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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 20.10.2024

Techniker- und Hausmeisterdienste in einem Verwaltungsgebäude der VBG - Bezirksverwaltung Bielefeld

Auftraggeber: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg hat einen Auftrag für Facility Management in Bielefeld ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 22.11.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 22.11.2024, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Facility Management: Techniker- und Hausmeisterdienste in einem Verwaltungsgebäude der VBG - Bezirksverwaltung Bielefeld
Wo
Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 22.11.2024, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.04.2025 bis 31.03.2027, bis zu 1 Verlängerung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 20.10.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Auftragsgegenstand sind die Techniker- und Hausmeisterdienste im Dienstgebäude der VBG, Bezirksverwaltung Bielefeld, in der Nikolaus-Dürkopp-Str. 8, 33602 Bielefeld. Die Auftragsausführung erfolgt im Zeitraum vom 01.04.2025 und endet am 31.03.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine einmalige Vertragsverlängerung für weitere 24 Monate ist ab 01.04.2027 möglich. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird spätestens vier Monate vor Ende der Regel-Vertragslaufzeit bekanntgegeben. Eine Vertragsverlängerung über den 31.03.2029 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden …

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Auftragsgegenstand sind die Techniker- und Hausmeisterdienste im Dienstgebäude der VBG, Bezirksverwaltung Bielefeld, in der Nikolaus-Dürkopp-Str. 8, 33602 Bielefeld. Die Auftragsausführung erfolgt im Zeitraum vom 01.04.2025 und endet am 31.03.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine einmalige Vertragsverlängerung für weitere 24 Monate ist ab 01.04.2027 möglich. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird spätestens vier Monate vor Ende der Regel-Vertragslaufzeit bekanntgegeben. Eine Vertragsverlängerung über den 31.03.2029 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Für die Zeit vom 17.03.2025 bis 31.03.2025 ist eine Vorbereitungs- und Einarbeitungszeit von insgesamt 20 Stunden in Absprache mit der AG einzuplanen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Die Arbeiten erfolgen täglich, am Montag und Mittwoch in der Zeit von 07.00 - 14.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 08.00 - 15.00 Uhr. Daraus folgt eine wöchentliche Arbeitszeit von 31 Stunden in der Woche. Das Dienstgebäude ist in einem ordentlichen, gepflegten, sauberen und funktionsfähigen Zustand zu halten. Nach Absprache ist im Bedarfsfall eine Abweichung der Beginn- und Endzeiten möglich. Eine Zusammenarbeit mit dem Reinigungsdienstleister wird insofern erwartet, dass unterstützend z. B. bei der Reinigung von Deckenleuchten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen oder aber es müssen Reinigungsflächen freigeräumt werden. Die Abstimmung mit dem Reinigungsdienstleister wird durch Beschäftigte der AN koordiniert. Ebenfalls wird eine Zusammenarbeit mit dem internen Haustechniker insofern erwartet, dass eine enge Abstimmung untereinander erfolgt, Aufträge (innerhalb des Leistungsverzeichnisses) angenommen werden und Tätigkeiten, welche eine zweite Person erfordern, gemeinsam erledigt werden. Der AN gewährleistet einen Bereitschafts-/Notdienst zur Sicherstellung des Betriebes, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Die Techniker- und Hausmeisterdienste sind zum einen sich wiederholende Arbeiten nach festgelegten Zeitabständen (Turnusse) und zum anderen Arbeiten, die nach Bedarf anfallen. Die Techniker- und Hausmeisterdienste sind an-hand der unter den Punkten 3.2 und 3.3 Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten/Turnus) durchzuführen. Zusatzaufträge werden durch die AG nach Bedarf gesondert beauftragt und sind trotz ihrer Einzelbeauftragung, auch an den arbeitsfreien Tagen der AG, Bestandteil der Grundleistungen, wenn die Erbringung der Leistungen während der Dienstzeit durchgeführt werden kann, ohne dass der tägliche Regelbetrieb darunter leidet. Der AN hat seine Leistung während der gesamten Vertragsdauer fachgerecht und nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Mit der Rechnung hat der AN einen Leistungs-/Tätigkeitsnachweis unaufgefordert einzureichen. Der AN stellt sicher, dass bei der Inspektion und Bedienung von technischen Geräten oder Anlagen, die unter Punkt 3.2. Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten/Turnus) aufgeführt sind, die Vorgaben des Herstellers eingehalten werden. Der AN stellt sicher, dass ausschließlich Geräte und Maschinen eingesetzt werden, die für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (z. B. GS, CE-Zeichen) tragen. Es dürfen auf gar keinen Fall Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungsgegenständen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können; die Beachtung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrift, sowie die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden und die Überprüfung der Geräte und Maschinen, ist Sache des AN. Die Ausstattung mit notwendiger persönlicher Schutzausrüstung obliegt dem AN. Die Geräte und Maschinen des AN, welche bei der AG eingesetzt werden, können bei der AG unentgeltlich gelagert werden. Es besteht die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 28.10.2024 und dem 08.11.2024 zu besichtigen. Termine sind mit [Name entfernt], Tel.: [Nummer entfernt], (E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]) zu vereinbaren. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
33602 Bielefeld
Kreis
Bielefeld
NUTS
DEA41

Verlauf

  1. 20.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf dtvp.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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