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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 22.12.2024

Tragwerksplanung

Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Daun · Daun

Verbandsgemeindeverwaltung Daun hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Landkreis Vulkaneifel am 07.04.2025 vergeben, Zuschlag an Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH. Eingegangen: 8 Angebote.

Summe
nicht plausibel
Angebote
8
Zuschlag
07.04.2025

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 23.05.2025.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Tragwerksplanung
Wo
Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.05.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zur Planung und Durchführung der Erweiterung der Kita in Dockweiler. Ebenso sind Leistungen der Bauphysik nach dem Leistungsbild besondere Leistungen 1.2. der HOAI Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik zu erbringen. Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes der Anlage 1.2 nach HOAI erbracht werden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen …

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Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI zur Planung und Durchführung der Erweiterung der Kita in Dockweiler. Ebenso sind Leistungen der Bauphysik nach dem Leistungsbild besondere Leistungen 1.2. der HOAI Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik zu erbringen. Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes der Anlage 1.2 nach HOAI erbracht werden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Die Vor- und Nachteile gegenüber einer eingeschossigen Bauweise, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, sollen vom Objektplaner dargestellt und auch in wirtschaftlicher Hinsicht vom Tragwerksplaner bewertet werden. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Daneben werden die Leistungen der Bauphysik Anlage 1.2 HOAI beauftragt.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Bundesland
Rheinland-Pfalz
NUTS
DEB24

Verlauf

  1. 22.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 15.01.2025 Ausschreibung veröffentlicht · Die E-Mail-Adresse der ORG-0001 wurde angepasst. Der CPV-Code wurde korrigiert.
  3. 23.05.2025 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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