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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 07.08.2025

Umbau Eingangsbereich Kita "Bummi" - Maler- und Bodenbelagsarbeiten

Auftraggeber: Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg

Solestadt Bad Dürrenberg hat einen Auftrag für Bauleistungen im Saalekreis ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 19.08.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 19.08.2025, 08:59 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bauleistungen allgemein: Umbau Eingangsbereich Kita "Bummi" - Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Wo
Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 19.08.2025, 08:59 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 07.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg beabsichtigt den Eingangsbereich in der KITA "Bummi" in 06231 Bad Dürrenberg, Richard-Wagner-Straße 2 umzubauen. Im Eingangsbereich soll dabei ein neuer Raum entstehen, welcher sowohl von den Grundschulkindern (KITA-Hortbereich) sowie von den Kindern der eigentlichen Kindertageseinrichtung (Haus 1) genutzt werden soll. Die Kindertagesstätte „Bummi“ wurde 1960 als Kindergarten errichtet. Gegenwärtig wird das T-förmige Gebäude im Erdgeschoss als Kinderkrippe und im Obergeschoss als Kindergarten genutzt. Durch einen eingeschossigen Verbindungsbau (Eingangsbereich/Diele) gelangt man zum Küchenbereich, welcher ebenfalls eingeschossig ist. Es ist geplant, in dem bestehenden Eingangsbereich des Kindergartens die Essenausgabe abzutrennen und einen zusätzlichen Raum herzustellen. Dieser zusätzliche Raum soll zum einen für die Esseneinnahme durch die …

Ganze Beschreibung lesen

Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg beabsichtigt den Eingangsbereich in der KITA "Bummi" in 06231 Bad Dürrenberg, Richard-Wagner-Straße 2 umzubauen. Im Eingangsbereich soll dabei ein neuer Raum entstehen, welcher sowohl von den Grundschulkindern (KITA-Hortbereich) sowie von den Kindern der eigentlichen Kindertageseinrichtung (Haus 1) genutzt werden soll. Die Kindertagesstätte „Bummi“ wurde 1960 als Kindergarten errichtet. Gegenwärtig wird das T-förmige Gebäude im Erdgeschoss als Kinderkrippe und im Obergeschoss als Kindergarten genutzt. Durch einen eingeschossigen Verbindungsbau (Eingangsbereich/Diele) gelangt man zum Küchenbereich, welcher ebenfalls eingeschossig ist. Es ist geplant, in dem bestehenden Eingangsbereich des Kindergartens die Essenausgabe abzutrennen und einen zusätzlichen Raum herzustellen. Dieser zusätzliche Raum soll zum einen für die Esseneinnahme durch die Hortkinder und zum anderen als Angebotsraum (Kreativraum, Leseraum o.ä.) für die KITA genutzt werden. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zu den Gruppenräumen erfolgt während der Bauausführung über die Gruppenräume direkt. Folgende nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen für die Ausführung der erforderlichen gehören zum wesentlichen Leistungsumfang und sind im Zuge der Umbauarbeiten zu erbringen: * Streichen der neuen Decken aus Gipskarton einschl. Untergrundvorbereitung * Spachteln und Streichen der Wände im neuen Angebotsraum * Ergänzung und Ausbesserung der Rauhfasertapete im Flur einschl. Anstrich und Untergrundvorbereitung * Herstellen von abwaschbaren Sockelanstrichen, z.T. mit Chipeinstreu * Herstellen von Linoleum-Bodenbelag im neuen Angebotsraum einschl. Untergrundvorbereitung (Reinigung, Haftbrücke und Ausgleich) * Herstellen von Sockelleisten und Einbau von Abschluss- bzw. Übergangsschienen --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Saalekreis (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 07.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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