Teilauslagerung Interne Revision
Auftraggeber: NBank · Hannover
NBank hat den Auftrag für Wirtschaftsprüfung und Steuern in Hannover am 13.08.2024 vergeben, Zuschlag an KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Eingegangen: 6 Angebote.
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 6
- Zuschlag
- 13.08.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 22.08.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Wirtschaftsprüfung und Steuern: Teilauslagerung Interne Revision
- Wo
- Hannover, Region Hannover, Niedersachsen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.08.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Auftraggeber macht im Auftrag des Vorstandes von der Möglichkeit der teilweisen Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision (Konzernrevision) nach dem Rund-schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - 05/2023 ("Ma-Risk") Gebrauch. Die teilweise Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision ist als "Auslagerung" im Sinne des § 25b Kreditwesengesetz (KWG) i.V.m. AT 9 Tz. 1 MaRisk zu behandeln. Mit dem Zuschlag kommt ein Rahmenvertrag zustande. Der Auftragnehmer nimmt die Prüfungsaufgaben der Konzernrevision unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Pflichten der NBank selbstständig und unabhängig wahr. Eine Weiterverlagerung von Funktionen im Rahmen des Auftrags-verhältnisses an Dritte ist durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Bei dem Auftragnehmer hat es sich um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu handeln. Die Grundlage der …
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Der Auftraggeber macht im Auftrag des Vorstandes von der Möglichkeit der teilweisen Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision (Konzernrevision) nach dem Rund-schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - 05/2023 ("Ma-Risk") Gebrauch. Die teilweise Auslagerung von Aufgaben der Internen Revision ist als "Auslagerung" im Sinne des § 25b Kreditwesengesetz (KWG) i.V.m. AT 9 Tz. 1 MaRisk zu behandeln. Mit dem Zuschlag kommt ein Rahmenvertrag zustande. Der Auftragnehmer nimmt die Prüfungsaufgaben der Konzernrevision unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Pflichten der NBank selbstständig und unabhängig wahr. Eine Weiterverlagerung von Funktionen im Rahmen des Auftrags-verhältnisses an Dritte ist durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Bei dem Auftragnehmer hat es sich um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu handeln. Die Grundlage der ausgeschriebenen Prüfungstätigkeit ist der von der Internen Revision der NBank jeweils aufgestellte und vom Gesamtvorstand genehmigte risikoorientierte Mehrjahresprüfungsplan. Dabei erstrecken sich die Revisionsleistungen laut Prüfungsplan 2025 und Folgejahre grundsätzlich auf folgende Prüfungsgebiete und Anforderungen: I. Durchführung von planmäßigen Prüfungen in den Gebieten: - IT - Prüfungen (Schwerpunkt BAIT/DORA) - Bankaufsichtsrechtliche Prüfungen (BASEL IV / MaRisk / CRR etc.) - Prüfungen im Finanzbereich (Rechnungswesen) - Prüfung des internen Kontrollsystems - anstehende Follow-up Prüfungen - zusätzliche Prüfungen und Sonderprüfungen nach Absprache - ggf. projektbegleitende Tätigkeiten. Prüfungsthemen können auch ausgelagerte Bereiche der NBank oder zum Konzern gehörige Unternehmen betreffen. II. Prüfung und Qualitätssicherung der Rückmeldungen bzgl. der Feststellungen aus der Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG Der Leistungsbeginn soll frühestmöglich, beginnend spätestens im vierten Quartal 2024 sein. Fest vereinbart ist die Abnahme der Leistungen bis Ende 2025. Optional soll diese auch in den Folgejahren angeboten werden und vom Auftraggeber nach Belieben mit einem angemessenen Vorlauf zu den genannten Konditionen beauftragbar sein. Die QS hat unmittelbar beginnend mit der vollständigen Zulieferung der Unterlagen durch den Auftraggeber zu erfolgen (es gelten die Feiertage in Niedersachsen). Inner-halb von 5 Werktagen nach Zulieferung muss dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Ergebnis auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden. Die durch den Dienstleister erfolgte QS pro Beanstandung muss nachweisbar und transparent schriftlich dargelegt und kommuniziert werden. Die Form der Nachweisbarkeit hat anhand aussagefähiger Unterlagen zu erfolgen (QS-Bericht). Zwecks Nachvollziehbarkeit der QS-Aktivitäten, hat der Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen dem Auftraggeber seine Prüfungsdokumentation auszuhändigen. Die Abstimmung bzgl. Mailadresse und Ansprechpartner/Lieferweg erfolgt nach Zuschlagserteilung.
Erfüllungsort
- Ort
- 30177 Hannover
- Kreis
- Region Hannover
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE929
Verlauf
- 13.06.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 22.08.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten.
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