- 01.08.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch einen Wechsel des AN würde eine Zuordnung der einzelnen Leistungen zu den Auftragnehmern und somit die Zuordnung der Mängelansprüche nur erschwert erkennbar werden. Dies bedingt durch die engen örtlichen Zusammenhänge der HV-Leistung und der zusätzlichen Leistungen. Durch…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da es sich um eine zusätzliche Leistung zu einer HV-Position handelt wäre ein weiterer AN im Baufeld nicht zielführend und würde Verzögerungen im Leistungsablauf…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Der AN Bau ist verantwortlich für die sichere Lage der Gleise im Baubereich. Diese sind während der Bauarbeiten teilweise in Betrieb und müssen daher die richtige Lage aufweisen. Durch einen Wechsel des AN würde eine Zuordnung der Mängel auf die einzelnen ANs nicht mehr möglich…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch einen Wechsel des AN würde eine Zuordnung der einzelnen Leistungen zu den Auftragnehmern und somit die Zuordnung der Mängelansprüche nur erschwert erkennbar werden. Da es sich bei den hier angezeigten zusätzlichen Leistungen um zus. Leistungen zur Sicherstellung der…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Da es sich bei der Gleisabsenkung nur um einen Teilbereich des Baufeldes an Gleis 3 des Haupt-AN handelt und dieser Bereich auch durch den Haupt-AN hauptvertraglich gestopft wird, wäre bei einem Wechsel des AN die Zuordnung der Verantwortlichkeiten nicht mehr gegeben.…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Wechsel des AN würden erhöhte Anwendungen für Spezialgeräte entstehen. Der vom AN bereitgestellte Kran und der Zweiwegebagger, welche für das Umsetzen der Provisorien benötigt werden, können für diese zusätzlichen Leistungen mit genutzt werden. Zudem erfordert das…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Die zusätzlichen Leistungen für die Kabelbrücke sind technisch notwendige Ergänzungsleistungen für die HV-Position. Ein weiterer AN für diese Leistung zu beauftragen wäre nicht möglich. Die zusätzlichen Leistungen beeinflussen in direkter Weise die Hauptvertragliche Leistung…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Beauftragung eines weiteren AN für vorgenannte Leistungen würde durch die örtliche Zusammenhänge der HV-Leistungen und zusätzlichen Leistungen eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und die Erkennbarkeit der Mängelansprüche des AG ggü. des AN nicht mehr erkennbar sein.…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Da es sich bei den Leistungsinhalten dieser Leistungsänderungsanzeige um eine Ergänzung der bereits vertraglich vereinbarten Leistungen und des vertraglich vereinbarten Bau-Solls handelt, würde ein Wechsel des AN zu einer Hinderung des Leistungsablaufes führen. Die bereits…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Ein weiterer AN im Baufeld würde bedeuten, dass es zu Verzögerungen im Leistungsablauf kommen würde. Die Koordination eines weiteren AN ist nicht wirtschaftlich und…
- 21.11.2024 Vertragsänderung veröffentlicht · Während den Bauarbeiten wurde durch eine Fremdfirma ein Holzzaun zwischen Gleis 3 und 4 errichtet. Der AN hatte durch die unvollständige Herstellung einen Stillstand erlitten in seinem Arbeitsablauf. Zudem war durch eine Elektrofachfirma die Stromversorgung am Bstg. abgeklemmt…
- 29.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt werden…
- 30.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA38_MKA43: Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte…
- 31.01.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · LÄ12: Bei dieser Leistungsänderung handelt es sich um Mehrleistungen und Zusatzaufwendungen einer bereits beauftragten HLVLeistung. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen im Leistungsablauf entstehen. Zudem werden die bereits…
- 07.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 26-Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Die zusätzlichen Leistungen für die Betonarbeiten beeinflussen direkt die Arbeiten der Dachsanierung und können deshalb nicht an zwei…
- 07.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 16- Aufgrund der kurzen Bauzeit ist das Projekt darauf angewiesen, dass die vorhandene Zeit effektiv genutzt wird. Da sich die zusätzliche Leistung im Baufeld des Haupt AN befindet, würde ein weiterer AN die Arbeitsabläufe des Haupt AN beeinträchtigen. Die Koordination eines…
- 11.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA 48, 49, 50 Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA26:Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Die zusätzlichen Leistungen für die Betonarbeiten beeinflussen direkt die Arbeiten der Dachsanierung und können deshalb nicht an zwei…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA33: Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um die Entsorgung des durch den AN abgebrochenen Materials handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA28:Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um eine zusätzliche Nutzung des bereits bereitgestellten Traggerüsts handelt, können durch die Vergabe an den AN…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA23:Durch den Wechsel des AN würden erhöhte Auwendungen für Spezialgeräte entstehen. Der vom AN bereitgestellte Kran und der Zweiwegebagger, welche für das Umsetzen der Provisorien benötigt werden, können für diese zusätzlichen Leistungen mitgenutzt werden. Zudem erfordert…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA30: Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um eine zusätzliche Nutzung bereits vor Ort befindlichen Materialien handelt, können durch die Vergabe an den AN…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA34:Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA24: Der AN Bau ist verantwortlich für die sichere Lage der Gleise im Baubereich. Diese sind während der Bauarbeiten teilweise in Betrieb und müssen daher die richtige Lage aufweisen. Durch einen Wechsel des AN würde eine Zuordnung der Mängel auf die einzelnen ANs nicht mehr…
- 12.02.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · MKA20:Während den Bauarbeiten wurde durch eine Fremdfirma ein Holzzaun zwischen Gleis 3 und 4 errichtet. Der AN hatte durch die unvollständige Herstellung einen Stillstand erlitten in seinem Arbeitsablauf. Zudem war durch eine Elektrofachfirma die Stromversorgung am Bstg.…
- 28.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 53 - Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt…
- 30.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch die Bereitstellung eines Feuerwerkers durch den AN Bau können die Bauabläufe flexibler und effizienter gestaltet werden. Durch die Koordination des Feuerwerkers durch den AN Bau selbst entsteht ein Synergieeffekt, da eine einheitliche Leistungsbetreuung stattfindet. Würde…
- 30.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt werden…
- 30.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um die Entsorgung des durch den AN abgebrochenen Materials handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte…
- 30.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt werden…
- 30.03.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt werden…
- 15.04.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · NT27) Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um einen Mehraufwand bereits gebundener Leistungen handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt…
- 16.05.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 52- Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um eine Teilleistung für die Sanierung der PU handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt werden…
- 11.07.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 59: Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um eine Teilleistung für die Sanierung der PU handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt werden…
- 17.10.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · 64 - Durch den Wechsel des AN wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten und somit das Erkennen von Mängelansprüchen nicht mehr möglich. Da es sich hierbei um eine Teilleistung für die Sanierung der PU handelt, können durch die Vergabe an den AN Synergieeffekte genutzt werden…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Peter Gross Infrastruktur GmbH & Co erhalten.
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