Trinkwasserverband Stader Land Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung)
Auftraggeber: Trinkwasserverband Stader Land · Dollern
Trinkwasserverband Stader Land hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Stade ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.01.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Trinkwasserverband Stader Land Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung)
- Wo
- Landkreis Stade, Niedersachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 12.01.2026, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.02.2026 bis 31.01.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.12.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) gemäß der Förderrichtlinie „Gewässerschutzberatung – GSB“ gefördert durch Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Niedersächsischen Wasserentnahmegebühr (NWGebG). Die Beratung erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Trinkwasserverbands Stader Land und dient der Umsetzung eines bestehenden, mit den landwirtschaftlichen Betrieben abgestimmten Schutzkonzeptes zum vorsorgenden Trinkwasserschutz. Ziel der Beauftragung ist die fachlich fundierte Beratung, Begleitung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz der Grundwasserressourcen in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Verbandes. Die Leistungen umfassen insbesondere die nachstehenden vier Leistungsblöcke gemäß Anlage 1 der Förderrichtlinie GSB: 1. Erhebung, …
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) gemäß der Förderrichtlinie „Gewässerschutzberatung – GSB“ gefördert durch Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Niedersächsischen Wasserentnahmegebühr (NWGebG). Die Beratung erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Trinkwasserverbands Stader Land und dient der Umsetzung eines bestehenden, mit den landwirtschaftlichen Betrieben abgestimmten Schutzkonzeptes zum vorsorgenden Trinkwasserschutz. Ziel der Beauftragung ist die fachlich fundierte Beratung, Begleitung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz der Grundwasserressourcen in den Trinkwassergewinnungsgebieten des Verbandes. Die Leistungen umfassen insbesondere die nachstehenden vier Leistungsblöcke gemäß Anlage 1 der Förderrichtlinie GSB: 1. Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten – Aufnahme, Fortschreibung und Bewertung agrarischer, hydrologischer und hydrogeologischer Daten, – Ableitung von Beratungsgrundlagen und Auswertungen als Basis für das Schutzkonzept. 2. Umsetzung der Beratung – Durchführung betrieblicher und gruppenbezogener Beratungen in enger Abstimmung mit den Bewirtschaftern, – Planung, Organisation und Dokumentation von Beratungsveranstaltungen, Feldtagen und Kooperationssitzungen. 3. Begleitende Untersuchungen und Versuche – Organisation, Durchführung und Auswertung von Boden- und Gewässeruntersuchungen, – Initiierung und fachliche Betreuung praxisorientierter Versuche zur Nährstoff- und Bewirtschaftungsoptimierung. 4. Erfolgskontrolle – Überprüfung und Bewertung der Zielerreichung der Beratungs- und Schutzmaßnahmen, – Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten, – Mitwirkung bei der Anpassung und Fortschreibung des Schutzkonzeptes. Die zu erbringenden Leistungen sind inhaltlich im Leistungsverzeichnis gemäß Förderrichtlinie GSB konkretisiert. Von den Bietern werden konzeptionelle und innovative Ansätze zur effizienten Umsetzung des Schutzkonzeptes erwartet, da es sich um eine freiberufliche Ingenieurleistung handelt, deren Aufgabenstellung im Vorfeld nicht vollständig und abschließend beschrieben werden kann. Der Vertrag tritt am 01.02.2026 in Kraft und endet zunächst am 31.01.2029. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag schriftlich kündigt. Eine Kündigung ist spätestens bis zum 01. Juni des laufenden Vertragsjahres auszusprechen, erstmals zum 01. Juni 2028, mit Wirkung zum 31. Januar 2029. Die automatische Verlängerung kann höchstens zweimal erfolgen, sodass der Vertrag längstens bis zum 31. Januar 2031 fortbestehen kann. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner maßgeblich. Die maximale Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen beträgt 5 Jahre (Grundlaufzeit + 2 Verlängerungsjahre). Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis Stade
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE939
Verlauf
- 13.12.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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