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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 24.08.2025

Stadt Wunstorf - Stadttheater Wunstorf - Umgestaltung Foyer und Fassade

Auftraggeber: Stadt Wunstorf · Wunstorf

Stadt Wunstorf hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Wunstorf am 09.01.2026 vergeben, Zuschlag an IGH-Planung GmbH & Co. KG und Einzelunternehmen aus Hamburg. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 199.079,30 €. Eingegangen: 2–3 Angebote je Los.

Zuschlag an

Einzelunternehmen aus Hamburg

IGH-Planung GmbH & Co. KG Garbsen

Summe
199.079,30 €
Angebote
2–3 je Los
Zuschlag
09.01.2026

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 06.02.2026.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Stadt Wunstorf - Stadttheater Wunstorf - Umgestaltung Foyer und Fassade
Wo
Wunstorf, Region Hannover, Niedersachsen
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. Für KMU geeignet laut Bekanntmachung.
Lose
3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 06.02.2026, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Allgemein Die Stadt Wunstorf als Eigentümerin des Stadttheaters in Wunstorf beabsichtigt Teile des vorhandenen Gebäudes zu sanieren. Seitens der Stadt Wunstorf gibt es bereits ein Gesamtkonzept für das Stadttheater mit dem Ziel, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Sichtbarmachung des Theaters zu verbessern. Diese Planungsleistung ist hier zu vergeben. Lage und Erschließung Das Stadttheater befindet sich im Kernbereich der Innenstadt, zugänglich von der Südstraße (Fußgängerzone) und gegenüberliegend westlich von der Straße Am Burgmannshof. Verbindend zwischen der Straße Am Burgmannshof und der Fußgängerzone verläuft an der südlichen Gebäudewand eine Passage von der auch die südlich vom Stadttheater gelegene Theaterbar erreicht wird. Die Theaterbar erweitert u.a. das gastronomische Angebot des Theaters während der Vorstellungspausen. Die Innenstadtlage und die zur Verfügung …

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Allgemein Die Stadt Wunstorf als Eigentümerin des Stadttheaters in Wunstorf beabsichtigt Teile des vorhandenen Gebäudes zu sanieren. Seitens der Stadt Wunstorf gibt es bereits ein Gesamtkonzept für das Stadttheater mit dem Ziel, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Sichtbarmachung des Theaters zu verbessern. Diese Planungsleistung ist hier zu vergeben. Lage und Erschließung Das Stadttheater befindet sich im Kernbereich der Innenstadt, zugänglich von der Südstraße (Fußgängerzone) und gegenüberliegend westlich von der Straße Am Burgmannshof. Verbindend zwischen der Straße Am Burgmannshof und der Fußgängerzone verläuft an der südlichen Gebäudewand eine Passage von der auch die südlich vom Stadttheater gelegene Theaterbar erreicht wird. Die Theaterbar erweitert u.a. das gastronomische Angebot des Theaters während der Vorstellungspausen. Die Innenstadtlage und die zur Verfügung stehende Größe der Verkehrsflächen sind bei der Planung und Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen. Bestandsgebäude Das ursprünglich im Jahr 1950 errichtete Gebäude war als Lichtspielhaus geplant und wurde 1957 um ein Bühnenhaus erweitert. Das Bühnenhaus wurde 1964 mit Umkleideräumen aufgestockt. Im Jahre 1981 wurde das Bühnenhaus durch einen Neubau ersetzt, das Foyer EG wie OG umgestaltet, und ein Außenbalkon zur Südstraße angebaut. Das Vorhandensein von Schadstoffen in Bauteilen (z.B. asbesthaltige Putze etc.) kann nicht ausgeschlossen werden. Es wurden Schadstoffgutachten 2018 und 2021 erstellt. Das Stadttheater bietet als Versammlungsstätte 540 Besuchern Platz, derzeit finden Theater, Konzert- und Varietéveranstaltungen statt. Das Stadttheater wird auch von größeren Tourneetheatern genutzt Planungsrechtliche Situation / öffentlich-rechtliche Anforderungen Das Stadttheater liegt nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines gültigen Bebau-ungsplanes. Für den Innenstadtbereich liegt eine Gestaltungssatzung der Stadt Wunstorf vor. Die Stadt ist auch die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige untere Bau-aufsichtsbehörde. Anforderungen, die sich aus bereits erteilten Baugenehmigungen und aus dem parallel erarbeitetem Brandschutzkonzept ergeben sind zu beachten. Der Umbau ist gemäß allen Anforderungen aus Gesetzen und Richtlinien zu planen und zu realisieren, jeweils in der aktuellen Fassung, soweit nicht aufgrund von Bestandsschutz die damals gültige Fassung anzuwenden ist. Es sind u. a. anzuwenden das Baugesetzbuches (BauGB), die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) inkl. Durchführungsverordnung zur NBauO (DVO-NBauO), die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) etc. Darüber hinaus sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Genehmigung für die Umgestaltung des Foyers im EG wurde bereits eingeholt. Weiterhin wurde von der Stadt Wunstorf ein Fördermittelantrag im Rahmen des Förderprogramms "ISEK" gestellt. Beschreibung der Planungsaufgabe und bauliche Maßnahmen Die Maßnahme lässt sich in einzelne Bausteine gliedern, dessen Abfolge nicht vorgegeben wird. Diese sind: - Umgestaltung Foyer EG - Schaffung von WC"s im Teilbereich des jetzigen Foyer OG - Sanierung Außenbalkon und Fassade Die Stadt Wunstorf hat 2018 ein Gesamtkonzept für die baulichen Maßnahmen entwickelt und mit den Nutzern vorabgestimmt. Das Konzept ist in Anlage P6 dargestellt und mit Kommentaren (orange) versehen. Die Umsetzbarkeit der dort beschriebenen Maßnahmen muss aus planerischer und technischer Sicht geprüft werden. Sind davon abweichende oder ergänzende bauliche Maßnahmen besser geeignet, die Ziele der Nutzer zu erreichen, so sind diese vorzuschlagen. Durch die Nutzung bedingt ergeben sich starre Spielpausen die längerfristig im Voraus durch die Nutzer geplant und festgelegt werden müssen, um Veranstaltern verbindliche Spielzeiten zu ermöglichen. Es ist bei der Planung von Bauabläufen und Zeitplänen besonderes Augenmerk auf die Zeitfenster zu legen. Eine Verschiebung der Spielpausen ist nicht möglich. Zeitraum und Kosten der Baumaßnahme Die Bauarbeiten sollten vornehmlich in den spielfreien Zeiten erfolgen, die Planungsaufgabe umfasst daher auch einen optimierten Bauablauf zu schaffen und die Koordinierung zwischen Nutzung und Bauablauf einzubeziehen. Die festgelegten erweiterten spielfreien Zeiten in 2026 und 2027 sind jeweils von April bis Oktober. Von November 2026 bis März 2027 und 31. Oktober 2027 muss das Theater bespielbar sein. Nach einer ersten Kostenschätzung ergeben sich für die (KG 300, 400, 700) in der Höhe von derzeit 1,3 Mio. EUR brutto.

3 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Objektplanung für Gebäude und Innenräume Einzelunternehmen aus Hamburg
2 Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) IGH-Planung GmbH & Co. KG
3 Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) IGH-Planung GmbH & Co. KG

Erfüllungsort

Ort
31515 Wunstorf
Bundesland
Niedersachsen
NUTS
DE929

Verlauf

  1. 24.08.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 06.02.2026 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat IGH-Planung GmbH & Co. KG und Einzelunternehmen aus Hamburg erhalten, Summe 199.079,30 €.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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